Rechtsprechung
| BVerwG, 05.02.2003 - 3 B 1.03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Rücknahme der Nichtzulassungbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 18.11.2002 - 12 LA 716/02
- BVerwG, 05.02.2003 - 3 B 1.03
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2007 - L 17 B 26/06
Erstattung der außergerichtlichen Kosten einer Untätigkeitsklage; Entscheidung …
Rn. 12 Über die Frage, ob die Beklagte der Klägerin außergerichtliche Kosten erstatten muss, entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen, wobei insbesondere die Erfolgsaussichten der Klage maßgeblich sind (Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen [NW], Beschlüsse vom 20. Dezember 2002, Az.: L 3 B 19/02 P, vom 09. Mai 2003, Az.: L 3 B 7/02 RJ sowie vom 19. September 2003, Az: L 3 B 4/03 RJ und L 3 B 1/03 RA;… Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 8. Aufl. 2005, § 193 Rn. 13). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2008 - L 1 B 33/07
Arbeitslosenversicherung
Rn. 13 Über die Frage, ob die Beschwerdegegnerin dem Antragsteller außergerichtliche Kosten erstatten muss, hat das SG nach billigem Ermessen zu entscheiden, wobei es den bisherigen Sach- und Streitstand sowie die Erfolgsaussichten des (Eil-) Verfahrens berücksichtigen muss (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 20. Dezember 2002, Az.: L 3 B 19/02 P, vom 09. Mai 2003, Az.: L 3 B 7/02 RJ und vom 19. September 2003, Az: L 3 B 4/03 RJ und L 3 B 1/03 RA;… Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, a.a.O., § 193 Rn. 13). - LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - L 17 B 15/07
Antrag auf Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen an einem Arbeitsplatz; …
Rn. 4 Über die Frage, ob die Beklagte der Klägerin außergerichtliche Kosten erstatten muss, entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen, wobei insbesondere die Erfolgsaussichten der Klage maßgeblich sind (Senatsbeschluss vom 05. März 2007, L 17 B 26/06 U; Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen [NW], Beschlüsse vom 20. Dezember 2002, Az.: L 3 B 19/02 P, vom 09. Mai 2003, Az.: L 3 B 7/02 RJ und vom 19. September 2003, Az: L 3 B 4/03 RJ und L 3 B 1/03 RA;… Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 8. Aufl. 2005, § 193 Rn. 13).
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