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Rechtsprechung
   BAG, 31.07.1984 - 3 AZR 246/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4858
BAG, 31.07.1984 - 3 AZR 246/82 (https://dejure.org/1984,4858)
BAG, Entscheidung vom 31.07.1984 - 3 AZR 246/82 (https://dejure.org/1984,4858)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 1984 - 3 AZR 246/82 (https://dejure.org/1984,4858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienstvereinbarung zur bargeldlosen Lohnzahlung - Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen - Bezahlung von Kontoführungsgebühren - Gewährung einer bezahlten Kontostunde

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.09.1980 - 3 AZR 133/80

    Handlungsgehilfe - Wettbewerbsabrede - Wettbewerbsverbot - Vertragsstrafe - …

    Auszug aus BAG, 31.07.1984 - 3 AZR 246/82
    Fs bleibt also bei der Kompetenz der Personalvertretung, als Annexregelung der bargeldlosen Lohnzahlung eine Vergütung für den Zeitaufwand vorzusehen, der stets mit dem Abheben des Arbeitsentgeltes von einem Konto verbunden ist (BAG 29, 10 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Auszahlung, zu II 2 der Gründe; BAG 39, 361, 355 = AP Nr. 2 zu 5 87 BetrVG 1972 Auszahlung, zu II 1 der Gründe; BAG vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 133/80 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 1 a der Gründe, alle mit weiterem Nachweis).
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 31.07.1984 - 3 AZR 246/82
    Darüber hinaus ist aus dem äußeren und inneren Zusammenhang einer tariflichen Vorschrift auf deren Inhalt zu schließen (BAG 18, 278, 282 f. = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung, zu II 1, 2 der Gründe; 24, 279, 283 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau, Bl. 2).
  • BAG, 31.05.1972 - 4 AZR 309/71

    Bergbau - Mehrarbeit - Begriff - Übertarifliche Regelung - Außertarifliche …

    Auszug aus BAG, 31.07.1984 - 3 AZR 246/82
    Darüber hinaus ist aus dem äußeren und inneren Zusammenhang einer tariflichen Vorschrift auf deren Inhalt zu schließen (BAG 18, 278, 282 f. = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung, zu II 1, 2 der Gründe; 24, 279, 283 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Bergbau, Bl. 2).
  • BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 433/80

    Erstattung von Kontoführungsgebühren - Bargeldlose Gehaltszahlung - Tragung der …

    Auszug aus BAG, 31.07.1984 - 3 AZR 246/82
    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 433/80 - für die vergleichbare Vorschrift des 5 36 BAT ausgeführt.
  • BAG, 22.01.1960 - 1 AZR 449/57

    Auslegung von Tarifnormen - Wortlaut - Maßgeblicher Sinn - Wille der …

    Auszug aus BAG, 31.07.1984 - 3 AZR 246/82
    Bei der Auslegung eines Tarifvertrages ist von dessen Wort laut auszugehen (BAG Urteil vom 22. Januar I960'- 1 AZR 449/57 - AP Nr. 96 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 05.05.1988 - 6 AZR 521/85

    Vergütung einer sog. Kontostunde für das Abheben bargeldlos gezahlter Vergütung - …

    Entsprechende Dienstvereinbarungen wurden damit vorausgesetzt (ebenso BAG Urteil vom 31. Juli 1984 - 3 AZR 246/82 - AP Nr. 1 zu § 26 a BMT-G II).

    Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 31. Juli 1984 - 3 AZR 246/82 - aaO) und ihm insoweit folgend der Sechste Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 25. Januar 1985 - 6 P 7.84 -, Buchholz 238.36 § 72 NdsPersVG Nr. 3 und Buchholz 238.3 A § 73 BPersVG Nr. 2) haben mit überzeugender Begründung die Fortgeltung bestehender Dienstvereinbarungen trotz der zwischenzeitlich und danach erfolgten tariflichen Regelung angenommen.

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht über die Auszahlung des Arbeitsentgelts

    Aus der Protokollnotiz ergibt sich mit hinreichender Klarheit, daß bereits bestehende Regelungen aufrechterhalten werden sollten (BAG Urteil vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 433/80 - AP Nr. 5 zu § 36 BAT; Urteil vom 31. Juli 1984 - 3 AZR 246/82 - AP Nr. 1 zu § 26 a BMT-G II; BVerwG Beschluß vom 25. Januar 1985 - 6 P 7.84, aa0).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 6 P 7.84

    Erhebung von Kontoführungsgebühren - Erstattung der Kontoführungsgebühren durch …

    Das ist hier durch den Vorbehalt zugunsten des im Bereich der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände gewachsenen Rechtszustandes geschehen; denn dort abgeschlossene Dienstvereinbarungen sind, wie das Bundesarbeitsgericht in seiner zuletzt angeführten Entscheidung dargelegt hat, als Regelungen im Sinne dieses Vorbehalts anzusehen, denen keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen (im Ergebnis ebenso: BAG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 3 AZR 246/82 - <DÖD 1984, 291>).
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