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Rechtsprechung
   BAG, 26.03.1973 - 3 AZB 11/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2712
BAG, 26.03.1973 - 3 AZB 11/73 (https://dejure.org/1973,2712)
BAG, Entscheidung vom 26.03.1973 - 3 AZB 11/73 (https://dejure.org/1973,2712)
BAG, Entscheidung vom 26. März 1973 - 3 AZB 11/73 (https://dejure.org/1973,2712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlängerung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels - Wirksamkeit - Mitteilung an den Rechtsmittelkläger - Form - Rechtsanwalt - Büroangestellte - Delegierung - Überwachungspflicht - Verschulden - Sorgfaltspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1973, 926
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.09.1970 - IV ZB 1/70

    Fristverlängerung - Fristversäumung - Organisationsmangel

    Auszug aus BAG, 26.03.1973 - 3 AZB 11/73
    Der Bundesgerichtshof verweist den Anwalt geradezu darauf, wenn er an einer persönlichen Nachfrage nah dem Erfolg seines Verlängerungsgesuches verhindert sei, müsse er die Nachfrage durch sein Büropersonal anstellen lassen (BGH LM Mr.2 zu § 529 ZPO; BGH VersR 1968, 98; BGH VersR 1970, 1106 f .; BGH VersF 1971, 133 f. [zu 2]; BGH VersR 1971, 55 f. [zu II'.] ; vgl. auch Johannsen Anim, in LM Nr. 19 zu § 519 ZPO).

    3 Durfte somit nach allem der Prozeßbevollmächtigte des Beklagten ohne Schuldvorwurf seine Bürovorsteherin damit beauftragen, nach dem Erfolg des Gesuchs um Fristverlängerung bei Gericht zu fragen, so kann man ihm nicht als Verschulden anrechnen, wenn er und sein Vertreter infolge eines Versehens der Bürovorsteherin nichts davon erfuhren, daß die Begründungsfrist am 2 7.Dezember 1972 ablief (vgl. BGH VersR 1968, 98; BGH VersR 1970, 1106).

  • BGH, 27.06.1957 - III ZR 51/56

    Urteilszustellung an Verkündungs Statt

    Auszug aus BAG, 26.03.1973 - 3 AZB 11/73
    Soweit der Beklagte für seine gegenteilige Ansicht sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1957 1480 beruft, übersieht er, daß diese Entscheidung sich nicht über eine Verlängerungsverfügung, sondern über einen Beschluß verhält, durch den über die Ein stellung der Zwangsvollstreckung entschieden wurde.

    Es kann dahinstehen, inwieweit die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1957 1480 mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu vereinbaren ist, daß Verlängerungsverfügungen nicht schon mit der Abgabe in den Geschäftsgang, sondern erst mit Bekanntgabe an den Rechtsmittelkläger vor Ablauf der Begründungsfrist wirken.

  • BAG, 06.07.1955 - 1 AZR 71/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung …

    Auszug aus BAG, 26.03.1973 - 3 AZB 11/73
    Ein Verschulden der Bürovorsteherin braucht der Beklagte nicht gegen sich gelten zu lassen wie sich aus § 22 Abs. 2 ZPO ergibt (vgl. BAG 2, 45 [49] = AP Nr. 6 zu § 232 ZPO).

    Es ist jedoch bisher nicht geprüft, ob der Prozeßbevollmächtigte des Beklagten und damit der Beklagte für das Versehen der Bürovorsteherin nicht deshalb einstehen müssen, weil der Prozeß bevollmächtigte des Beklagten sein Büro nicht ordnungsgemäß instruiert oder überwacht hat (vgl. BAG 2, 45 [49] = AP Nr. 6 zu § 252 ZPO; BAG 15, 284 [287] = AP Nr. 5 zu § 54 SchwBeschG 1961 [zu I 4]).

  • BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51

    Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13

    Auszug aus BAG, 26.03.1973 - 3 AZB 11/73
    Eine dahin gehende Ansicht hat der Bundesgerichtshof zwar in BGHZ 4, 389 [399] geäußert; diese Rechtsansicht hat der Bundesgerichtshof aber in BGHZ 14, 148 ff. und in BGH LM Nr. 2 zu § 329 ZPO preisgegeben indem er unter Hinweis auf § 329 Abs. 3 Satz 2 ZPO ausführte, Verlängerungsverfügungen bedürften jedenfalls der formlosen Mitteilung.
  • BAG, 06.03.1964 - 5 AZR 259/63

    Arbeitstag i.S.v. SchwBG

    Auszug aus BAG, 26.03.1973 - 3 AZB 11/73
    Es ist jedoch bisher nicht geprüft, ob der Prozeßbevollmächtigte des Beklagten und damit der Beklagte für das Versehen der Bürovorsteherin nicht deshalb einstehen müssen, weil der Prozeß bevollmächtigte des Beklagten sein Büro nicht ordnungsgemäß instruiert oder überwacht hat (vgl. BAG 2, 45 [49] = AP Nr. 6 zu § 252 ZPO; BAG 15, 284 [287] = AP Nr. 5 zu § 54 SchwBeschG 1961 [zu I 4]).
  • BAG, 08.11.1962 - 5 AZR 112/62

    Ergebnisbeteiligung - Nachträgliche freiwillige Gewährung - Anspruchsberechtigung …

    Auszug aus BAG, 26.03.1973 - 3 AZB 11/73
    Nach de] ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wirkt eine Verfügung, durch die eine Rechtsmittelbegründungsfrist verlängert wird, nur dann, wenn sie vor Ablauf der ursprünglichen Begründungsfrist dem Rechtsmittelkläger gegenüber bekanntgegeben wird, was formlos - z.B. mündlich, telefonisch und schriftlich - geschehen kann und nicht durch förmliche Zustellung geschehen muß (vgl. BAG AP Nr.l6 zu § 519 ZPO; BAG AP Nr. 4 zu § 234 ZPO [zu 1 a]j BAG 13, 305 [308] = AP Nr. 1 zu § 6 ArbPlatzSchutzG; BAG AP Nr. 3 zu § 75 HGB [zu 12]] Der Beklagte irrt, wenn er meint, der Bundesgerichtshof vertrete eine andere Ansicht und lasse die Verlängerung der Rechtsmittel begründungsfrist schon dann eintreten, wenn der Richter die Verlängerungsverfügung in den Geschäftsgang gegeben habe.
  • BGH, 05.07.1954 - IV ZR 69/54

    Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist

    Auszug aus BAG, 26.03.1973 - 3 AZB 11/73
    Eine dahin gehende Ansicht hat der Bundesgerichtshof zwar in BGHZ 4, 389 [399] geäußert; diese Rechtsansicht hat der Bundesgerichtshof aber in BGHZ 14, 148 ff. und in BGH LM Nr. 2 zu § 329 ZPO preisgegeben indem er unter Hinweis auf § 329 Abs. 3 Satz 2 ZPO ausführte, Verlängerungsverfügungen bedürften jedenfalls der formlosen Mitteilung.
  • BAG, 12.11.1962 - 1 AZB 21/62

    Rechtsanwalt - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Folgen der …

    Auszug aus BAG, 26.03.1973 - 3 AZB 11/73
    Insbesondere in dem vom Landesarbeitsgericht angeführten Beschluß des Bundesarbeitsgerichts AP Nr. 5 zu § 234 ZPO ist nicht ausgeführt, daß es einem Prozeßbevollmächtigten verwehrt sei, sein Büropersonal mit derartigen Nachfragen zu betrauen.
  • BAG, 24.08.1979 - GS 1/78

    Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist nach ihrem Ablauf - Eingang des …

    Im Gegensatz zum Bundesgerichtshof haben sie jedoch entschieden, daß die Verlängerungsverfügung nur wirksam wird, wenn sie dem Rechtsmittelkläger vor Ablauf der Begründungsfrist bekanntgegeben wird, was formlos - mündlich, telefonisch oder schriftlich - geschehen kann (so:Urteil des Ersten Senats vom 17. Februar 1961 - 1 AZR 287/59 - AP Nr. 16 zu § 519 ZPO;Urteil des Zweiten Senats vom 19. Juni 1969 - 2 AZR 407/68 - AP Nr. 3 zu § 236 ZPO;Beschluß des Dritten Senats vom 26. März 1973 - 3 AZB 11/73 - AP Nr. 27 zu § 519 ZPO - und Beschluß des Fünften Senatsvom 20. März 1974 - 5 AZB 3/74 - AP Nr. 28 zu § 519 ZPO).

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gebilligt haben: Rosenberg-Schwab , Zivilprozeßrecht, 12. Aufl., § 59 III 4, S. 313 zu Fußn. 40 (…in Abweichung von der Vorauflage, § 59 III 4, S. 300 zu Fußn. 10, die BGHZ 4, 399 [BGH 31.01.1952 - IV ZR 104/51] gefolgt war); Schlosser-Waltjen , Anm. zu AP Nr. 27 zu § 519 ZPO [zu 1], sowie trotz einiger Bedenken Klemmer , Anm. zu AP Nr. 29 zu § 519 ZPO.

    Darauf hat insbesondere der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts anschaulich und zutreffend hingewiesen (AP Nr. 27 zu § 519 ZPO [zu 1 der Gründe]; Klemmer, Anm. zu AP Nr. 29 zu § 519 ZPO [zu 4., Bl. 6 R]).

  • BAG, 10.09.1985 - 5 AZR 307/85

    Revisionsbegründungsfrist - Verlängerungsantrag - Zugang - Wiedereinsetzung

    Eine derartige Verpflichtung hatte das Bundesarbeitsgericht in früheren Entscheidungen bejaht (Beschluß vom 12. November 1962 - 1 AZB 21/62 - AP Nr. 5 zu § 234 ZPO; Beschluß vom 26. März 1973 - 3 AZB 11/73 - AP Nr. 27 zu § 519 ZPO; ebenso BGHZ 10, 307 [BGH 21.09.1953 - III ZB 13/53]; 69, 395, 397).
  • BGH, 22.10.1981 - VII ZB 3/81

    Vorlagefrage an den Großen Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs - …

    Nach seiner Auffassung war es dazu notwendig, daß die Verlängerungsverfügung dem Antragsteller vor Ablauf der Frist auch schon - formlos - mitgeteilt worden war (…u.a. Urt. vom 17. Februar 1961 - 1 AZR 287/59 = AP § 519 Nr. 16; 19. Juni 1969 - 2 AZR 407/68 = AP § 236 Nr. 3; Beschl. vom 26. März 1969 - 3 AZB 11/73 = AP § 519 ZPO Nr. 27; 20. März 1974 - 5 AZB 3/74 = AP § 519 ZPO Nr. 28).
  • BAG, 05.06.1975 - 2 AZR 403/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und im Schrifttum wird unterschiedlich beurteilt, ob der Bundesgerichtshof diesen Rechtsstandpunkt mit Rücksicht auf die gefestigte und veröffentlichte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts inzwischen aufgegeben hat, ob die Entscheidung BGHZ 4, 389 durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsge richts überholt ist, oder ob insoweit nach wie vor eine Divergenz zwischen dem Bundesgerichtshof und dem Bundesarbetsgericht besteht (vgl. zum Meinungsstand BAG AP Nr. 27 zu § 519 ZPO mit Anmerkung von Schlosser und Waltgen und BAG AP Nr. 28 zu § 59 ZPO mit ablehnender Anmerkung von Vollkommer).
  • BAG, 20.03.1974 - 5 AZB 3/74

    Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Verfügung - Wirksamkeit - …

    Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Urteil des Ersten Senats vom 17. Februar 1961, AP Nr. 16 zu § 519 ZPO, (vgl. aus neuerer Zeit den den Parteien bekannten Beschluß vom 26 Marz 1973 - 3 AZB 11/73 - /7demnachst 7 AP Hr 27 zu § 519 ZPO /"zu II 1 der Grund e m.w.N., ferner BAG AP Hr. 3 zu § 236 ZPO).
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