Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.1532 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BayVwVfG Art. 32; ; BRRG § 126 Abs. 3; ; BBVAnpG 99 Art. 9 § 1 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht des Beamten zur Benachrichtigung des Dienstherrn über den Grund der Einlegung des Rechtsbehelfs; Gelegenheit zu einer verwaltungsinternen Prüfung für den Dienstherrn; Beantragung der begehrten Leistung durch den Beamten vor Erhebung einer allgemeinen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 15.05.2002 - RN 1 K 01.1150
- VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.1532
- BVerwG, 22.05.2006 - 2 B 24.06
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.1532
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Entscheidung vom 22.3.1990, BVerfGE 81, 363 ff.) zur Höhe der familienbezogenen Anteile der Alimentation der Beamten für den Zeitraum vom 1. Januar 1977 bis zum 31. Januar 1981 und ihrer möglichen Auswirkungen aus damaliger Sicht für die Zukunft erließ das Bayerische Staatsministerium der Finanzen (StMF) ein Schreiben vom 21. Dezember 1990 (künftig: FMS), das unter anderem an die Staatskanzlei, die Staatsministerien sowie die nachgeordneten Behörden des eigenen Ressorts gerichtet war."Zu den Bundesverfassungsgerichtsbeschlüssen vom 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 - und vom 29.5.1990 - 1 BvL 20/84, 25/84, 4/86 - wird auf folgendes hingewiesen:.
Der Kläger erhob am 26. Juni 2001 Klage zum Verwaltungsgericht und begründete sie im Wesentlichen damit, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1990 (Az. 2 BvL 1/86, BVerfGE 81, 363 ff.) habe ihn noch nicht betroffen, da das dritte Kind erst im September 1992 geboren worden sei.
Bestätigt wird diese Auslegung durch die Bezugnahme des Formblatttextes auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die nicht (wie etwa die Entscheidung vom 22.3.1990, a.a.O.) zu der Frage der amtsangemessenen Besoldung von Beamten mit drei und mehr Kindern, sondern eindeutig zu dem davon zu unterscheidenden Kindergeld ergangen ist.
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.1532
"Zu den Bundesverfassungsgerichtsbeschlüssen vom 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 - und vom 29.5.1990 - 1 BvL 20/84, 25/84, 4/86 - wird auf folgendes hingewiesen:.Zum Beweis legte er nunmehr (als Anlage K 2) seinen Formblatt-Antrag vom 20. Dezember 1990 vor, betreffend Kindergeld für die beiden damals schon geboren gewesenen Kinder Katjana und Marina, in dem aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1990 (Az. 1 BvL 20/84 u.a., BVerfGE 82, 60 ff.) vorsorglich rückwirkend ab 1. Januar 1986 bzw. ab dem angegebenen Geburtsdatum ein höheres Kindergeld beantragt worden ist.
Der vom Kläger im Berufungsverfahren vorgelegte Antrag vom 20. Dezember 1990 bezieht sich nicht auf Leistungen der verfahrensgegenständlichen Art, sondern auf die (aus seinerzeitiger Sicht auch rückwirkende) Zahlung eines höheren Kindergeldes unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1990 (Az.1 BvL 20/84 u.a., BVerfGE 82, 60 ff.).
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00
Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.1532
Der Anspruch sei vielmehr aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2001 (Az. 2 C 48/00, BVerwGE 114, 350 ff.) herzuleiten.Ein Anspruch auf Gewährung der nunmehr beantragten Nachzahlung könne auch der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2001 (a.a.O.) nicht entnommen werden; der Kläger habe seinen Antrag vom 20. Dezember 1990 nicht auslegungsfähig ausschließlich auf das Kindergeld beschränkt.
Der Anspruch sei vielmehr aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2001 (a.a.O.) herzuleiten.
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.1532
Mit Schreiben vom 11. Mai 1999 erhob der Kläger bei der Bezirksfinanzdirektion - Familienkasse - L. (künftig: BFD) gegen die Höhe des Familienzuschlags Widerspruch und beantragte unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (Az. 2 BvL 26/91, BVerfGE 99, 300 ff.) zur amtsangemessenen Besoldung kinderreicher Beamtenfamilien rückwirkend ab September 1992 eine Erhöhung des Familienzuschlags für das dritte Kind.Der vom Kläger mit Datum vom 11. Mai 1999 gegenüber der BFD erhobene "Widerspruch gegen die Festsetzung des Familienzuschlages" nimmt zwar Bezug auf die einschlägige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (a.a.O.) und entspricht auch sonst den in Art. 9 § 1 Abs. 1 Sätze 1 mit 3 BBVAnpG 99 aufgestellten Anforderungen, aber nur nach dem Inhalt, nicht aber nach der zeitlichen Lage, denn er ist verspätet und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nicht in Betracht.
- BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R
Nachberechnung - Krankengeld - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt - …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.1532
Beruft sich der Beamte auf die Veröffentlichung und einen dadurch begründeten Vertrauensschutz, so kann ihm fehlende Kausalität - grundsätzlich - nur entgegengehalten werden, wenn sich - unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände - nachweisen lässt, dass der Verzicht auf eine entsprechende Geltendmachung der Rechte in seinem konkreten Fall nicht durch die Veröffentlichung veranlasst war (vgl. dazu die Senatsentscheidung vom 24.10.2005, Az. 3 B 03.3367, ferner BSG vom 25.3.2003 Az. B 1 KR 36/01 R, BSGE 91, 39 ff.). - BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04
Familienzuschlag für das dritte und weitere Kind; Kindergeld; Auslegung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.1532
Unter solchen Umständen legen weder der Zweck des Antrags noch sonstige, erkennbaren Begleitumstände die Erwägung nahe, der Senat habe bei der Ermittlung des Inhalts des Antrags neben dem Wortlaut des Weiteren unter dem Gesichtspunkt einer bloß falschen Bezeichnung trotz der Eindeutigkeit der Erklärung nach ihrem Wortlaut weiterhin zu prüfen, ob der Antragsteller mit seiner Erklärung vielleicht auch einen anderen Sinn verbunden haben könnte, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (wie dies nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei einer entsprechend gestalteten Sachlage möglich sein könnte, vgl. das Urteil vom 3.3.2005, Az. 2 C 13/04; s. auch OVG Münster, Urteil vom 9.5.2003, Az. 6 A 1081/01,- jeweils zitiert nach Juris -). - VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.3061
Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.1532
Vielmehr kann das FMS ausschließlich insofern für einen von ihm betroffenen Beamten eine positive Wirkung entfalten, als der Beamte glaubhaft geltend machen kann, er habe es im Vertrauen auf diese, ihm bekannt gewordene Äußerung der für den Bereich der Beamtenbesoldung zuständigen obersten bayerischen Landesbehörde unterlassen, seine Ansprüche zeitnah im Sinn dieses Gesetzes durch Klage oder Widerspruch (…und sei es auch in einer Weise, die den in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2001 [a.a.O.] dargelegten Anforderungen genügt) geltend zu machen, und er habe ausschlaggebend infolge des dadurch bei ihm erregten Irrtums die entsprechenden gesetzlichen Fristen versäumt (vgl. dazu die Senatsentscheidung vom 24.10.2005, Az. 3 B 02.3061). - VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 03.3367
Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.1532
Beruft sich der Beamte auf die Veröffentlichung und einen dadurch begründeten Vertrauensschutz, so kann ihm fehlende Kausalität - grundsätzlich - nur entgegengehalten werden, wenn sich - unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände - nachweisen lässt, dass der Verzicht auf eine entsprechende Geltendmachung der Rechte in seinem konkreten Fall nicht durch die Veröffentlichung veranlasst war (vgl. dazu die Senatsentscheidung vom 24.10.2005, Az. 3 B 03.3367, ferner BSG vom 25.3.2003 Az. B 1 KR 36/01 R, BSGE 91, 39 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 6 A 1081/01
Nachzahlung von monatlichen Erhöhungsbeträgen an Kindergeld für einen …
Auszug aus VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.1532
Unter solchen Umständen legen weder der Zweck des Antrags noch sonstige, erkennbaren Begleitumstände die Erwägung nahe, der Senat habe bei der Ermittlung des Inhalts des Antrags neben dem Wortlaut des Weiteren unter dem Gesichtspunkt einer bloß falschen Bezeichnung trotz der Eindeutigkeit der Erklärung nach ihrem Wortlaut weiterhin zu prüfen, ob der Antragsteller mit seiner Erklärung vielleicht auch einen anderen Sinn verbunden haben könnte, als es dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (wie dies nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei einer entsprechend gestalteten Sachlage möglich sein könnte, vgl. das Urteil vom 3.3.2005, Az. 2 C 13/04; s. auch OVG Münster, Urteil vom 9.5.2003, Az. 6 A 1081/01,- jeweils zitiert nach Juris -).
- VG Bayreuth, 06.02.2009 - B 5 K 07.503
Ansprüche auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung des Dienstherrn über das …
Rn. 17 Unter Verweis auf die zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit den Aktenzeichen 3 B 02.1741 und 3 B 02.1532 beantragte das Landesamt für Finanzen (LfF), Dienststelle ..., für den Beklagten die Fortsetzung des Verfahrens, das nunmehr unter dem obigen Aktenzeichen geführt wird.Auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Oktober 2005 (Az.: 3 B 02.1532) werde insoweit hingewiesen.
Allein das Antragsbegehren auf Zahlung eines höheren Kindergeldes konnte vom Beklagten nach diesem eindeutigen Wortlaut und dem auch im Betreff des Schreibens genannten Zweck des Antrags und aller sonstiger erkennbarer Begleitumstände nicht gleichzeitig als Antrag auf höhere Besoldungsleistungen verstanden werden (vgl. zur Auslegung von Anträgen auf Kindergeld: BayVGH, Urteil vom 24. Oktober 2005, Az.: 3 B 02.1532).
- VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 1 K 14.00902
Verspätete Geltendmachung des Anspruchs auf amtsangemessene Alimentation
Eine Auslegung dahingehend, der Kläger verlange ganz allgemein eine höhere Besoldung, lasse der Antrag nicht zu (vgl. BayVGH, Urteil vom 3.6.2004 - 3 B 02.1741; Urteil vom 24.10.2005 - 3 B 02.1532, nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 22.5.2006 - 2 B 24/06).
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