Rechtsprechung
| BVerwG, 27.10.2008 - 3 B 101.08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VwGO § 67 Abs. 4
Beschwerde; Vertretungszwang. - Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 67 Abs. 4
Beschwerde; Vertretungszwang
- Judicialis
VwGO § 67 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Umfang des Vertretungszwanges für die Rücknahme einer persönlich eingelegten Beschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 67 Abs. 4
Verwaltungsprozessrecht - Beschwerde; Vertretungszwang - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 21.07.2008 - 30 A 438.05
- VG Berlin, 27.10.2008 - 30 A 438.05
- BVerwG, 27.10.2008 - 3 B 101.08
Papierfundstellen
- NVwZ 2009, 192
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.02.1962 - VII C 66.61
Rücknahme einer vom Revisionskläger persönlich ohne Beachtung des § 67 Abs. 1 …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2008 - 3 B 101.08
Da sie bereits die Beschwerde ohne Beachtung des Vertretungszwangs eingelegt hatte, liegt es in ihrer Rechtsmacht, den Rechtsbehelf in derselben Weise, also persönlich, zurückzunehmen (vgl. nur Beschluss vom 16. Februar 1962 - BVerwG 7 C 66.61 - BVerwGE 14, 19).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - 15 A 4037/19
Heranziehung eines Anliegers zum Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer …
Rn. 48 Siehe BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - 3 B 101.08 -, juris Rn. 1. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2021 - 15 A 299/20
Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit; Vorteilslage; Endgültige …
Rn. 52 Siehe BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - 3 B 101.08 -, juris Rn. 1. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2026 - 13 B 1046/26 Rn. 30 Vgl. dazu, dass auch nur ausnahmsweise eine persönliche Rücknahme eines Rechtsmittels möglich ist, wenn dieses schon ohne Prozessbevollmächtigten eingelegt wurde: BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - 3 B 101.08 -, juris, Rn. 1.
- BVerwG, 14.11.2024 - 11 A 8.24
Abtrennung und Einstellung des Verfahrens hinsichtlich Kläger zu 2) nach …
Die von einem vollmachtlosen Vertreter erhobene Klage kann auch in einem Prozess mit Vertretungszwang nach § 67 VwGO durch den Vertretenen selbst zurückgenommen werden, ohne dass es einer anwaltlichen Vertretung bedarf (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Oktober 2008 - 3 B 101.08 - NVwZ 2009, 192 und vom 5. März 2010 - 9 A 5.10 - BeckRS 2011, 48900). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2026 - 4 E 352/26 Rn. 6 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.10.2008 - 3 B 101.08 -, juris, Rn. 1.
- OVG Niedersachsen, 23.03.2026 - 8 PS 22/26
Verwerfung des Antrags des Antragstellers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts …
Damit unterscheidet sich der Antrag im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren etwa von der anerkannten ungeschriebenen Ausnahme zu § 67 VwGO, wonach ein Rechtsmittel, das bereits ohne Beachtung des Vertretungszwangs persönlich eingelegt worden ist, auch persönlich zurückgenommen werden kann, es in dieser Konstellation also für die Abgabe einer wirksamen Rücknahmeerklärung keiner Erklärung eines postulationsfähigen Vertreters bedarf (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 16.2.1962 - BVerwG VII C 66/61 -, NJW 1962, 1170; Beschluss vom 27.10.2008 - BVerwG 3 B 101/08 -, NVwZ 2009, 192). - OVG Sachsen, 07.09.2023 - 6 E 50/23
Rücknahme; E-Mail; bestimmender Schriftsatz; Unwirksamkeit; Rechtswegverweisung; …
Zwar bedarf die Rücknahme einer unter Nichtbeachtung des Vertretungszwangs erhobenen Beschwerde keiner Vertretung nach § 67 Abs. 4 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. Oktober 2008 - 3 B 101.08 -, juris Rn. 1 zur Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2019 - 4 A 2626/16
Ausnahme vom Vertretungszwang; Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache und …
Rn. 6 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16.2.1962 - VII C 66.61 -, BVerwGE 14, 19 f., und vom 27.10.2008 - 3 B 101.08 -, NVwZ 2009, 192 = juris, Rn. 1. - BVerwG, 08.03.2023 - 2 WA 4.22
Einstellung des Verfahrens wegen Rücknahme der Entschädigungsklage
Da er sie persönlich erhoben hat und er sich auch nach einem entsprechenden richterlichen Hinweis nicht anwaltlich hat vertreten lassen, liegt es in seiner Rechtsmacht, die Klage in derselben Weise zurückzunehmen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Oktober 2008 - 3 B 101.08 - NVwZ 2009, 192, vom 5. März 2010 - 9 A 5.10 - beckonline …und vom 4. Dezember 2018 - 6 A 4.18 - Rn. 1). - OVG Sachsen, 20.06.2013 - 5 A 360/13
Klagerücknahme durch einen erstinstanzlich erfolgreichen Berufungsbeklagten im …
Auch dieses unzulässige Rechtsmittel könnten sie trotz der Neufassung des § 67 VwGO ab 1. Juli 2008 persönlich, ohne einen nach § 67 Abs. 4 VwGO postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten zurücknehmen (BVerwG, Beschl. v. 27. Oktober 2008 - 3 B 101/08 -, juris Rn. 1 = NVwZ 2009, 192). - OVG Sachsen, 24.06.2021 - 6 B 236/21
Rücknahmeerklärung; Schriftform; Erklärung per E-Mail
- BVerwG, 05.03.2010 - 9 A 5.10
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