Rechtsprechung
| VGH Hessen, 02.10.2017 - 3 A 814/15.Z |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,57341) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 04.03.2015 - 8 K 366/14
- VGH Hessen, 02.10.2017 - 3 A 814/15.Z
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 10.08.2017 - 4 A 839/15
Auszug aus VGH Hessen, 02.10.2017 - 3 A 814/15
Da die Verpflichtung und Berechtigung zum bauaufsichtlichen Einschreiten nicht verwirkt werden kann (ganz. h.M., vgl. nur Hess. VGH, Beschluss vom 10. August 2017 - 4 A 839/15.Z -, juris, m.w.N.), kommt es nicht darauf an, ob im Rahmen einer im Jahr 1958 stattgefundenen Ortsbesichtigung die streitgegenständlichen Wandöffnungen bereits vorhanden waren und ob die damaligen Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörden damals Kenntnis von den Wandöffnungen erlangt haben.
- VGH Hessen, 27.01.2020 - 3 B 1864/19
Bordell im allgemeinen Wohngebiet
Dies folgt schon daraus, dass nur Rechte, nicht aber Pflichten - hier die behördliche Pflicht, für rechtmäßige Zustände zu sorgen - verwirkt werden können (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 02.10.2017 - 3 A 814/15.Z -, juris Rdnr. 12 ; Bay. VGH…, Beschluss vom 15.09.2006 - 15 ZB 06.2065 -, juris Rdnr. 5 m.w.N.). - VGH Hessen, 05.08.2025 - 4 B 1315/25
Nutzungsuntersagung wegen formeller Illegalität
Denn die Verpflichtung und Berechtigung zum bauaufsichtlichen Einschreiten kann nach der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. nur Beschluss vom 2. Oktober 2017 - 3 A 814/15.Z , juris Rdnr. 12 ) nicht verwirkt werden. - VGH Hessen, 10.03.2022 - 4 A 1958/20
Naturschutzrechtliche Beseitigungsverfügung für illegale Bauten in einem …
Die mit einer Befugnis, hier § 17 Abs. 8 BNatSchG, verbundene Pflicht zur Aufgabenerfüllung lässt schon vom Ansatz her eine Verwirkung nicht zu (vgl. entsprechend für ein bauaufsichtliches Einschreiten: Hessischer VGH, Beschluss vom 2. Oktober 2017 - 3 A 814/15.Z -, juris Rdnr. 12 m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches OVG…, Urteil vom 17. Juni 2015 - 8 A 56/14 - juris Rdnr. 54).
dejure.org
Übersicht VGH Hessen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.