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Rechtsprechung
   VG Greifswald, 11.04.2017 - 3 A 919/16 HGW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,27960
VG Greifswald, 11.04.2017 - 3 A 919/16 HGW (https://dejure.org/2017,27960)
VG Greifswald, Entscheidung vom 11.04.2017 - 3 A 919/16 HGW (https://dejure.org/2017,27960)
VG Greifswald, Entscheidung vom 11. April 2017 - 3 A 919/16 HGW (https://dejure.org/2017,27960)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2006 - 1 L 38/05
    Auszug aus VG Greifswald, 11.04.2017 - 3 A 919/16
    Sie rechtfertigt sich aus der Überlegung, dass bei Zweitwohnungsinhabern angesichts der Kosten, die mit dem Erwerb und der Unterhaltung einer Zweitwohnung in einem Kur- und Erholungsort einhergehen nach der Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass ein Zweitwohnungsinhaber die Wohnung auch selbst nutzt und dadurch an den von der Gemeinde bereitgestellten Kureinrichtungen teilhat (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15.11.2006 - 1 L 38/05 -, juris).

    Die Nutzungsmöglichkeit besteht nicht, wenn sich der Zweitwohnungsinhaber während des gesamten Erhebungszeitraums nicht in der Gemeinde aufgehalten hat (OVG Greifswald, Urt. v. 15.11.2006 - 1 L 38/05 -, juris Rn. 33).

    Sie haben dargelegt, dass sie die Ferienwohnung in G im Erhebungszeitraum nicht aufgesucht haben und dies durch Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 15.11.2006 - 1 L 38/05 -, juris Rn. 39).

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2008 - 9 ME 191/08

    Widerlegbarkeit der durch das Innehaben einer Zweitwohnung begründeten …

    Auszug aus VG Greifswald, 11.04.2017 - 3 A 919/16
    Die Widerlegung der Aufenthaltsvermutung für den Erhebungszeitraum der Kurabgabe führt zur Rechtswidrigkeit des Kurabgabenbescheides und nicht (lediglich) zum Entstehen eines Erstattungsanspruchs (ablehnend: OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.09.2008 - 9 ME 191/08 -).

    Das Gericht folgt damit nicht der Auffassung, wonach die Widerlegung der Aufenthaltsvermutung die Rechtmäßigkeit des Kurabgabenbescheides unberührt lässt und (lediglich) einen Erstattungsanspruch begründet (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 09.09.2008 - 9 ME 191/08 -, juris Rn. 6).

  • VG Greifswald, 22.11.2013 - 3 A 885/12

    Keine automatische Fälligkeit von Fremdenverkehrsabgaben zu Jahresbeginn; …

    Auszug aus VG Greifswald, 11.04.2017 - 3 A 919/16
    Diesen Interessen muss die satzungsgebende Körperschaft durch eine entsprechende Regelung der Fälligkeit Rechnung tragen (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 22.11.2013 - 3 A 885/12 -, juris Rn. 23 ).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 9 C 19.15

    Verwaltungsakt; Steuerbescheid; Steuermessbescheid; Steuerschuld; Grundsteuer; …

    Auszug aus VG Greifswald, 11.04.2017 - 3 A 919/16
    Vielmehr richtet sich das Maß der gerichtlichen Aufklärungspflicht hier wie auch sonst nach der Substanz des Vorbringens der Beteiligten (BVerwG, Urt. v. 15.06.2016 - 9 C 19.15 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VG Greifswald, 04.01.2010 - 3 A 1848/08

    Unzulässige Ausnahmen in Kurabgabesatzung

    Auszug aus VG Greifswald, 11.04.2017 - 3 A 919/16
    Die Widerlegung erfordert eine substantiierte und glaubhafte Darlegung von Nutzungszeiten und Nutzungszwecken ( VG Greifswald, Urt. v. 04.01.2010 - 3 A 1848/08 -, juris).
  • VG Cottbus, 19.05.2022 - 6 K 1213/19
    Die vom Klägervertreter hierzu zitierte Rechtsprechung des OVG Mecklenburg- Vorpommern (…vgl. Urteil vom 17. August 2021 - 3 LB 189/17 -, juris, Rn. 76; Urteil vom 11. April 2017 - 3 A 919/16 HGW -, juris, Rn. 22) bzw. des VG Greifswald (…vgl. Urteil vom 22. November 2013 - 3 A 885/12 -, juris, Rn. 22 f.; Urteil vom 11. April 2017 - 3 A 919/16 HGW -, juris, Rn. 22) zur Rechtslage in Mecklenburg- Vorpommern überzeugt bereits im rechtlichen Ansatz nicht.

    Sinn und Zweck der gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG gebotenen satzungsmäßigen Fälligkeitsregelung in Abgabensatzungen ist es gerade nicht, dem Bürger nach Festsetzung der Abgabe im Sinne einer Prüfungs- und Überlegungsmöglichkeit eine angemessene Frist einzuräumen, in der er die Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheides überprüfen und sich ggf. Rechtsrat einholen sowie ggf. gar einen Antrag nach § 80 Abs. 4 oder Abs. 5 VwGO stellen kann (so aber OVG Mecklenburg- Vorpommern…, Urteil vom 17. August 2021, a.a.O.; VG Greifswald…, Urteil vom 22. November 2013, a.a.O.; Urteil vom 11. April 2017, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2021 - 3 LB 191/17

    Trink- und Schmutzwassergebühren

    Eine Fälligkeitsfrist, die kürzer ist als die einmonatige Widerspruchsfrist (vgl. § 70 Abs. 1 VwGO), berücksichtigt diese Interessen nicht hinreichend (VG Greifswald, Urteil vom 11. April 2017 - 3 A 919/16 HGW -, Rn. 22, juris; OVG Greifswald…, Beschluss vom 5. Februar 2018 - 1 L 89/14 -, juris Rn. 12 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2021 - 3 LB 189/17

    Trink- und Schmutzwassergebühren -Zulässigkeit einer Klage einer Gesellschaft …

    Eine Fälligkeitsfrist, die kürzer ist als die einmonatige Widerspruchsfrist (vgl. § 70 Abs. 1 VwGO), berücksichtigt diese Interessen nicht hinreichend (VG Greifswald, Urteil vom 11. April 2017 - 3 A 919/16 HGW -, Rn. 22, juris; OVG Greifswald…, Beschluss vom 5. Februar 2018 - 1 L 89/14 -, juris Rn. 12 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.05.2024 - 3 K 209/23

    Bemessung der Gebühren für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung …

    Eine Fälligkeitsfrist, die kürzer ist als die einmonatige Widerspruchsfrist (vgl. § 70 Abs. 1 VwGO), berücksichtigt diese Interessen nicht hinreichend (VG Greifswald, Urteil vom 11. April 2017 - 3 A 919/16 HGW -, juris Rn. 22; OVG Greifswald…, Beschluss vom 5. Februar 2018 - 1 L 89/14 -, juris Rn. 12 ;… Urteil vom 17. August 2021 - 3 LB 191/17 -, juris Rn. 79 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2025 - 9 N 41.25

    Grundgebühr; Abrundungsregelung; Teilnichtigkeit; Fälligkeitsfrist; …

    Diese bewusst eher günstig für die Aufgabenträger gestaltete Gesetzeslage müssen die Aufgabenträger nicht dadurch abmildern, dass sie den Zeitpunkt der Fälligkeit ihrerseits satzungsmäßig so weit herausschieben, dass der Gebührenschuldner stets während der vollen Widerspruchsfrist von einer Zahlung absehen kann, ohne dass ihm bereits dadurch ein Anfall von Säumniszuschlägen droht (…so aber OVG Greifswald Beschluss vom 27. Mai 2024 - 3 M 145/24 -, juris Rn. 15;… Urteil vom 17. August 2021 - 3 LB 191/17 -, juris Rn. 79;… Beschluss vom 5. Februar 2018 - 1 L 89/14 -, juris Rn. 12; VG Greifswald, Urteil vom 11. April 2017 - 3 A 919/16 -, juris Rn. 22;… Urteil vom 22. November 2013 - 3 A 885/12 -, juris Rn. 23).
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