Rechtsprechung
| BAG, 01.04.1958 - 3 AZR 16/56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anstellung eines Arbeitnehmers - Subjektive Vorstellungen - Verbindung zum Nationalsozialismus
Papierfundstellen
- BAGE 5, 271
- NJW 1958, 1110 (Ls.)
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.10.1956 - 3 AZR 202/54
Arbeitsverhältnis: Nichtberücksichtigung von Ernennungen/Beförderungen nach § 7 …
Auszug aus BAG, 01.04.1958 - 3 AZR 16/56
Rer dem Sinne des § 7 entsprechend qualifizierte Kausalzusammenhang besteht daher darin, daß die enge Verbindung zum Nationalsozialismus bei objektiver Betrachtung die überwiegende Ursache für die Anstellung war (BAG 3, 120 /T23/) Rabei kommt es im allgemeinen trotz des scheinbar andersdeutigen Gesetzeswortlauts nicht entscheidend darauf an, von. - BAG, 17.07.1956 - 3 AZR 112/54
Regelungsgesetz: Begriff der obersten Dienstbehörde, Anwendung des § 7 Abs. 1 …
Auszug aus BAG, 01.04.1958 - 3 AZR 16/56
Oberste Dienstbehörde der Beklagten war nicht, wie die Revision annimmt, das Oberversicherungsamt, das seine für den Kläger günstige Entscheidung zurück genommen hat, sondern der Vorstand der Beklagten (BAG 3, 94 ä 2<5, 977).
- BAG, 16.01.1962 - 3 AZR 300/60
Anstellung - Einstellung mit sachlichen Bedenken - Notwendige fachliche …
Sachliche Bedenken gegen eine Einstellung bestehen nicht nur, wenn die notwendige, fachliche Befähigung fehlt, sondern auch dann, wenn der Arbeitnehmer für die ihm übertragene Stelle nach seinen persönlichen, insbesondere auch charakterlichen Eigenschaften nicht geeignet war (vgl. BAG AP Nr. 9 zu § 7 RegelungsG).Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl« BAG 5, 271 = AP Nr, 9 zu § 7 RegelungsG; AP Nr, 15 zu § 63 RegelungsG; ferner Urteil des Senats in dieser Sache vom 4, November 1958 - 3 AZR 428/57 -) bleibt eine Anstellung nach § 7 Abs« 1 Satz 1 RegelungsG außer Betracht, wenn sich ergibt, daß eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus die überwiegende Ursache für die Anstellung gewesen ist« Es kommt dabei nicht entscheidend darauf an, von welchen subjektiven Vorstellungen und Beweggründen der Arbeitgeber bei der Anstellung eines Arbeitnehmers beherrscht war, sondern darauf, ob der Arbeitnehmer objektiv gesehen auch dann ohne sachliche Bedenken hätte angeistellt werden können, wenn er keine enge Verbindung zum Nationalsozialismus gehabt hätte« Bei der Entscheidung der Präge, ob ein Arbeitnehmer für die ihm übertragene Stelle geeignet war, kommt es nicht nur auf seine fachliche, sondern auch auf seine persönliche, insbesondere charakterliche Eignung an«.
der ihm anvertrauten Menschen nach rechtlichen und sachlichen Gesichtspunkten ausschließlich zu entscheiden , Bei richtiger Beurteilung des Rechtshegriffs der persönlichen Eignung im Rahmen des § 7 Abs0 1 Satz 1 RegelungsG führen schon diese vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen zu dem Schluß; daß Sch persönlich für die Anstellung als kaufmännischer Direktor auch im Jahre 1936 noch ungeeignet war und deshalb objektiv gesehen ohne sachliche Bedenken nicht hätte ein gestellt werden können" Da dies aber dennoch geschehen ist, ergibt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl" BAG 5, 271), daß die festgestellte enge Verbindung des Sch zum Nationalsozialismus auch 1936 noch die über wiegende Ursache für seine Anstellung als kaufmännischer Direktor war" Bei dieser Sachlage kann es dahingestellt bleiben, ob und welchen Anteil Sch noch an v/eiteren Unrechts maßnahmen in den Betrieben der Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke der Beklagten gehabt hat" Es bedarf deshalb auch keines weiteren Eingehens mehr auf die zahlreichen in diesem Zusammenhang vorgebrachten Revisionsrügen".
- BAG, 22.12.1958 - 3 AZR 315/56
Aktive Mitgliedschaft bei NSBO - Verbindung zum Nationalsozialismus - Mitglied …
Das stimmt überein mit der Rechtsprechung des Senats, es könne nicht der Sinn des § 7 sein, alle diejenigen treffen zu wollen, die auf Grund ihrer Dingung an die NSDAP bevorzugt worden sind, sondern nur solche von Ihnen, die derart eine Stellung erlangt haben, für die sie nachweislich nicht qualifiziert waren (BAG 5, 271 ) .Wie der Senat in dem erwähnten Urteil vom 1. April 1958 (BAG 5, 271) bereits ausgesprochen hat, ist der zweite Tatbestand des § 7 Regelungsgesetz nicht nur dann erfüllt, wenn der Betroffene für die ihm übertragene Stelle nicht hinreichend geeignet war, sondern unter Umständen auch dann, wenn seine Eignung in offensichtlichem Maße geringer war als die anderer vorhandener Bewerber.
- BAG, 14.08.1958 - 3 AZR 229/56
Arbeitnehmer eines rechtsfähigen Vereins - Aufgaben der öffentlichen Wohlfahrt - …
Bei Entscheidung der Frage, ob ein derartiger Be werber für die ihm übertragene Stelle geeignet war (vgl. BAG vom 1.4"1958, 3 AZR 16/56), kommt es nicht nur auf seine fachliche, sondern auch auf seine per sönliche, insbesondere charakterliche Eignung an" .Über die besondere Art dieses Kausalzusammenhangs hat der Senat, zuletzt in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 1. April 1958 (3 AZR 16/56) folgende Grundsätze entwickelt: Ein einfacher ursächlicher Zusammenhang genügt nicht, um den Tatbestand der zweiten Alternative des § 7 Regelungsgesetz zu erfüllen.
- BVerwG, 14.01.1960 - II C 109.59
Rechtsmittel
§ 7 G 131 wolle außerdem nur die Personen treffen, die wegen ihrer engen Verbindung zum Nationalsozialismus in Positionen gelangt seien, denen sie persönlich und fachlich nicht gewachsen seien (Hinweis auf BAGE 5, 271 [BAG 01.04.1958 - 3 AZR 16/56]).An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch unter Berücksichtigung der von der Revision angezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 5, 271 [BAG 01.04.1958 - 3 AZR 16/56]) aus den Gründen fest, die der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 20. Mai 1959 (BVerwGE 8, 296) niedergelegt hat.
- BVerwG, 06.07.1966 - VI C 70.64
Subjektive Beweggründe der Behörde bei Ernennung eines Beamten - Prüfung der …
Für die Beurteilung der Anwendbarkeit der zweiten Alternative des § 7 G 131 auf die Höhergruppierungen des Klägers im früheren Angestelltenverhältnis müsse die objektive Betrachtungsweise (vgl. BAGE 5, 271 [BAG 01.04.1958 - 3 AZR 16/56]) zugrunde gelegt werden.Danach kommt es nicht entscheidend darauf an, von welchen subjektiven Vorstellungen und Beweggründen der Arbeitgeber bei der Anstellung eines Arbeitnehmers beherrscht war, sondern ausschließlich darauf, ob der Arbeitnehmer objektiv gesehen auch dann ohne sachliche Bedenken hätte angestellt werden können, wenn er keine enge Verbindung zum Nationalsozialismus gehabt hätte (vgl. u.a. BAGE 5, 271 [BAG 01.04.1958 - 3 AZR 16/56] und BAG in NDBZ 1962 S. 158).
- BVerwG, 30.08.1960 - II C 386.57
Rechtsmittel
Schließlich geht auch der Hinweis des Klägers auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 5, 271 [BAG 01.04.1958 - 3 AZR 16/56]) zu § 7 G 131 fehl. - BVerwG, 31.07.1961 - II B 11.60
Vorrang des öffentlichen Interesses an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung vor dem …
Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schließt die Feststellung der fachlichen Eignung oder Bewährung des Ernannten oder Beförderten die Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 nur dann aus, wenn sie nachweislich die Ernennungsbehörde mindestens gleichgewichtig unter politischen Erwägungen zu der Ernennung oder Beförderung bewogen hat; es kommt allein darauf an, welche Motive die Ernennungsbehörde hatte, nicht darauf, ob eine Ernennung oder Beförderung auch aus sachgerechten Gründen hätte vorgenommen werden können (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1961 - BVerwG II C 28.58 - mit Hinweis auf BVerwGE 8, 296 [299] unter Ablehnung von BAGE 5, 271 [BAG 01.04.1958 - 3 AZR 16/56]). - BVerwG, 23.11.1960 - II B 41.59
Zugehörigkeit eines Beamten zu dem Kreis der "alten Kämpfer" als gewichtiges …
Daß die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 5, 271) nicht geeignet sei, die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 7 G 131 in Frage zu stellen, hat bereits der VI. Senat in einem Urteil vom 20. Mai 1959 (BVerwGE 8, 296 [299 f]) ausgeführt; dieser Auffassung hat sich der beschließende Senat inzwischen angeschlossen. - BVerwG, 21.11.1960 - VI C 54.59
Rechtsmittel
Mit der dahingehenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 5, 271 [BAG 01.04.1958 - 3 AZR 16/56]) hat sich der Senat bereits früher auseinandergesetzt (BVerwGE 8, 296); er hat auch in späteren Entscheidungen an dieser Rechtsprechung festgehalten. - BAG, 09.08.1960 - 3 AZR 39/58
Mangel an geeignetem Personal - Konjunktur - Anwednung der Rechtsvorschrift
Der erkennende Senat hat zu der Frage, wann im Sinne des § 7 RegelungsG bei einer Ernennung oder Beförderung anzunehmen ist, daß sie auf einer engen Verbindung zum Nationalsozialismus beruhen, den Rechtssatz aufgestellt (vgl. BAG AP Nr. 9 zu § 7 RegelungsG), daß es bei § 7 RegelungsG nicht entscheidend darauf ankomme, von welchen subjektiven Vorstellungen der Arbeitgeber bei der Anstellung des betreffenden Arbeitnehmers im einzelnen beherrscht gewesen sei, sondern darauf, ob der Arbeitnehmer objektiv gesehen auch dann ohne sachliche Bedenken hätte angestellt werden können, wenn er keine enge Verbindung zum Nationalsozialismus gehabt hätte; § 7 RegelungsG solle nur diejenigen füheren öffentlichen Bediensteten treffen, die ein verständiger Behördenvorstand nach Abwägung aller Umstände nicht hätte anötellen oder befördern können. - BVerwG, 13.03.1962 - II C 35.60
Nichtberücksichtigung einer Ernennung zum Regierungsrat und einer Beförderung zum …
- BVerwG, 25.01.1962 - II C 173.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.01.1961 - VI C 110.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.10.1959 - VI B 11.59
Voraussetzungen für die Zulassung der Revision
- BVerwG, 22.12.1958 - VI C 380.57
Rechtsmittel
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