Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 16.04.1968 - 3 AR 68/68 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LAG Schleswig-Holstein, 06.11.2006 - AR 57/06
Richterablehnung wegen Befangenheit
Das wird insbesondere damit begründet, dass zwischen Richtern der gleichen Kammer in der Regel engere Beziehungen bestehen, die durch die gemeinsame Berufsarbeit begründet werden (vgl. OLG Nürnberg vom 08.12.1966 - 5 W 77/66 = NJW 1967, 1864 m. w. N.; sehr weitgehend OLG Hamm vom 29.06.1977 - 1 W 43/77 in MDR 1978, 583; vgl. auch zu diesem grundsätzlichen Ansatzpunkt OLG Schleswig vom 01.12.1987 - 1 W 63 und 88/87 in MDR 1988, 236 f. sowie LAG Schleswig-Holstein vom 16.04.1968 - 3 AR 68/68-G - in SchlHA 1968, 213 f).In der Arbeitsgerichtsbarkeit sind, wenn nicht besondere - hier weder vorgetragene noch erkennbare - Umstände vorliegen, die persönlichen Beziehungen zwischen einem ehrenamtlichen Richter eines Arbeitsgerichts und den berufsrichterlichen Vorsitzenden desselben Arbeitsgerichts in der Regel nicht so eng ausgestaltet, dass sich hieraus allein vernünftigerweise ein begründetes Misstrauen ergeben kann, der betreffende Berufsrichter sei bei Durchführung des Rechtstreits, den einer der ehrenamtlichen Arbeitsrichter als Partei vor dem Gericht führt, befangen (LAG Schleswig-Holstein vom 16.04.1968 - 3 AR 68/68 in SchlHA 1968, 213 (214)).
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