Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.04.2006 - 3 B 04.1502 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 21.04.2006 - 3 B 04.1502
- VGH Bayern, 24.01.2007 - 3 B 04.1502
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.01.2007 - 3 B 04.1502 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 21.04.2006 - 3 B 04.1502
- VGH Bayern, 24.01.2007 - 3 B 04.1502
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 12.11.2009 - 3 B 05.633
Beamtenrecht
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und auch des Senats sind sog. "Gelegenheitsursachen" keine Ursachen im Sinn des Unfallfürsorgerechts, z.B. dann, wenn ein anlagebedingtes Leiden nur bei dienstlicher Gelegenheit ausgelöst wird, wenn es jedoch so leicht ansprechbar war, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner in ihrer Eigenart unersetzlicher Wirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltägliches vorkommendes Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 24.1.2007, Az. 3 B 04.1502; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, a.a.O., RdNrn. - VG Saarlouis, 28.09.2010 - 3 K 48/10
Dienstunfall; dienstunfallrechtlicher Kausalitätsbegriff; Gelegenheitsursache
Rn. 28 (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.03.2004 - 2 B 54/03 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13, sowie Urteile vom 18.04.2002 - 2 C 22/01 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 12 = ZBR 2003, 140, und vom 30.06.1988 - 2 C 77/86 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 6 = ZBR 1989, 730; zustimmend: OVG des Saarlandes, Urteile vom 21.11.2006 - 1 R 23/05 - und vom 12.05.2005 - 1 R 4/04 - sowie VGH München, Beschluss vom 24.01.2007 - 3 B 04.1502 - zitiert nach JURIS; aus der Praxis der Kammer siehe zuletzt die Urteile vom 04.09.2005 - 3 K 367/06 -, vom 17.07.2007 - 3 K 368/05 - und vom 18.05.2005 - 3 K 142/04 -).".
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