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Rechtsprechung
   VG Greifswald, 19.03.2015 - 3 A 791/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5797
VG Greifswald, 19.03.2015 - 3 A 791/14 (https://dejure.org/2015,5797)
VG Greifswald, Entscheidung vom 19.03.2015 - 3 A 791/14 (https://dejure.org/2015,5797)
VG Greifswald, Entscheidung vom 19. März 2015 - 3 A 791/14 (https://dejure.org/2015,5797)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2008 - 1 L 198/07

    Kein Erstattungsanspruch für Umbau des Hausanschlusses

    Auszug aus VG Greifswald, 19.03.2015 - 3 A 791/14
    Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch erfasst der Sache nach denselben Sachverhalt, der durch einen Beitrag abgegolten werden kann (OVG Greifswald, Beschl. v. 08.07.2008 - 1 L 198/07 -, juris Rn. 18 und NordÖR 2009, 41).

    Rn. 22 Die Rechtsprechung des OVG Greifswald, wonach für einen infolge der Verlegung der Hauptversorgungsleitung erforderlich werdenden "Umbau" eines Grundstücksanschlusses kein Kostenersatz nach § 10 Abs. 2 Satz 1 KAG M-V verlangt werden kann (Beschl. v. 08.07.2008 - 1 L 198/07 - juris Rn. 18;… vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 18.12.2009 - 2 LB 25/09 -, juris Rn. 30: kein Sonderinteresse des Erstattungspflichtigen bei bloßer Veränderung des Verlaufs der Sammelleitung), ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Denn der Beklagte ging bei Abgabe der Erklärung in dem Schreiben vom 18. Juni 2009 aufgrund der veröffentlichten Entscheidung des OVG Greifswald vom 8. Juli 2008 (- 1 L 198/07 -) davon aus, dass ihm für den Umbau von Grundstücksanschlüssen kein Erstattungsanspruch zusteht.

    Anders als noch in der mündlichen Verhandlung vom 26. Januar 2015 erwogen, liegt insbesondere keine Abweichung von dem Beschluss des OVG Greifswald vom 8. Juli 2008 (- 1 L 198/07 -, juris) vor.

  • VG Greifswald, 05.10.2011 - 3 A 1427/10

    Kosten für Baumaßnahmen an Grundstücksanschlüssen an die zentrale …

    Auszug aus VG Greifswald, 19.03.2015 - 3 A 791/14
    Für den Gegenstand des Anspruchs gibt diese Norm nichts her (zum Ganzen: VG Greifswald, Urt. v. 05.10.2011 - 3 A 1427/10 - juris Rn. 17 f.).

    Demgemäß hat er in den Widerspruchsbescheiden ausgeführt, dass er erst mit Blick auf das gegenteilige Urteil des VG Greifswald vom 5. Oktober 2011 (- 3 A 1427/10 -, juris) vom Bestehen des Anspruchs ausgeht.

    Die Anspruchsentstehung richtet sich nach § 10 Abs. 4 Satz 1 KAG M-V , wonach der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch mit der endgültigen Herstellung der Anschlussleitung entsteht, und daneben nach § 9 Abs. 3 KAG M-V ( VG Greifswald, Urt. v. 05.10.2011 - 3 A 1427/10 -, juris Rn. 15 unter Hinweis auf OVG Greifswald, Beschl. v. 04.01.1999 - 1 L 162/07 -, NordÖR 1999, 164).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2013 - 4 K 16/10

    Anschlussbeitragssatzung: Anschaffung und Herstellung

    Auszug aus VG Greifswald, 19.03.2015 - 3 A 791/14
    Solange sich die öffentliche Anlage einschließlich der darin einbezogenen Grundstücksanschlüsse in der Herstellungsphase befindet und noch nicht endgültig hergestellt ist, stellen sich alle notwendigen Maßnahmen an einzelnen Bestandteilen der Anlage als Herstellungsmaßnahmen dar, auch wenn sie einen Austausch vorhandener, aber den Anforderungen nicht genügender Anlagenbestandteile beinhalten (eingehend: OVG Greifswald, Beschl. v. 13.02.2013 - 4 K 16/10 -, juris Rn. 20 ;… vgl. auch Beschl. v. 21.04.1999 - 1 M 12/99 -, juris Rn. 22).

    Im Übrigen sei mit Blick auf den zitierten Beschluss vom 8. Juli 2008 darauf hingewiesen, dass nach der neueren Rechtsprechung des OVG Greifswald der Wegfall der noch in § 8 Abs. 1 Satz 1 KAG 1993 enthaltenen Merkmale "Aus- und Umbau", "Verbesserung" und "Erweiterung" in § 9 Abs. 1 KAG M-V für die Auslegung des Merkmals "Herstellung" i.S.d. § 9 Abs. 1 KAG M-V nichts hergibt ( OVG Greifswald, Beschl. v. 13.02.2013 - 4 K 16/10 -, juris Rn. 20 ).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2005 - 1 L 105/05

    Kanalbaubeitrag; Anschlussbeitrag; Festsetzungsverjährung; sachliche …

    Auszug aus VG Greifswald, 19.03.2015 - 3 A 791/14
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbetätigung) (OVG Greifswald, Urt. v. 02.11.2005 - 1 L 105/05 -, juris Rn 81).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99

    Beitrag, Schmutzwasserkanal, Herstellung, Verbesserung, Differenzierung von …

    Auszug aus VG Greifswald, 19.03.2015 - 3 A 791/14
    Solange sich die öffentliche Anlage einschließlich der darin einbezogenen Grundstücksanschlüsse in der Herstellungsphase befindet und noch nicht endgültig hergestellt ist, stellen sich alle notwendigen Maßnahmen an einzelnen Bestandteilen der Anlage als Herstellungsmaßnahmen dar, auch wenn sie einen Austausch vorhandener, aber den Anforderungen nicht genügender Anlagenbestandteile beinhalten (…eingehend: OVG Greifswald, Beschl. v. 13.02.2013 - 4 K 16/10 -, juris Rn. 20 ; vgl. auch Beschl. v. 21.04.1999 - 1 M 12/99 -, juris Rn. 22).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.2008 - 3 L 336/05

    Abwasserbeseitigung: Erstattung der Kosten für die Sanierung eines …

    Auszug aus VG Greifswald, 19.03.2015 - 3 A 791/14
    Eine Kostenerstattung im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs kommt lediglich dann in Betracht, wenn die Grundstücksanschlussleitungen nicht Teil der öffentlichen Einrichtung sind (OVG Greifswald, Urt. v. 16.07.2008 - 3 L 336/05 -, NordÖR 2009, 371).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.1999 - 1 L 162/97

    Grundstücksanschlußkosten, Rückwirkung

    Auszug aus VG Greifswald, 19.03.2015 - 3 A 791/14
    Die Anspruchsentstehung richtet sich nach § 10 Abs. 4 Satz 1 KAG M-V , wonach der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch mit der endgültigen Herstellung der Anschlussleitung entsteht, und daneben nach § 9 Abs. 3 KAG M-V ( VG Greifswald, Urt. v. 05.10.2011 - 3 A 1427/10 -, juris Rn. 15 unter Hinweis auf OVG Greifswald, Beschl. v. 04.01.1999 - 1 L 162/07 -, NordÖR 1999, 164).
  • VG Greifswald, 14.07.2009 - 3 A 839/06

    Entstehung des Erstattungsanspruchs für Grundstücksanschlusskosten bei …

    Auszug aus VG Greifswald, 19.03.2015 - 3 A 791/14
    Er bildet das Funktionsäquivalent zum Beitrag nach § 10 Abs. 1 KAG M-V (VG Greifswald, Urt. v. 14.07.2009 - 3 A 839/06 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2009 - 2 LB 25/09
    Auszug aus VG Greifswald, 19.03.2015 - 3 A 791/14
    Rn. 22 Die Rechtsprechung des OVG Greifswald, wonach für einen infolge der Verlegung der Hauptversorgungsleitung erforderlich werdenden "Umbau" eines Grundstücksanschlusses kein Kostenersatz nach § 10 Abs. 2 Satz 1 KAG M-V verlangt werden kann (…Beschl. v. 08.07.2008 - 1 L 198/07 - juris Rn. 18; vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 18.12.2009 - 2 LB 25/09 -, juris Rn. 30: kein Sonderinteresse des Erstattungspflichtigen bei bloßer Veränderung des Verlaufs der Sammelleitung), ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.1983 - 2 S 248/83

    Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag 18 Jahre nach Erteilung der …

    Auszug aus VG Greifswald, 19.03.2015 - 3 A 791/14
    Teilweise wird ein Zeitablauf von 18 bis 20 Jahren für erforderlich gehalten (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 13.10.1983 - 2 S 248/83 - KStZ 1984, 56;… VG Düsseldorf, Urt. v. 03.05.1988 - 17 K 2555/85 -, KStZ 1989, 115).
  • VG Düsseldorf, 03.05.1988 - 17 K 2555/85
  • VG Schwerin, 07.01.2016 - 4 A 2054/13

    Haus- bzw.Grundstücksanschlusskosten; Neuverlegung einer Anschlussleitung; …

    Andererseits wäre die Normierung eines Ersatzanspruchs für Maßnahmen in einem Bereich, der nicht in die Aufgabenzuständigkeit des Aufgabenträgers fällt, wenig einleuchtend (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 19. März 2015 - 3 A 791/14 -, juris Rn. 15 ).

    Rn. 46 Nach Auffassung des Gerichts liegt der Tatbestand der Herstellung i. S. des § 10 KAG M-V aber auch dann vor, wenn es sich bei dem Aufwand um eine "Wieder"-Herstellung des Trinkwasserhausanschlusses handelt, weil ein bereits vorhandener (erstmals "hergestellter") Anschluss nicht mehr den Anforderungen der Wasserversorgungssatzung und den Technischen Regeln (DIN 1988 "Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen" Teil 2 bzw. DIN EN 806) entspricht und deshalb in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht und damit restauriert wird (vgl. bei einem bislang fehlenden, aber nach der Abwassersatzung erforderlichen Kontrollschacht auch VG Greifswald, Urt. v. 19. März 2015, a. a. O., Rn. 18, weitere Beispiele aus der dortigen Rechtsprechung bei Seppelt, a. a. O., § 10 Erl. 5.2.2.1.2).

  • VG Schwerin, 30.10.2018 - 4 A 4217/15

    Rechtsmäßigkeit eines Kostenersatzbescheids für den Neubau eines …

    Andererseits wäre die Normierung eines Ersatzanspruchs für Maßnahmen in einem Bereich, der nicht in die Aufgabenzuständigkeit des Aufgabenträgers fällt, wenig einleuchtend (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 19. März 2015 - 3 A 791/14 -, juris Rn. 15 ).

    Rn. 41 Nach Auffassung des Gerichts liegt der Tatbestand der Herstellung i. S. des § 10 KAG M-V auch dann vor, wenn es sich bei dem Aufwand um eine "Wieder"-Herstellung des Trinkwassergrundstücksanschlusses handelt, weil ein bereits vorhandener (erstmals "hergestellter") Anschluss nicht (mehr) den Anforderungen der Wasserversorgungssatzung und den Technischen Regeln (DIN 1988 "Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen" Teil 2 bzw. DIN EN 806) entspricht und deshalb in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht und damit restauriert wird (Urt. des Gerichts vom 11. Mai 2017 - 4 A 2558/16 SN - m. w. N.; vgl. bei einem bislang fehlenden, aber nach der Abwassersatzung erforderlichen Kontrollschacht auch VG Greifswald, Urt. v. 19. März 2015, a. a. O., Rn. 18, weitere Beispiele aus der dortigen Rechtsprechung bei Seppelt, a. a. O., § 10 Erl. 5.2.2.1.2).

  • VG Greifswald, 20.05.2016 - 3 A 128/14

    Kostenerstattungsbeitrag für Grundstücksanschluss - zum Merkmal "Herstellung" im …

    Maßnahmen, die im Falle einer organisationsrechtlichen Entscheidung des Aufgabenträgers zugunsten von § 10 Abs. 1 KAG M-V beitragsfähig wären, unterliegen deshalb auch der Kostenerstattungspflicht nach § 10 Abs. 2 KAG M-V (…ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. VG Greifswald, Urt. v. 05.10.2011 - 3 A 1427/10 -, juris Rn. 16 ff. und Urt. v. 19.03.2015 - 3 A 791/14 -, juris Rn. 19 ff., so auch VG B-Stadt, Urt. v. 07.01.2016 - 4 A 2054/13 -, juris Rn. 46 ).

    Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass nach der neueren Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern der Wegfall der noch in § 8 Abs. 1 Satz 1 KAG 1993 enthaltenen Merkmale "Aus- und Umbau", "Verbesserung" und "Erweiterung" in § 9 Abs. 1 KAG M-V für die Auslegung des Merkmals "Herstellung" im Sinne des § 9 Abs. 1 KAG M-V nichts hergibt (… OVG Greifswald, Beschl. v. 13.02.2013 - 4 K 16/10 -, juris Rn. 20 ; VG Greifswald, Urt. v. 19.03.2015 - 3 A 791/14 -, juris Rn. 22 ).

  • VG Greifswald, 25.09.2020 - 3 A 574/19

    Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Erforderlichkeit neuer …

    Maßnahmen, die im Falle einer organisationsrechtlichen Entscheidung des Aufgabenträgers zugunsten von § 10 Abs. 1 KAG M-V beitragsfähig wären, unterliegen deshalb auch der Kostenerstattungspflicht nach § 10 Abs. 2 KAG M-V (…ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. VG Greifswald, Urt. v. 20.05.2016 - 3 A 128/14 -, juris Rn. 19 ;… VG Greifswald, Beschl. v. 31.07.2014 - 3 B 530/14 -, juris Rn. 18 ;… VG Greifswald, Urt. v. 05.10.2011 - 3 A 1427/10 -, juris Rn. 16 ff. und Urt. v. 19.03.2015 - 3 A 791/14 -, juris Rn. 19 ff.).
  • VG Schwerin, 22.06.2018 - 4 A 786/17

    Kostenerstattung für Trinkwasseranschluss des Grundstücks

    Ein Fall der "Herstellung" liege daher insbesondere auch dann vor, wenn ein Grundstück zwar bereits erstmalig angeschlossen sei, die Anlage jedoch nicht (mehr) den technischen Anforderungen genüge (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 13. Febr. 2013 - 4 K 16/10 -, juris Rn. 20 ; VG Greifswald, Urt. v. 19. März 2015 - 3 A 791/14 -, juris Rn. 18 ff.; VG B-Stadt, Urt. v. 7. Jan.
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