Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 19.12.2001 - 3 A 75/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Beihilfe für eine zweite ICSI-Behandlung.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 5 BhV; § 6 BhV; § 87c BG ND
Anerkannte Methode; Arzt; Aufwendung; Beamtenverhältnis; Beamter; Beihilfe; Beihilfefähigkeit; Ehepartner; Embryo; Embryotransfer; Ermessen; Festsetzungsstelle; Gamet; homologe Insemination; ICSI-Behandlung; In-vitro-Fertilisation; intrazytoplasmatische ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94
Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung
Auszug aus VG Osnabrück, 19.12.2001 - 3 A 75/00
Somit ist eine Behandlungsmethode jedenfalls dann "wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt", wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der mit der Methode befassten Wissenschaftler die Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteilt (so das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 29.06.1995, 2 C 15.94, Buchholz 271 Nr. 15). - BVerwG, 22.03.2001 - 2 C 36.00
Bundeswehr muß Kosten für künstliche Befruchtung einer Soldatin durch …
Auszug aus VG Osnabrück, 19.12.2001 - 3 A 75/00
Dieses Ergebnis hat das Bundesverwaltungsgericht (22.03.2001, 2 C 36.00, DVBl 2001, 1214 = ZBR 2001, 412) im Rahmen der Überprüfung eines Ausschlusses der ICSI-Behandlung von der freien Heilfürsorge für Soldaten bestätigt und bejaht, dass es sich um eine wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Methode handelt; die diesbezüglichen Ausführungen dieser Entscheidung macht sich die Kammer zu eigen. - OVG Niedersachsen, 10.11.1998 - 5 L 2829/96
Beihilfefähigkeit; Nicht anerkannter Methode; Elektroakupunktur; …
Auszug aus VG Osnabrück, 19.12.2001 - 3 A 75/00
Als wissenschaftlich allgemein anerkannt sind solche Methoden und Heilmittel anzusehen, die von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit - sei es als alleiniges Heilmittel oder als zusätzliche Therapie - als wirksam und geeignet erachtet werden ( vgl. OVG Lüneburg, 10.11.1998, 5 L 2829/96, IÖD 1999, 189 mwN). - VGH Baden-Württemberg, 14.01.1999 - 4 S 1086/96
Beihilfefähigkeit der Kosten für eine nicht allgemein anerkannte …
Auszug aus VG Osnabrück, 19.12.2001 - 3 A 75/00
Eine solche Notwendigkeit im beihilferechtlichen Sinn ist für die zweite ICSI-Behandlung zu verneinen, weil es sich bei dieser um eine wissenschaftlich (noch) nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode handelt, die zwar (noch) nicht von einem Ausschluss gemäß § 6 Absatz 2 BhV erfasst wird, die Voraussetzungen für einen solchen Ausschluss aber gegeben sind (vgl Topka/Möhle, a.a.O., § 5 Rn. 2.21 unter Hinweis auf VGH Mannheim, 14.01.1999, 4 S 1086/96, ZBR 1999, 355). - BVerwG, 22.02.1968 - II C 11.67
Beihilfe zu Aufwendungen für Zahnersatz bei Verwendung von Gold oder …
Auszug aus VG Osnabrück, 19.12.2001 - 3 A 75/00
Diese Notwendigkeitsprüfung ist mit dem Bundesverwaltungsgericht (22.02.1968, II C 11.67;… Topka/Möhle, a.a.O., § 5 Rn. 2.2; Schröder u.a., Beihilfevorschriften, Teil 1/6, BhV § 5 Anm. 2) aber dahin zu verstehen, dass die auf Grund ärztlicher oder zahnärztlicher Anordnung entstehenden Aufwendungen in der Regel nach objektivem Maßstab und ohne kleinliche Nachprüfung als "notwendig" und damit als beihilfefähig anerkannt werden müssen.
- VG Lüneburg, 19.05.2003 - 1 A 89/01
Allgemein wissenschaftliche Anerkennung; Beihilfe; ICSI; künstliche Befruchtung; …
Ein solcher Ausschluss der ICSI-Behandlung von der Beihilfefähigkeit liegt zwar (…anders als etwa im Bereich der freien Heilfürsorge für Soldaten - vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 22.3.2001 - 2 C 36/00 -, NVwZ 2001, 1409 - und anders als seit dem 1. Januar 2000 in Nordrhein-Westfalen) im hier maßgeblichen Bereich der Bundesbeamten und der niedersächsischen Beamten - noch - nicht vor (vgl. dazu im Einzelnen VG Osnabrück, Urt. v. 19.12.2001 - 3 A 75/00 -).Eine solche Notwendigkeit im beihilferechtlichen Sinn ist für die zweite und jede weitere ICSI zu verneinen, weil es sich bei dieser um eine wissenschaftlich (noch) nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode handelt, die zwar (noch) nicht von einem Ausschluss gemäß § 6 Abs. 2 BhV erfasst wird, die Voraussetzungen für einen solchen Ausschluss aber gegeben sind (…so auch BVerwG, Urt. v. 22.3.2001 - 2 C 36/00 -, a. a. O.; VG Osnabrück, Urt. v. 19.12.2001 - 3 A 75/00 -).
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