Rechtsprechung
| VG Schwerin, 28.09.2010 - 3 A 93/10 |
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Verfahrensgang
- VG Schwerin, 28.09.2010 - 3 A 93/10
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.2012 - 2 L 218/10
Wird zitiert von ... (2)
- VG Schwerin, 21.06.2011 - 3 A 1768/10
Verjährung öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche
Rn. 26 Angesichts dessen besteht für die Kammer keine Veranlassung, von ihrer bisherigen diesbezüglichen Rechtsprechung (in den Urteilen Zinsbescheide betreffend vom 19.07.2010 [3 A 317/10 und 3 A 49/10] und vom 28.09.2010 [3 A 93/10]) abzuweichen, wonach auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts sich auf eine eingetretene Verjährung berufen kann. - VG Schwerin, 28.01.2014 - 3 A 1077/13
Verjährung eines Zinsanspruch; grobfahrlässige Unkenntnis; mangelnde Ausstattung …
Rn. 21 Nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung der Kammer (zuletzt Urteil vom 28.09.2010 - 3 A 93/10 -), zwischenzeitlich bestätigt durch das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Beschlüsse vom 13.11.2012 - 2 L 218/10 - und 17.12.12 - 2 L 166/10 -), ist für Zinsforderungen, die einen Zeitraum ab dem 01.01.2001 betreffen (und deren Verjährung damit mit dem Schluss des Jahres 2001 beginnt), "neues" Recht anzuwenden, also das, welches sich aus dem am 01.01.2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ergibt (vgl. Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB).
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