Rechtsprechung
| BAG, 25.04.1974 - 3 AZR 371/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fahrlässigkeit - Verwendung eines unrichtigen Statikerplanes - Alleinige Arbeitsunterlage - Anrechnung des Verschuldens des Architekten - Bauherr - Bauunternehmer - Ausschlußfrist - Fälligkeit
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 04.05.1973 - 2 Sa 444/72
- BAG, 25.04.1974 - 3 AZR 371/73
Papierfundstellen
- NJW 1974, 1919 (Ls.)
- VersR 1975, 166
- DB 1974, 1679
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BAG, 29.03.1957 - 1 AZR 547/55
Teilnahme an Arbeitsniederlegung - Streik - Zurückweisung eines Beweismittels - …
Auszug aus BAG, 25.04.1974 - 3 AZR 371/73
Das Landesarbeitsgericht hätte den neuen Vortrag Je doch nur dann zurückweisen dürfen, wenn er zu einer Verzögerung des Rechtsstreits geführt hätte (BAG 4, 41 /""45 7; BAG AP Nr. 4 zu § 529 ZPO /"zu I 2 der Gründe 7und Nr. 5 zu § 529 ZPO /"zu 1 der Gründe 7 ) Pas war nicht der Fall. - BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 446/65
Schadenersatz - Schuldner
Auszug aus BAG, 25.04.1974 - 3 AZR 371/73
Das Bundesarbeitsgericht hat vielmehr immer betont, daß eine ganz überschlägige Bezifferung genügt und daß die Fälligkeit i.S. der tariflichen Ausschlußklauseln schon dann anzunehmen ist, wenn sich der Gläubiger ohne schuldhaftes Zögern den erforderlichen groben Überblick hätte verschaffen können (vgl. AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen /"II 2 der Gründe«/).
- BAG, 17.10.1974 - 3 AZR 4/74
Geltendmachen von Ansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - …
Das ist der Zeitpunkt, zu dem Ausschlußfristen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts normalerweise beginnen, wenn tarifliche Ausschlußfristen mit der "'Fälligkeit" einer Forderung beginnen sollen (so der Erste Senat: AP Nr. 37 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu II 1 der Gründe], AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 der Gründe] mit zustimmender Anmerkung von G. Hueck; ebenso der Fünfte Senat in BAG 22, 241 [244] = AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 2 a der Gründe] sowie der erkennende Senat in AP Nr. 41 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 3 b der Gründe] und im Urteil vom 25. April 1974 - 3 AZR 371/73 - [dem nächst] AP Nr. 76 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu 3 b der Gründe]).April 1974 - 3 AZR 371/73 - [demnächst] AP Nr. 76 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu 3 b der.
- BAG, 26.05.1981 - 3 AZR 269/78
Ausschlußklausel - Bundesrahmentarifvertrag - Baugewerbe - Polier - …
Geltend gemacht werden können die Schadenersatzforderungen, sobald der Gläubiger in der Lage ist, sich den erforderlichen Überblick ohne schuldhaftes Zögern zu verschaffen und seine Forderungen wenigstens annähernd zu beziffern (BAG AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 2 der Gründe]; AP Nr. 55 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 3 b der Gründe]; AP Nr. 76 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu 3 b der Gründe]). - BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77
Lohnabrechnung - Fehlerhafte Abführung der Lohnsteuer - Freistellung von …
Das setzt bei Zahlungsansprüchen voraus, daß sie wenigstens annähernd beziffert werden können (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 1 der Gründe] und zu letzt BAG AP Nr. 76 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu 3 b ] ). - BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 727/79 Geltend gemacht werden können die Schadenersatzforderungen, sobald der Gläubiger in der Lage ist, sich den erforderlichen Überblick ohne schuldhaftes Zögern zu verschaffen und seine Forderungen wenigstens annähernd zu beziffern (BAG AP Nr. 33 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 2 der Gründe]; BAG AP Nr. 55 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 3 b der Gründe]; BAG AP Nr. 76 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu 3 b der Gründe]).
- BAG, 23.06.1981 - 3 AZR 1182/78 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden, sobald der Gläubiger in der Lage ist, sich den erforderlichen Überblick ohne schuldhaftes Zögern zu verschaffen und seine Forderungen wenigstens annähernd zu beziffern (BAG AP Nr. 53 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu II 2 der Gründe); BAG AP Nr. 55 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [zu 2 b und 3 b der Gründe]; BAG AP Nr. 76 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [zu 3 b der Gründe)j jeweils m. w. N.).
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