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Rechtsprechung
   BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1103
BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 (https://dejure.org/1991,1103)
BAG, Entscheidung vom 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 (https://dejure.org/1991,1103)
BAG, Entscheidung vom 17. September 1991 - 3 AZR 413/90 (https://dejure.org/1991,1103)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 7 BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzschutz bei unwirksamem Widerruf einer Versorgungszusage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 68, 272
  • ZIP 1992, 201
  • NZA 1992, 219
  • VersR 1992, 1030
  • BB 1991, 2536
  • DB 1992, 97
  • JR 1992, 352
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 519/88

    Widerruf von Zusagen einer Unterstützungskasse - Wirksamkeit nur bei Einschaltung …

    Auszug aus BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90
    Ein vorher erklärter Widerruf ist unwirksam (st. Rspr. des Senats, zuletzt Versäumnisurteil vom 24.1.1989 - 3 AZR 519/88 = VersR 90, 332 = BAGE 61, 24 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG - Widerruf).

    Durch Versäumnisurteil vom 24. Januar 1989 (- 3 AZR 519/88 - BAGE 61, 24 = AP Nr. 15 zu § 7 BetrAVG Widerruf) hat der Senat der Klage gegen die Unterstützungskasse stattgegeben.

    Aus dem der Klage stattgebenden Urteil des Senats vom 24. Januar 1989 (aaO.) folge zwingend, daß vor der Konkurseröffnung ein Sicherungsfall nicht eingetreten sei.

    Eine solche Einschaltung war Voraussetzung für einen wirksamen Widerruf (Urteil vom 24. Januar 1989, aaO, zu 2 b der Gründe).

    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung stets davon ausgegangen, daß der Arbeitgeber für die Übernahme der Versorgungsverbindlichkeiten durch den PSV sorgen muß, weil er anderenfalls keine Befreiung von seiner Zahlungspflicht erreichen kann (vgl. die Nachweise im Urteil vom 24. Januar 1989, aaO).

  • BGH, 24.11.1969 - VIII ZR 78/68

    Gewährung einer Ausfallbürgschaft für die Vergabe eines …

    Auszug aus BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90
    Im übrigen erstreckt sich die Rechtskraft eines Urteils auch auf Personen, die nicht Partei des Vorprozesses waren, sofern deren Haftung nach materiellem Recht in völliger Abhängigkeit zu dem bereits ausgeurteilten Anspruch steht (BGH Urteil vom 24. November 1969 - VIII ZR 78/68 - NJW 1970, 279 und weitere Nachweise bei Thomas/Putzo, ZPO, 16. Aufl., § 325 Anm. 1 f).
  • BVerwG, 28.06.1994 - 1 C 20.92

    Betriebsrenten - Arbeitgeber - betriebliche Altersversorgung - …

    Denn selbst eine Notlage des Arbeitgebers rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, den Widerruf einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft nur dann, wenn vorher der beklagte Pensions-Sicherungs-Verein "eingeschaltet" worden ist (vgl. BAGE 29, 379 (391); 68, 272 (275)).

    Seine Einschaltung kann nicht mit Wirkung für die Zeit vor der Erklärung des Widerrufs nachgeholt werden (vgl. BAGE 68, 272 (275)).

  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92

    Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage

    Auch hieran ist festzuhalten (vgl. zuletzt Urteil vom 17. September 1991, 3 AZR 413/90 = AP Nr. 16 zu § 7 BetrAVG Widerruf).
  • LAG Köln, 26.04.2002 - 4 Sa 93/02

    Kürzung einer betrieblichen Invalidenrente; Deklaratorische Bedeutung einer …

    Festzuhalten ist schließlich, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH 11.02.1985 - II ZR 194/84 - AP Nr. 11 zu § 7 BetrAVG Widerruf, BAG 06.12.1979 - 3 AZR 274/78 - BB 1980, 992 und 17.09.1991 - 3 AZR 413/90 - DB 1992, 97) der Ursprung dieser Vorauseinschaltungsverpflichtung in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers liegt.
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