Rechtsprechung
| BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 62/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 11.12.1980 - 10 Ca 248/79
- LAG Hessen, 02.10.1981 - 6 Sa 429/81
- BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 62/82
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (5)
- BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 383/81
Betriebliche Altersversorgung: Wahl zwischen Zusatzversorgung oder …
Auszug aus BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 62/82
Zum gleichlautenden Versorgungstarifrecht der Deutschen Bun desbahn vgl. Urteil vom 17. April 1984 - 3 AZR 383/81 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) .Für eine so einschränkende und den Arbeitnehmer in seiner Versorgungsplanung benachteiligende Ordnungsvorschrift fehlt im Tarifvertrag jeder Anhaltspunkt (vgl. zum gleichlautenden Versorgungstarifrecht der Deutschen Bundesbahn Urteil des Senats vom 17. April 1984 - 3 AZR 383/81 - zur Veröffentlichung vor gesehen).
- BAG, 24.05.1974 - 3 AZR 422/73
Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - …
Auszug aus BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 62/82
Ihm obliegt es ferner, richtig, ein deutig und vollständig über die Zweckmäßigkeit der verschiedenen Versorgungswege zu belehren, wenn er aufgefordert oder unaufgefordert Auskunft gibt (BAG Urteil vom 21. Mai 1Q74 - 3 AZR 422/73 - AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu II der Grün de ). - BAG, 22.11.1963 - 1 AZR 17/63
Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Schuldhaftes Unterlassen - Hinweis auf …
Auszug aus BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 62/82
1. Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes hat die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, die Bewerber oder angestellten Arbeitnehmer über die Möglichkeit der Altersversorgung im öffentlichen Dienst zu oelehren (BAG 14, 193, 195 = AP Nr. 5 zu ? 611 BGB öffentlicher Dienst, zu I der Gründe; Urteil vom 22. November 1963 - 1 AZR 17/63 - AP Nr. 6 zu 6 11 BGB öffentlicher Dienst, zu 1 der Gründe). - BAG, 24.05.1963 - 1 AZR 66/62
Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Fürsorgepflicht - …
Auszug aus BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 62/82
1. Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes hat die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, die Bewerber oder angestellten Arbeitnehmer über die Möglichkeit der Altersversorgung im öffentlichen Dienst zu oelehren (BAG 14, 193, 195 = AP Nr. 5 zu ? 611 BGB öffentlicher Dienst, zu I der Gründe; Urteil vom 22. November 1963 - 1 AZR 17/63 - AP Nr. 6 zu 6 11 BGB öffentlicher Dienst, zu 1 der Gründe). - LAG Hessen, 02.10.1981 - 6 Sa 429/81
Auszug aus BAG, 17.04.1984 - 3 AZR 62/82
- 6 Sa 429/81 - aufgehoben.
- LAG Hamm, 06.03.1995 - 17 Sa 1035/92
Überstundenzuschlag bei teilzeitbeschäftigten Angestellten
Von der Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist auch zu erwarten, dass sie sich einem Feststellungsurteil beugen wird, ohne dass es einer Zwangsvollstreckung bedarf (BAG, Urteil vom 08.05.1984 - 3 AZR 62/82 -, AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG zu 1 der Gründe; BAG, Urteil vom 13.01.1987 - 1 AZR 267/85 -, AP Nr. 3 zu § 23 BDSG ). - LAG Hamm, 09.02.1995 - 17 Sa 1179/94
Feuerwehrzulage: Einstellung der Zahlung
Vom Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist auch zu erwarten, dass er einem rechtskräftigen Feststellungsurteil nachkommen wird, ohne dass es einer Zwangsvollstreckung bedarf (BAG, Urteil vom 08.05.19984 - 3 AZR 62/82 -, AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG , zu 1 der Gründe; BAG, Urteil vom 13.01.1987 - 1 AZR 257/85 -, AP Nr. 3 zu § 23 BDSG ). - LAG Hamm, 09.01.2013 - 4 Sa 426/11
Rechtmäßigkeit des Ausschlusses von der Pflicht zur Versicherung bei der …
Die Tarifpartner wollten im Interesse der Versichertengemeinschaft verhindern, dass wechselnde Entscheidungen getroffen werden und eine kaum vorhersehbare Fluktuation stattfindet, die zu einem ständig wechselnden Versichertenbestand führt (BAG, Urt. v. 17.04.1984 - 3 AZR 62/82 - juris).
- LAG Hamm, 21.03.2002 - 17 Sa 1821/01
Ruhen des Anspruchs auf Übergangsversorgung gemäß Nr. 4 Abs. 1 Unterabs. 2 SR 2 x …
bis zum 31.07.2002 die Übergangsversorgung gemäß Nr. 4 SR 2 x zum BAT zu zahlen oder nicht zu zahlen hat, und da zum anderen - worauf auch schon das Arbeitsgericht Rheine zutreffend verwiesen hat - ebenfalls von der Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erwarten ist, dass sie einem rechtskräftigen Feststellungsurteil zu Gunsten des Klägers gegenüber dem Kläger nachkommen wird, ohne dass es einer Zwangsvollstreckung seitens des Klägers ihr gegenüber bedarf (BAG, Urteil vom 08.05.1984 - 3 AZR 62/82 - AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG, zu 1 der Gründe; BAG, Urteil vom 13.01.1987 - 1 AZR 267/85 - AP Nr. 3 zu § 23 BDSG). - LAG Hamm, 13.04.1989 - 17 Sa 1519/88
Arzt; Krankenhaus; Personal; Honorar; Privatpatienten; Abgabenquote; …
Vom Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist auch zu erwarten, daß er sich dem Feststellungsurteil beugen wird, ohne daß es einer Zwangsvollstreckung bedarf (BAG, Urteil vom 08.05.1984 - 3 AZR 62/82 - AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG zu 1 der Gründe; BAG, Urteil vom 13.01.1987 - 1 AZR 267/85 - AP Nr. 3 zu § 23 BDSG). - LAG Hamm, 23.11.1995 - 17 Sa 44/95
Personalrat: Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeitverteilung
Denn von der Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist zu erwarten, dass sie sich einem Feststellungsurteil beugen wird, ohne dass es einer Zwangsvollstreckung bedarf (BAG, Urteil vom 08.05.1984 - 3 AZR 62/82 -, AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG , zu 1 der Gründe; BAG, Urteil vom 13.01.1987 - 1 AZR 267/85 -, AP Nr. 3 zu § 23 BDSG ). - LAG Hamm, 14.03.1996 - 17 Sa 1352/95
Arbeitsverhältnis: Ausschluss von der öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 02.02.1995 - 17 Sa 952/94
Arbeitsentgelt: Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Chefarztvertrag …
Von der Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist auch zu erwarten, dass sie einem rechtskräftigen Feststellungsurteil nachkommen wird, ohne dass es einer Zwangsvollstreckung bedarf (BAG, Urteil vom 08.05.1984 - 3 AZR 62/82 - AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG , zu 1 der Gründe; BAG, Urteil vom 13.01.1987 - 1 AZR 267/85 - AP Nr. 3 zu § 23 BDSG ). - LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 234/93
Einstellung: Frauenförderung in Nordrhein-Westfalen - Vereinbarkeit mit dem GG
Denn von der Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist zu erwarten, dass sie sich einem Feststellungsurteil beugen wird, ohne dass es einer Zwangsvollstreckung bedarf (BAG, Urteil vom 08.05.1984 - 3 AZR 62/82 -, AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG zu 1 der Gründe; BAG, Urteil vom 13.01.1987 - 1 AZR 267/85 -, AP Nr. 3 zu § 23 BDSG ). - LAG Hamm, 08.02.1996 - 17 Sa 759/95
Werkswohnung: Abgrenzung zu Werkdienstwohnung
Von der Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist auch zu erwarten, daß sie sich einem Feststellungsurteil beugen wird, ohne daß es einer Zwangsvollstreckung bedarf (BAG, Urteil vom 08.05.1984 - 3 AZR 62/82 - AP Nr. 20 zu § 7 BetrAVG, zu I der Gründe; BAG, Urteil vom 13.01.1987 - I AZR 267/85 - AP Nr. 3 zu § 23 BDSG). - LAG Hamm, 17.07.1997 - 17 Sa 288/97
Widerruf einer Nebentätigkeitserlaubnis; Arbeiter und Angestellter des …
- LAG Hamm, 29.02.1996 - 17 Sa 719/95
Bereitschaftsdienst - Dienstreisen: Beaufsichtigung von Jugendlichen auf einer …
- LAG Hamm, 26.11.1998 - 17 Sa 1573/98
Einvernehmlich erbrachte Tätigkeit eines Fahrausweisprüfers ; Bemessung des …
- LAG Hamm, 04.12.2000 - 17 Sa 871/00
Grundsätzliche prozessuale Unzulässigkeit einer arbeitsgerichtlichen …
- LAG Hamm, 04.07.1996 - 17 Sa 2221/95
Versetzung: einzelvertraglich vereinbarter Einsatzort - Billigkeitskontrolle
- LAG Hamm, 11.01.1999 - 17 Sa 2007/98
Kündigung ohne gleichzeitige Vorlage einer schriftlichen Kündigungsvollmacht
- LAG Hamm, 09.12.1999 - 17 Sa 1455/99
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