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| BAG, 18.03.1976 - 3 ABR 32/75 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ruhegehalt - Lebensversicherung - Form - Geltungsbereich - Sozialeinrichtung - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Leistungsplan - Firmentarifvertrag - Blankettverweisungen in Tarifverträgen
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 29.01.1975 - 3 TaBV 5/73
- BAG, 18.03.1976 - 3 ABR 32/75
Papierfundstellen
- VersR 1977, 186
- BB 1976, 1175
- DB 1976, 1631
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (4)
- BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 137/73
Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung
Auszug aus BAG, 18.03.1976 - 3 ABR 32/75
Eine solche ausdehnende Auslegung ist weder mit dem Wortlaut noch mit der Systematik des Gesetzes vereinbar (vgl. auch die drei Beschlüsse des Senats vom 12. Juni 1975 - 5 ABR 13/74-" 3 ABR 137/73 und 3 ABR 66/74- AP Nr. 1, 2 und 3 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung /"zu II A der Gründe 7; die erstgenannte Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).Ebenso wie im Palle von Rückdeckungsversicherungen, über den der Senat bereits zu entscheiden hatte (Beschluß vom 12. Juni 1975 - 3 ABR 137/73 /"demnächstJ AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung /""zu II A 3 der Gründe / sind auch bei Direktversicherungen die VorausSetzungen für die Annahme einer Sozialeinrichtung i.S. des § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG nicht erfüllt (Dietz-Richardi, BetrVG, 5" Aufl., § 87 Anm. 24o; Wiese, GK-BetrVG, § 87 Anm. 121; ein gehend Hanau, BB 1976, 91 /"95 zu III 1 7).
- BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 16/72
Mitbestimmungsrecht bei Werkmietwohnungen -; Unterscheidung zwischen formellen …
Auszug aus BAG, 18.03.1976 - 3 ABR 32/75
Ein Ausschluß des Mitbestimmungsrechts kommt nur insoweit in Betracht, als der maßgebende Tarifvertrag eine vollständige Regelung enthält und keiner ergänzenden betrieblichen Regelung bedarf (vgl. Beschluß des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13" März 1973 - 1 ABR 16/72-AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen /~II B 1 der GründeJ ; Beschluß des Ersten Senats vom 5- März 1974- - 1 ABR 28/73 -" /"demnächst 7 AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit /"II 5 f der Gründe 7 ; beide Entscheidungen sind zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Dietz-Richardi, BetrVG, 5 Aufl., § 77 Anm. 2o5 ff. und § 87 Anm. 94 ff> Fitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG, 11 . Aufl., § 87 Anm. 14). - BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 66/74
Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung
Auszug aus BAG, 18.03.1976 - 3 ABR 32/75
Eine solche ausdehnende Auslegung ist weder mit dem Wortlaut noch mit der Systematik des Gesetzes vereinbar (vgl. auch die drei Beschlüsse des Senats vom 12. Juni 1975 - 5 ABR 13/74-" 3 ABR 137/73 und 3 ABR 66/74- AP Nr. 1, 2 und 3 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung /"zu II A der Gründe 7; die erstgenannte Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt). - BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 28/73
Mitbestimmungsanspruch des Betriebsrats - Verdrängung des Mitbestimmungsanspruchs …
Auszug aus BAG, 18.03.1976 - 3 ABR 32/75
Ein Ausschluß des Mitbestimmungsrechts kommt nur insoweit in Betracht, als der maßgebende Tarifvertrag eine vollständige Regelung enthält und keiner ergänzenden betrieblichen Regelung bedarf (vgl. Beschluß des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13" März 1973 - 1 ABR 16/72-AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen /~II B 1 der GründeJ ; Beschluß des Ersten Senats vom 5- März 1974- - 1 ABR 28/73 -" /"demnächst 7 AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit /"II 5 f der Gründe 7 ; beide Entscheidungen sind zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Dietz-Richardi, BetrVG, 5 Aufl., § 77 Anm. 2o5 ff. und § 87 Anm. 94 ff> Fitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG, 11 . Aufl., § 87 Anm. 14).
- BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 402/17
Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung
Rn. 35 (a) Eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG über Form, Ausgestaltung oder Verwaltung einer Sozialeinrichtung liegt bereits deshalb nicht vor, weil dieses Mitbestimmungsrecht die betriebliche Altersversorgung nur erfasst, wenn sie über eine Pensions- oder Unterstützungskasse abgewickelt wird, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist (…vgl. BAG 27. Juni 2006 - 3 AZR 255/05 - Rn. 30, BAGE 118, 326; zu Direktversicherungen vgl. auch BAG 18. März 1976 - 3 ABR 32/75 - zu B 1 c der Gründe mwN). - BAG, 29.07.2003 - 3 ABR 34/02
Vorrang des Tarifvertrags und abschließende Regelung durch Tarifvertrag in der …
Aus den allgemeinen Grundsätzen hat der Senat hergeleitet, dass sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht auf die Entscheidungen darüber erstreckt, ob eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet wird, welche finanziellen Mittel dafür der Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen hat, welcher Personenkreis begünstigt werden soll, welcher Durchführungsweg beschritten und welcher Versorgungsträger ausgewählt wird (vgl. ua. 18. März 1976 - 3 ABR 32/75 - AP BetrVG 1972 § 87 Altersversorgung Nr. 4, zu II B 2 b der Gründe; 16. Februar 1993 - 3 ABR 29/92 - BAGE 72, 229, 233 f.).a) Zutreffend und insoweit auch von der Rechtsbeschwerde unbeanstandet hat das Landesarbeitsgericht erkannt, dass der Abschluss eines Gruppen-Lebensversicherungsvertrages zu Gunsten der Arbeitnehmer eine Frage der betrieblichen Lohngestaltung ist und sich somit Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats allein aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ergeben, nicht jedoch aus § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG, was die Schaffung einer betrieblichen Sozialeinrichtung voraussetzte (BAG 18. März 1976 - 3 ABR 32/75 - AP BetrVG 1972 § 87 Altersversorgung Nr. 4; 16. Februar 1993 - 3 ABR 29/92 - BAGE 72, 229).
- BAG, 16.02.1993 - 3 ABR 29/92
Mitbestimmung bei Auswahl von Versicherungsunternehmen
Auch solche Versorgungssysteme, die mittels Lebensversicherungen durchgeführt werden, berühren die betriebliche Lohngestaltung (BAG Beschluß vom 18. März 1976 - 3 ABR 32/75 - AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II B 2 der Gründe; BAGE 38, 365, 369 [BAG 04.05.1982 - 3 AZR 1202/79] = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu 2 der Gründe).Versicherungsleistungen und Beitragsleistungen sind untrennbar miteinander verbunden (vgl. Beschluß vom 18. März 1976, aaO).
- BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 289/17
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Anwendung einer …
Rn. 30 (1) Eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG über Form, Ausgestaltung oder Verwaltung einer Sozialeinrichtung liegt bereits deshalb nicht vor, weil dieses Mitbestimmungsrecht die betriebliche Altersversorgung nur erfasst, wenn sie über eine Pensions- oder Unterstützungskasse abgewickelt wird, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist (…vgl. BAG 27. Juni 2006 - 3 AZR 255/05 - Rn. 30, BAGE 118, 326; zu Direktversicherungen vgl. auch BAG 18. März 1976 - 3 ABR 32/75 - zu B 1 c der Gründe mwN). - BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
Betriebliche Altersversorgung - Festlegung der Rentenhöhe
Es erstreckt sich zwar nicht auf die Entscheidung darüber, ob eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet wird, welche finanziellen Mittel der Arbeitgeber dafür zur Verfügung zu stellen hat, welcher Personenkreis begünstigt und welcher Durchführungsweg beschritten werden soll (vgl. Senat 18. März 1976 - 3 ABR 32/75 - AP BetrVG 1972 § 87 Altersversorgung Nr. 4, zu II B 2 b der Gründe). - BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 407/17
Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung
Rn. 35 (a) Eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG über Form, Ausgestaltung oder Verwaltung einer Sozialeinrichtung liegt bereits deshalb nicht vor, weil dieses Mitbestimmungsrecht die betriebliche Altersversorgung nur erfasst, wenn sie über eine Pensions- oder Unterstützungskasse abgewickelt wird, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist (…vgl. BAG 27. Juni 2006 - 3 AZR 255/05 - Rn. 30, BAGE 118, 326; zu Direktversicherungen vgl. auch BAG 18. März 1976 - 3 ABR 32/75 - zu B 1 c der Gründe mwN). - BAG, 04.05.1982 - 3 AZR 1202/79
Betriebsvereinbarung
Das ist praktisch nur in mehreren Schritten durchführbar (vgl. BAG Beschluß vom 18. März 1976 - 3 ABR 32/75 - AP Nr. 4- zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II B 2 b der Gründe).Das hat der Senat wiederholt entschieden, und zwar auch für solche Versorgungssysteme, die mit Hilfe von Lebensversicherungsverträgen durchgeführt werden (Beschluß vom 18. März 1976 - 3 ABR 32/75 - AP Nr. 4- zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II B 2 der Gründe).
- BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 505/17
Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung
Rn. 35 (a) Eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG über Form, Ausgestaltung oder Verwaltung einer Sozialeinrichtung liegt bereits deshalb nicht vor, weil dieses Mitbestimmungsrecht die betriebliche Altersversorgung nur erfasst, wenn sie über eine Pensions- oder Unterstützungskasse abgewickelt wird, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist (…vgl. BAG 27. Juni 2006 - 3 AZR 255/05 - Rn. 30, BAGE 118, 326; zu Direktversicherungen vgl. auch BAG 18. März 1976 - 3 ABR 32/75 - zu B 1 c der Gründe mwN). - BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 504/17
Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung
Rn. 35 (a) Eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG über Form, Ausgestaltung oder Verwaltung einer Sozialeinrichtung liegt bereits deshalb nicht vor, weil dieses Mitbestimmungsrecht die betriebliche Altersversorgung nur erfasst, wenn sie über eine Pensions- oder Unterstützungskasse abgewickelt wird, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist (…vgl. BAG 27. Juni 2006 - 3 AZR 255/05 - Rn. 30, BAGE 118, 326; zu Direktversicherungen vgl. auch BAG 18. März 1976 - 3 ABR 32/75 - zu B 1 c der Gründe mwN). - BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 503/17
Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung
Rn. 35 (a) Eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG über Form, Ausgestaltung oder Verwaltung einer Sozialeinrichtung liegt bereits deshalb nicht vor, weil dieses Mitbestimmungsrecht die betriebliche Altersversorgung nur erfasst, wenn sie über eine Pensions- oder Unterstützungskasse abgewickelt wird, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist (…vgl. BAG 27. Juni 2006 - 3 AZR 255/05 - Rn. 30, BAGE 118, 326; zu Direktversicherungen vgl. auch BAG 18. März 1976 - 3 ABR 32/75 - zu B 1 c der Gründe mwN). - BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 502/17
Betriebliche Altersversorgung; Lebensversicherung
- BAG, 13.02.1979 - 1 ABR 80/77
Vergabe von Arbeitgeberdarlehn - Laufende eigene Mittel - Sozialeinrichtung - …
- BAG, 09.05.1989 - 3 AZR 439/88
Betriebsrat: Mitbestimmung in Fragen der Ausgestaltung eines Leistungsplanes
- BAG, 12.02.1987 - 6 AZR 129/84
Widerruf einer Pauschalierungsvereinbarung
- BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 1219/79
Zulage - Widerruf
- LAG Hessen, 15.02.2008 - 8 Ta 259/07
Fehlerhaft erlassener Nichtabhilfebeschluss - Pensionskasse ist keine …
- BAG, 05.05.1977 - 3 ABR 24/76
Unternehmen - Unternehmenseinheitliche Altersversorgung - Regelung der …
- LAG Hessen, 14.01.1992 - 5 TaBV 25/91
Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats; Übertragung von zugunsten der …
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