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Rechtsprechung
   BAG, 22.10.1973 - 3 AZR 83/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1665
BAG, 22.10.1973 - 3 AZR 83/73 (https://dejure.org/1973,1665)
BAG, Entscheidung vom 22.10.1973 - 3 AZR 83/73 (https://dejure.org/1973,1665)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 1973 - 3 AZR 83/73 (https://dejure.org/1973,1665)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pauschalisierung der Feiertagsvergütung - Zuschlag zum laufenden Stundenlohn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1974, 136
  • DB 1974, 193
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.01.1956 - 2 AZR 98/54

    Mehrarbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 22.10.1973 - 3 AZR 83/73
    Das Bundesarbeitsgericht hat wieder holt für zulässig angesehen, gesetzliche oder tarifliche Ansprüche verschiedener Art dadurch zu erfüllen, daß zu der vereinbarten oder tariflichen Vergütung ein pauschalierter Zuschlag gezahlt wird (vgl. z. B. für die Mehrarbeitsvergütung: BAG 2, 277 = AP Nr. 1 zu § 15 AZO; AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; BAG 17 41 [45] = AP Nr. 1 zu § 1 AZO [zu 3 der Gründe]; für die Vergütung der Reisezeit, die zugleich Mehrarbeit ist: AP Nr. 5 zu § 611 BGB Wegezeit [zu II } b der Gründe]; für die Zuschläge zum Heimarbeitsentgelt: BAG 14, 1J2 = AP Nr. 1 zu § 20 HAG; BP Nr. 1 zu § 1 HAG [zu 5 der Gründe]; für die Vergütung der an einem Feiertag ausgefallenen und auf einen sonst arbeitsfreien Tag verlegten Arbeitszeit: AP Nr. 19 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG [zu 2 c der Gründe]).
  • BAG, 23.02.1977 - 3 AZR 149/76

    Günstigkeitsprinzip - Vertragsbruch - Nichtantritt eines …

    Auszug aus BAG, 22.10.1973 - 3 AZR 83/73
    Hierzu gehört auch, daß der Anspruch in etwa zeitgerecht aus geglichen wird tmd nicht erst Wochen oder Monate nach dem Feiertag dessen Bezahlung erreicht ist (vgl. zu einer entsprechenden Regelung, daß durch übertariflicheri Stundenlohn eine untertarifliche Auslösung ausgeglichen werden soll, die - auch zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung vorgesehene - Entscheidung AP Nr. 15 zu § 4 TVG Günstigkeitsprinzip).
  • BAG, 28.06.1961 - 4 AZR 11/60

    Meßgehilfe - Vermessungsarbeiten an Arbeitsstellen - Außerhalb der …

    Auszug aus BAG, 22.10.1973 - 3 AZR 83/73
    Das Bundesarbeitsgericht hat wieder holt für zulässig angesehen, gesetzliche oder tarifliche Ansprüche verschiedener Art dadurch zu erfüllen, daß zu der vereinbarten oder tariflichen Vergütung ein pauschalierter Zuschlag gezahlt wird (vgl. z. B. für die Mehrarbeitsvergütung: BAG 2, 277 = AP Nr. 1 zu § 15 AZO; AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; BAG 17 41 [45] = AP Nr. 1 zu § 1 AZO [zu 3 der Gründe]; für die Vergütung der Reisezeit, die zugleich Mehrarbeit ist: AP Nr. 5 zu § 611 BGB Wegezeit [zu II } b der Gründe]; für die Zuschläge zum Heimarbeitsentgelt: BAG 14, 1J2 = AP Nr. 1 zu § 20 HAG; BP Nr. 1 zu § 1 HAG [zu 5 der Gründe]; für die Vergütung der an einem Feiertag ausgefallenen und auf einen sonst arbeitsfreien Tag verlegten Arbeitszeit: AP Nr. 19 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG [zu 2 c der Gründe]).
  • LAG Hessen, 24.11.2016 - 5 Sa 590/16

    Eine tarifvertragliche Pauschalierung des Feiertagsentgelts ist nicht zulässig, …

    Die Pauschalabgeltung muss so gestaltet sein, dass sie geeignet ist, den gesetzlichen Anspruch zu erfüllen und sie muss günstiger als die gesetzliche Regelung sein (vgl. BAG 22.10.1973 - 3 AZR 83/73 - Rn. 11 zitiert nach juris;… BAG 28.02.1984 - 3 AZR 103/83 - Rn. 14, zitiert nach juris;… BAG 07.05.2003 - 5 AZR 256/02 - Rn. 55, zitiert nach juris;… Vogelsang, Entgeltfortzahlung, Rn. 964;… Kunz/Wedde, EFZR, Rn. 109;… Treber, EFZG, § 11 Rn. 19, 20).
  • LAG Nürnberg, 14.03.2000 - 6 (4) Sa 20/98

    Arbeitsentgelt: Feiertagsvergütung

    Im vorliegenden Fall wäre eine Vereinbarung, dass der Feiertagslohn pauschaliert wird, nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.10.1973 (3 AZR 83/73; AP Nr. 31 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG) zulässig.
  • BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 144/88

    Feiertagslohn: Ziel des FeiertagslohnzahlungsG - Abgeltungsbereich des …

    Bei einem vereinbarten Stücklohn oder einem sonst leistungs- oder erfolgsabhängigen Lohn kann ein auf Erfahrungswerten oder konkreten Feststellungen beruhender Zuschlag gezahlt werden, um den Feiertagslohn in dieser Form pauschal abzugelten (BAG-Urteil vom 22. Oktober 1973 - 3 AZR 83/73 - AP Nr. 31 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 28. Februar 1984 - 3 AZR 103/83 - AP Nr. 43 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 06.03.1985 - 5 AZR 126/84
    Der Senat hat bereits in der Entscheidung vom 16. November 1961 - 5 AZR 483/60 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung ausgeführt, eine solche Pauschalregelung müsse deutlich machen, welcher Teil der Vergütung für die Abgeltung von Mehrarbeit bestimmt ist (vgl. auch BAG Urteil vom 22. Oktober 1973 - 3 AZR 83/73 - AP Nr. 31 zu § 1 Feiertagslohnzahlungsgesetz, zu I 2 der Gründe, mit weiteren zahlreichen Nachweisen).
  • BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 146/88

    Feiertagslohn: Ziel des FeiertagslohnzahlungsG - Abgeltungsbereich des …

    Bei einem vereinbarten Stücklohn oder einem sonst leistungs- oder erfolgsabhängigen Lohn kann ein auf Erfahrungswerten oder konkreten Feststellungen beruhender Zuschlag gezahlt werden, um den Feiertagslohn in dieser Form pauschal abzugelten (BAG Urteil vom 22. Oktober 1973 - 3 AZR 83/73 - AP Nr. 31 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 28. Februar 1984 - 3 AZR 103/83 - AP Nr. 43 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 145/88

    Feiertagslohn: Ziel des FeiertagslohnzahlungsG - Abgeltungsbereich des …

    Bei einem vereinbarten Stücklohn oder einem sonst leistungs- oder erfolgsabhängigen Lohn kann ein auf Erfahrungswerten oder konkreten Feststellungen beruhender Zuschlag gezahlt werden, um den Feiertagslohn in dieser Form pauschal abzugelten (BAG Urteil vom 22. Oktober 1973 - 3 AZR 83/73 - AP Nr. 31 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG; BAG Urteil vom 28. Februar 1984 - 3 AZR 103/83 - AP Nr. 43 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 09.02.1984 - 6 AZR 33/81
    Das Landesarbeitsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 17" 323" 328 und Urteil vom 22. Oktober 1973 - 3 AZR 83/73 - " AP Nr. 31 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG) zutreffend davon ausgegangen, daß eine Vereinbarung von vornherein erkennbar und eindeutig geeignet sein muß, durch Zahlung eines übertariflichen Arbeitsentgelts den tariflichen Urlaubsgeldanspruch überhaupt und zeitgerecht zu erfüllen.
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