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| BGH, 26.01.1994 - 3 ARs 41/93 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ablehnungsanträge bei noch nicht vollständig feststehender Besetzung des Gerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- LG Frankfurt/Oder, 25.06.2021 - 24 Qs 11/21
Andreas Müller (Richter)
Ablehnungsanträge, die noch keinen Richter, der schon zur Mitwirkung berufen ist betreffen, zum Beispiel einen Richter, der demnächst vielleicht als nach der Geschäftsverteilung ursprünglich zuständiger Richter entscheiden könnte oder der nicht ausschließbar in der Zukunft zuständig werden könnte, aber auch eine Ablehnung aufgrund von Umständen, die zur Zeit nicht gegeben sind, sondern nur möglicherweise einmal eintreten werden, sind verfrüht und als solche im Verfahren nach § 26a StPO als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 1994 - 3 ARs 41/93 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 8. März 2017, a.a.O., m.w.N.; KG Berlin, Beschluss vom 13. August 1982 - 2 Ws 176/82-, juris;… Siolek, a.a.O., § 26a Rn. 36 f. m.w.N.). - BGH, 06.09.2012 - 2 StR 122/12
Unzulässige und unbegründete Befangenheitsanträge im Besetzungsstreit um den …
Hinsichtlich dieser Richter gehen die Ablehnungsgesuche daher ins Leere (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 1994 - 3 ARs 41/93, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 6;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 24 Rn. 2 mwN). - BGH, 23.10.2012 - 4 StR 292/12
Völlig ungeeignete und daher unzulässige Ablehnungsgesuche gegen (ehemalige) …
Soweit die Ablehnungsgesuche Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Schmitt betreffen, gehen sie also ins Leere (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 1994 - 3 ARs 41/93, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 6;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 24 Rn. 2 mwN). - BayObLG, 11.08.2004 - 1St RR 96/04
Unzulässiges Ablehnungsgesuch bei völlig ungeeigneter Begründung
Es kann deshalb dahinstehen, ob das Ablehnungsgesuch auch deshalb unzulässig ist, weil zum Zeitpunkt seiner Anbringung noch nicht feststand, ob die abgelehnten drei Richter des insgesamt mit fünf Richtern besetzten Senats zur Entscheidung über sein Wiedereinsetzungsgesuch und seine neuerlichen Revisionsanträge berufen sein würden (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 6 verfrühter Antrag).
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