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Rechtsprechung
   BAG, 04.02.1965 - 3 AZR 35/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,904
BAG, 04.02.1965 - 3 AZR 35/65 (https://dejure.org/1965,904)
BAG, Entscheidung vom 04.02.1965 - 3 AZR 35/65 (https://dejure.org/1965,904)
BAG, Entscheidung vom 04. Februar 1965 - 3 AZR 35/65 (https://dejure.org/1965,904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Amtliche Brieflaufzeiten - Tatsächliche Beförderungsdauer - Rechtsmittelschrift - Unvollständige Anschrift - Versäumung der Revisionsfrist - Unabwendbares Ereignis - Wiedereinsetzung in vorigen Stand

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1295 (Ls.)
  • DB 1965, 816
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 06.07.1955 - 1 AZR 71/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung …

    Auszug aus BAG, 04.02.1965 - 3 AZR 35/65
    Ein unabwendbarer Zufall ist ein Ereignis, das nach den Umständen des Falles selbst durch die äußerste, verständigerweise zu erwartende Sorgfalt weder abgewehrt noch in seinen schädlichen Folgen verhindert werden kann (BAG 2, 45 = AP Nr. 6 zu § 252 ZPO; BAG AP Nr. 35 zu § 233 ZPO .
  • BAG, 06.10.1961 - 5 AZR 354/61

    Letzter Tag der Revisionsbegründungsfrist - Revisionsbegründung - Schriftsatz - …

    Auszug aus BAG, 04.02.1965 - 3 AZR 35/65
    Ein unabwendbarer Zufall ist ein Ereignis, das nach den Umständen des Falles selbst durch die äußerste, verständigerweise zu erwartende Sorgfalt weder abgewehrt noch in seinen schädlichen Folgen verhindert werden kann (BAG 2, 45 = AP Nr. 6 zu § 252 ZPO; BAG AP Nr. 35 zu § 233 ZPO .
  • BGH, 29.03.1977 - VI ZB 14/76

    Keine Wiedereinsetzung bei Verzögerung von Postsendungen

    Einen strengeren Standpunkt vertritt demgegenüber die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das bereits in einem Urteil vom 4. Februar 1965 (AP Nr. 41 zu § 233 ZPO = NJW 1965, 1295) ausgesprochen hat, ein Postbenützer habe erfahrungsgemäß in Betracht zu ziehen, daß der Regelablauf der postalischen Beförderung oftmals nicht eingehalten werde und daß die tatsächliche Beförderungsdauer eines Briefes in vielen Fällen nicht den von der Postverwaltung in ihren sogenannten "amtlichen Brieflaufzeiten" angekündigten günstigen Beförderungsmöglichkeiten entspreche (vgl. hierzu die Zusammenstellung bei Späth, VersR 1975, 16, 17).
  • BAG, 01.07.1971 - 5 AZR 75/71

    Bestimmende Schriftsätze - Telegraphische Einlegung - Benutzung des normalen …

    Sei ner Auffassung nach weicht das-Urteil des Landesarbeitsgerichts von den Urteilen des Bunde'sarbeitsgerichts vom 10. Mai 1962 - 2 AZR 397/61 - (BAG 13, 121 ff. = AP Nr. 6 Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht) und vom 4. Februar 1963 3 AZR 35/65 - (AP Nr. 41 zu § 233 ZPO) ab.
  • BAG, 07.02.1973 - 2 AZB 30/72

    Rechtsmittelfrist - Rechtsmittelbegründungsfrist - Aufgabe zur Post - Fristablauf …

    Das muß nicht immer ein ganzer Zwischentag zwischen dem Tag der Absendung und dem Tag des Fristablaufs sein (in diesem Fall hält Wieczorek [Anm. zu BAG AP Nr. 41 zu § 233 ZPO] die Wiedereinsetzung für geboten), sondern kann sich - wie der vorliegende Fall zeigt - bei kurzer Entfernung und häufigem Postverkehr auch auf weniger als einen vollen Tag beschränken.
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