Rechtsprechung
| VG Hannover, 28.03.2006 - 3 A 7138/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Geringe Rente begründet keinen Härtefall
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Keine Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht bei geringer Rente
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Geringe Rente begründet keinen Härtefall - Rundfunkgebühr muss bezahlt werden - Für die Befreiung von der Rundfunkgebühr muss Sozialleistung beantragt werden
- niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht?
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2007 - 16 E 294/07
Prozesskostenhilfe in einem Verfahren zur Befreiung von der …
auch Nds. OVG, Beschluss vom 1.2.2006 - 12 PA 408/05 -, und Urteil vom 18.7.2006 - 12 LC 87/06 -, Juris; OVG S.-H., Beschluss vom 14.7.2006 - 2 O 26/06 - VG Ansbach, Urteil vom 7.9.2005 - AN 5 K 05.01617 -, Juris; VG Hannover, Urteil vom 28.3.2006 - 3 A 7138/05 -, Juris; VG Göttingen, Urteil vom 27.4.2006 - 2 A 552/05 -, Juris; VG Kassel, Urteil vom 10.10.2006 - 1 E 2037/05 -, Juris; VG Hamburg, Urteil vom 27.3.2007 - 10 K 4336/06 -, Juris. - VG Hannover, 12.01.2010 - 7 A 4548/08
Maßregelvollzug; Rundfunkgebührenbefreiung; Taschengeld
Dabei ist neben der am 23. Juni 2008 erfolgten Antragstellung eine gesonderte Antragstellung nach dieser Vorschrift nicht erforderlich, vielmehr hat der Beklagte die Entscheidung nach § 6 Abs. 3 RGebStV von Amts wegen zu treffen (so bereits u.a. die 3. Kammer des VG Hannover, Urteil vom 28.3.2006 - 3 A 7138/05 - ZUM-RD 2006, S. 539).
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