Rechtsprechung
| BAG, 01.03.1979 - 3 AZR 472/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Tarifvertrag - Streitige Ansprüche aus Arbeitsverhältnis - Geltendmachung innerhalb Frist - Vergütungsansprüche - Schadenersatzansprüche - Tarifliche Ausschlußfrist - Feststellungsklage
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 08.12.1975 - 6 Ca 531/75
- LAG Berlin, 21.04.1977 - 7 Sa 152/76
- BAG, 01.03.1979 - 3 AZR 472/77
Papierfundstellen
- BB 1979, 197
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 430/00
Entgeltfortzahlung - tarifliche Ausschlußfrist
Eine Feststellungsklage, die nur einzelne Vorfragen klärt, aber mögliche weitere Streitfragen nicht zur Entscheidung stellt, wahrt die Frist nicht (BAG 22. Februar 1978 - 5 AZR 805/76 - BAGE 30, 135, 138; 1. März 1979 - 3 AZR 472/77 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 66 = EzA § 4 Ausschlußfristen Nr. 38, zu 2 b der Gründe). - BAG, 29.06.1989 - 6 AZR 459/88
Ausschlussfrist: unzulässige Feststellungeklage stellt keine gerichtliche …
Zwar hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 1. März 1979 - 3 AZR 472/77 - AP Nr. 66 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) gemeint, die tarifliche Ausschlußfrist für Vergütungs- und Schadenersatzansprüche werde nicht durch eine Feststellungsklage gewahrt, die lediglich eine Vorfrage zur Entscheidung stelle, hingegen wesentliche Streitpunkte außer Betracht lasse. - LAG Düsseldorf, 11.06.1997 - 12 (13) Sa 421/97
Arbeitsentgelt: Rückforderung durch den Arbeitgeber - tarifliche Ausschlussfrist …
Des weiteren wird eine gerichtliche Geltendmachungsfrist nicht durch eine Feststellungsklage gewahrt, die lediglich eine Vorfrage zur Entscheidung stellt, hingegen weitere wesentliche Streitpunkte außer Betracht läßt (BAG, Urteil vom 01.03.1979, 3 AZR 472/77, AP Nr. 66 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
- LAG Hamm, 11.09.1989 - 19 (9) Sa 637/89
Vergütungsanspruch; Lohnanspruch; Arbeitsverhältnis; Verfall; Verfallfrist; …
Mit diesem Begriff wird nämlich erkennbar zum Ausdruck gebracht, daß der zuvor schriftlich geltend gemachte Anspruch auch nach Maßgabe der Prozeßordnung zum Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens gemacht werden muß (vgl. dazu BAG-Urteile v. 01.03.1979 - 3 AZR 472/77 - AP 66 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; und v. 18.12.1984 - 3 AZR 383/82 - AP 87 zu § 4 TVG Ausschlußfristen), sei es durch die Beantragung eines Mahnbescheides, die Erhebung einer Zahlungsklage oder die Geltendmachung in einem bereits wegen eines anderen Streitgegenstandes laufenden Prozeß durch Klageerweiterung in Form einer Widerklage oder einer Anschlußberufung. - BAG, 29.06.1989 - 6 AZR 460/88
Ausschlussfrist: unzulässige Feststellungsklage stellt keine gerichtliche …
Zwar hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 1. März 1979 - 3 AZR 472/77 - AP Nr. 66 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) gemeint, die tarifliche Ausschlußfrist für Vergütungs- und Schadenersatzansprüche werde nicht durch eine Feststellungsklage gewahrt, die lediglich eine Vortrage zur Entscheidung stelle, hingegen wesentliche Streitpunkte außer Betracht lasse. - BAG, 29.06.1989 - 6 AZR 458/88
Ausschlussfrist: unzulässige Feststellungeklage stellt keine gerichtliche …
So hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 1. März 1979 - 3 AZR 472/77 - AP Nr. 66 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) gemeint, die tarifliche Ausschlußfrist für Vergütungs- und Schadenersatzansprüche werde nicht durch eine Feststellungsklage gewahrt, die lediglich eine Vortrage zur Entscheidung stelle, hingegen wesentliche Streitpunkte außer Betracht lasse. - LAG Köln, 13.08.1999 - 11 Sa 1318/98
Annahmeverzug; Status; Ausschlußfrist; Großhandel
Denn insoweit reicht die Erhebung der Kündigungsschutzklage nicht aus, weil eine klageweise Geltendmachung voraussetzt, dass der streitige Anspruch Streitgegenstand wird (BAG, Urteil vom 22.02.1978 - 5 AZR 805/76 in AP Nr. 63 zu § 4 WG Ausschlußfristen; Urteil vom 01.03.1979 - 3 AZR 472/77 in AP Nr. 66 a.a.O.; Urteil vom 07.11.1991 2 AZR 548/79 n.v.;… Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 8. Aufl., § 205 V 3 b). - LAG Schleswig-Holstein, 17.05.2000 - 2 Sa 113/00
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Tarifliche Ausschlussfrist; Fristgerechte …
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