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Rechtsprechung
   BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 606/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,461
BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 606/79 (https://dejure.org/1980,461)
BAG, Entscheidung vom 11.09.1980 - 3 AZR 606/79 (https://dejure.org/1980,461)
BAG, Entscheidung vom 11. September 1980 - 3 AZR 606/79 (https://dejure.org/1980,461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsordnung - Betriebliche Altersversorgung - Ruhestand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2773
  • ZIP 1981, 528
  • VersR 1981, 765
  • DB 1981, 943
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 656/00

    Gleichbehandlung - Anreize zum vorzeitigen Ausscheiden

    Davon ist der Senat auch in den Urteilen vom 11. September 1980 (- 3 AZR 606/79 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 187 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 22) und vom 10. April 1984 (- 3 AZR 57/82 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 64 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 41) ausgegangen.
  • LAG Düsseldorf, 29.05.2009 - 10 Sa 1320/08

    Betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz

    Da es dem Arbeitgeber frei steht, ob er überhaupt eine betriebliche Altersversorgung einführt, kann er auch die Gruppe derjenigen Arbeitnehmer abgrenzen, die er in die Versorgung einbeziehen will, sofern für die Gruppenbildung sachliche Gründe bestehen (so schon BAG vom 11.09.1980 - 3 AZR 606/79 = AP Nr. 187 zu § 242 BGB Ruhegehalt m.w.N.).

    Denn auch ein vom Arbeitgeber festgesetzter Stichtag, ab welchem Zeitpunkt er eine Altersversorgung einführt oder eine bestehende Altersversorgung umstrukturiert und verbesserte Leistungen gewährt, dient der Gruppenbildung (BAG vom 11.09.1980 a.a.O.).

  • BAG, 07.07.1992 - 3 AZR 522/91

    Kürzung der erdienten Dynamik - triftiger Grund

    Die Dauer einer für das Inkrafttreten einer Neuregelung festgesetzten Übergangsfrist darf nicht durch sachfremde Erwägungen bestimmt sein (Fortführung von BAG vom 11.9.1980 - 3 AZR 606/79 - AP Nr. 187 zu § 242 BGB - Ruhegehalt = VersR 81, 765 L).

    Insbesondere muß eine Übergangsfrist so bemessen sein, daß sie den mit ihr verfolgten Zweck auch erreichen kann (zum Stichtag vgl. Urteil des Senats vom 11. September 1980 - 3 AZR 606/79 - AP Nr. 187 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

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