Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 03.1481 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfGH Bayern - 3 B 03.1481
- VG Regensburg, 05.05.2003 - RO 1 K 02.1351
- VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 03.1481
- BVerwG, 12.04.2006 - 2 C 5.06
- BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 5.06
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 03.3367
Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr …
Der Sachverhalt entspricht auch nicht demjenigen, der den Senatsentscheidungen vom 24. Oktober 2005, Az. 3 B 02.3061 und Az. 3 B 03.1481, zu Grunde liegt. - VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 1 K 14.00902
Verspätete Geltendmachung des Anspruchs auf amtsangemessene Alimentation
Rn. 24 In zwei Musterverfahren (Az. 3 B 02.3061 und 3 B 03.1481) habe nunmehr der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem richterlichen Hinweis vom 8. Juni 2005 die Auffassung vertreten, dass eine maßgebliche Voraussetzung des Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 1, 2 BBVAnpG 1999, nämlich die rechtzeitige Geltendmachung, zwar nicht vorliege, dieses rechtliche Hindernis aber durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Art. 32 BayVwVfG ausräumbar sei. - VGH Bayern, 14.12.2012 - 3 BV 08.2224
Beamtenrecht Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr …
Rn. 25 Der Senat hat sich dieser Auffassung unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen (vgl. etwa BayVGH, Beschluss vom 27.8.2007, Az. 3 B 06.3366; darauf Bezug nehmend Beschluss vom 28.1.2010, Az. 3 ZB 09.1663 . Die vom Kläger zitierten Senatsentscheidungen vom 24. Oktober 2005 (Az. 3 B 02.3061; Az. 3 B 03.1481; Az. 3 B 02.3367) sind insofern nicht mehr aktuell (dazu BVerwG vom 21.9.2006, Az. 2 C 6.06; Az. 2 C 5.06; Az. 2 C 7.06 NVwZ 2007, 342).
- VG Ansbach, 12.08.2008 - AN 1 K 08.00424
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist des Art. 9 …
In zwei anhängigen Musterverfahren (Az. 3 B 02.3061 und 3 B 03.1481) habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem richterlichen Hinweis vom 8. Juli 2005 die Auffassung vertreten, dass im Falle einer nicht rechtzeitigen Geltendmachung des Nachzahlungsanspruchs im Rahmen des Art. 9 § 1 Abs. 1 S. 1, 2 BBVAnpG 99 eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Art. 32 BayVwVfG in Betracht käme. - VG München, 18.08.2009 - M 5 K 07.4260
Anspruch auf amtsangemessene Alimentation; verspätete Antragstellung
Die noch anders lautende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Oktober 2005, Az.: 3 B 03.1481, auf die sich der Kläger in diesem Zusammenhang beruft, ist damit überholt. - VG Ansbach, 15.07.2008 - AN 1 K 06.03605
Nachzahlung familienbezogener Bezügebestandteile wegen nicht amtsangemessener …
Zur Begründung bezog er sich auf einen richterlichen Hinweis des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Juni 2005 in den Musterverfahren 3 B 02.3061 und 3 B 03.1481, dass eine maßgebliche Voraussetzung des Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 1, 2 BBVAnpG 99, nämlich die rechtzeitige Geltendmachung, nicht vorliege, dieses rechtliche Hindernis aber durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Art. 32 BayVwVfG ausräumbar sei. - VG Ansbach, 09.12.2008 - AN 1 K 08.01374
Nachzahlung familienbezogener Bezügebestandteile wegen nicht amtsangemessener …
In zwei dieser Musterverfahren (Az.: 3 B 02.3061 und 3 B 03.1481) habe nunmehr der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem richterlichen Hinweis vom 8. Juni 2005 die Auffassung vertreten, dass eine maßgebliche Voraussetzung des Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 1, 2 BBVAnpG 99, nämlich die rechtzeitige Geltendmachung, nicht vorliege, dieses rechtliche Hindernis aber durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Art. 32 BayVwVfG ausräumbar sei. - VG Ansbach, 17.06.2008 - AN 1 K 08.00047
Nachzahlung familienbezogener Bezügebestandteile wegen nicht amtsangemessener …
In zwei dieser Musterverfahren (Az.: 3 B 02.3061 und 3 B 03.1481) habe nunmehr der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem richterlichen Hinweis vom 8. Juni 2005 die Auffassung vertreten, dass eine maßgebliche Voraussetzung des Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 1, 2 BBVAnpG 99, nämlich die rechtzeitige Geltendmachung, nicht vorliege, dieses rechtliche Hindernis aber durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Art. 32 BayVwVfG ausräumbar sei.
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