Rechtsprechung
| BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versorgungszusage - Widerruf - Wirksamkeit - Sicherungsfall - Wirtschaftliche Notlage - Einschaltung - Nachholung
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Insolvenzschutz bei unwirksamen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 7 BetrAVG
Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzschutz bei unwirksamem Widerruf einer Versorgungszusage
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 07.12.1989 - 13 Ca 4813/89
- LAG Köln, 29.06.1990 - 3 Sa 290/90
- BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90
Papierfundstellen
- BAGE 68, 272
- ZIP 1992, 201
- NZA 1992, 219
- VersR 1992, 1030
- BB 1991, 2536
- DB 1992, 97
- JR 1992, 352
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (2)
- BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 519/88
Widerruf von Zusagen einer Unterstützungskasse - Wirksamkeit nur bei Einschaltung …
Auszug aus BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90
Ein vorher erklärter Widerruf ist unwirksam (st. Rspr. des Senats, zuletzt Versäumnisurteil vom 24.1.1989 - 3 AZR 519/88 = VersR 90, 332 = BAGE 61, 24 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG - Widerruf).Durch Versäumnisurteil vom 24. Januar 1989 (- 3 AZR 519/88 - BAGE 61, 24 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG Widerruf) hat der Senat der Klage gegen die Unterstützungskasse stattgegeben.
Aus dem der Klage stattgebenden Urteil des Senats vom 24. Januar 1989 (aaO.) folge zwingend, daß vor der Konkurseröffnung ein Sicherungsfall nicht eingetreten sei.
Eine solche Einschaltung war Voraussetzung für einen wirksamen Widerruf (Urteil vom 24. Januar 1989, aaO, zu 2 b der Gründe).
Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung stets davon ausgegangen, daß der Arbeitgeber für die Übernahme der Versorgungsverbindlichkeiten durch den PSV sorgen muß, weil er anderenfalls keine Befreiung von seiner Zahlungspflicht erreichen kann (vgl. die Nachweise im Urteil vom 24. Januar 1989, aaO).
- BGH, 24.11.1969 - VIII ZR 78/68
Gewährung einer Ausfallbürgschaft für die Vergabe eines …
Auszug aus BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90
Im übrigen erstreckt sich die Rechtskraft eines Urteils auch auf Personen, die nicht Partei des Vorprozesses waren, sofern deren Haftung nach materiellem Recht in völliger Abhängigkeit zu dem bereits ausgeurteilten Anspruch steht (BGH Urteil vom 24. November 1969 - VIII ZR 78/68 - NJW 1970, 279 und weitere Nachweise bei Thomas/Putzo, ZPO, 16. Aufl., § 325 Anm. 1 f).
- BVerwG, 28.06.1994 - 1 C 20.92
Betriebsrenten - Arbeitgeber - betriebliche Altersversorgung - …
Denn selbst eine Notlage des Arbeitgebers rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, den Widerruf einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft nur dann, wenn vorher der beklagte Pensions-Sicherungs-Verein "eingeschaltet" worden ist (vgl. BAGE 29, 379 (391); 68, 272 (275)).Seine Einschaltung kann nicht mit Wirkung für die Zeit vor der Erklärung des Widerrufs nachgeholt werden (vgl. BAGE 68, 272 (275)).
- BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92
Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage
Auch hieran ist festzuhalten (vgl. zuletzt Urteil vom 17. September 1991, 3 AZR 413/90 = AP Nr. 16 zu § 7 BetrAVG Widerruf). - LAG Köln, 26.04.2002 - 4 Sa 93/02
Kürzung einer betrieblichen Invalidenrente; Deklaratorische Bedeutung einer …
Festzuhalten ist schließlich, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH 11.02.1985 - II ZR 194/84 - AP Nr. 11 zu § 7 BetrAVG Widerruf, BAG 06.12.1979 - 3 AZR 274/78 - BB 1980, 992 und 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97) der Ursprung dieser Vorauseinschaltungsverpflichtung in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers liegt.
- LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05
Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse
Die Vorlage eines Sanierungsplanes konnte unterbleiben und es musste nicht weiter aufgeklärt werden, ob der Widerruf der Versorgungsanwartschaften und Leistungen überhaupt geeignet war, die Beklagte zu 1 zu sanieren und ob vor Erklärung eines Widerrufs der Pensionssicherungsverein eingeschaltet war, alles Voraussetzungen, die nach bisherigem Recht vom widerrufenden Arbeitgeber verlangt wurden (BAG 24.04.2001 - 3 AZR 402/00 - DB 2001, 1787; 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97), aber von den Beklagten nicht dargelegt worden sind. - LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05
Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse
Die Vorlage eines Sanierungsplanes konnte unterbleiben und es musste nicht weiter aufgeklärt werden, ob der Widerruf der Versorgungsanwartschaften und Leistungen überhaupt geeignet war, die Beklagte zu 2 zu sanieren und ob vor Erklärung eines Widerrufs der Pensionssicherungsverein eingeschaltet war, alles Voraussetzungen, die nach bisherigem Recht vom widerrufenden Arbeitgeber verlangt wurde (BAG 24.04.2001 - 3 AZR 402/00 - DB 2001, 1787; 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97), aber von den Beklagten nicht dargelegt worden sind. - BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 221/91
Mitbestimmung bei Versorgungswiderruf.
Darüberhinaus wäre im Fall der G-AG sogar ein Widerruf auch insolvenzgeschützter Versorgungsbesitzstände aus bloß triftigen Gründen in Betracht gekommen, allerdings ebenfalls nach Einschaltung des PSV und Sicherstellung des Insolvenzschutzes (Urteil des Senats vom 17. September 1991, BAGE 68, 272; BAG Versäumnisurteil vom 24. Januar 1989, BAGE 61, 24 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG Widerruf; BVerfG Beschluß vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen). - BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98
Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern
Die Versorgungsansprüche bestehen ungekürzt fort (BAG 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 12 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 23; 17. September 1991 - 3 AZR 413/90 - BAGE 68, 272; 16. April 1997 - 3 AZR 862/95 - BAGE 85, 339). - LAG Nürnberg, 29.10.2003 - 2 Sa 398/03
Widerruf betrieblicher Alterversorgung
Bei einer pflichtwidrigen Unterlassung ist ein Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage unwirksam und es bestehen die Versorgungsansprüche ungekürzt fort (unter Hinweis auf BAG vom 20.01.1987, 3 AZR 313/85 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 12; 17.09.1991, 3 AZR 413/90; 16.04.1997, 3 AZR 865/95). - BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 851/98
Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern
Die Versorgungsansprüche bestehen ungekürzt fort (BAG 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 12 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 23; 17. September 1991 - 3 AZR 413/90 - BAGE 68, 272; 16. April 1997 - 3 AZR 865/95 - BAGE 85, 339). - OLG Stuttgart, 14.01.1998 - 20 U 93/97
Auslegung einer vertraglichen Pensionszusage; Kürzung zu zahlender Bezüge wegen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01
Wirksamkeit eines Teilwiderrufs von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
- BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 862/98
Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern - Widerruf einer …
- BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 871/98
Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage - Höhe eines Ruhegeldes - …
- OLG Stuttgart, 01.07.1998 - 20 U 9/98
Anspruch eines Vorstandsvorsitzenden auf vorzeitige Alterspension; Auslegung …
- LAG Köln, 26.04.2002 - 4 (5) Sa 94/02
Verpflichtung zur Anpassung der Invalidenrente des Klägers den jeweiligen …
- BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 885/98
Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern - Anspruch auf …
- VG Arnsberg, 10.07.2013 - 10 K 3311/08
Umfang der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Deckung der …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".