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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.02.2004 - 3 B 103.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11033
BVerwG, 02.02.2004 - 3 B 103.03 (https://dejure.org/2004,11033)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.2004 - 3 B 103.03 (https://dejure.org/2004,11033)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 2004 - 3 B 103.03 (https://dejure.org/2004,11033)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Dauer einer nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) anzuerkennenden Verfolgungszeit; Beendigung der verfolgungsbedingten Unterbrechung der an sich angestrebten Ausbildung an einer Fachhochschule oder Hochschule durch die Aufnahme eines anderen Studiums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2004 - 3 B 103.03
    Damit ist die Ausgrenzung des Einzelnen, die durch eine politische Verfolgung hervorgerufen wird, welche das Rechtsgut der ungehinderten beruflichen Betätigung schwerwiegend beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 54, 341, 357), beendet.
  • BSG, 14.03.1975 - 10 RV 189/74

    Beurteilung des Ausmaßes des besonderen beruflichen Betroffenseins bei aufgrund …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2004 - 3 B 103.03
    Hiernach ist in der Regel bei einer Einkommenseinbuße von ca. 20 v.H. davon auszugehen, dass ein sozialer Abstieg vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 14. März 1975 - 10 RV 189/74 - SOZR 3100 § 30 Nr. 6; Lehmann/Wimmer, NJ 1994, 350, 354;… Wimmer, Kommentar zum Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, S. 361 Rn. 7 zu § 8).
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 34.99

    Verfolgungszeit; soziale Gleichwertigkeit beruflicher Tätigkeit; Einkommen; …

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2004 - 3 B 103.03
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats endet die nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz anerkennungsfähige Verfolgungszeit mit der Möglichkeit des Verfolgten, einen sozial gleichwertigen Beruf auszuüben (Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 34.99 - ZOV 2000, 405).
  • BVerwG, 31.07.1987 - 5 B 49.87
    Auszug aus BVerwG, 02.02.2004 - 3 B 103.03
    Einer Rechtsfrage kommt nicht schon deshalb grundsätzliche Bedeutung zu, weil zu ihr noch keine ausdrückliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt; auch in einem solchen Fall fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, wenn sich die Rechtsfrage durch Auslegung der maßgeblichen Rechtsvorschriften anhand der anerkannten Auslegungskriterien ohne weiteres beantworten lässt oder durch die bisherige Rechtsprechung als geklärt angesehen werden kann (Beschluss vom 31. Juli 1987 - BVerwG 5 B 49.87 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 14).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 10 B 6.94

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2004 - 3 B 103.03
    Letzteres trifft auch dann zu, wenn die vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage gibt (Beschluss vom 28. September 1995 - BVerwG 10 B 6.94 - juris).
  • BVerwG, 27.08.2012 - 3 PKH 5.12

    Berufliche Rehabilitierung; erzwungene Ausbildungsbeendigung; Beginn und Ende der …

    In Anlehnung an die Kriterien des § 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Bundesversorgungsgesetzes ist in der Regel ab einer Einkommenseinbuße von ca. 20 v.H. davon auszugehen, dass ein sozialer Abstieg vorliegt (Beschlüsse vom 2. Februar 2004 - BVerwG 3 B 103.03 - juris Rn. 7 …und vom 29. März 2010 a.a.O. S. 151).
  • BVerwG, 29.03.2010 - 3 PKH 11.09

    Berufliche Rehabilitierung; Feststellung der Verfolgungszeit; Beendigung durch …

    Das wäre aber geboten gewesen, denn das Verwaltungsgericht stützt sich erkennbar auf die Rechtsprechung des Senats, wonach bei der Auslegung des Begriffs "sozial gleichwertiger Beruf" auf die Rechtsprechung zu § 30 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a Bundesversorgungsgesetz zurückgegriffen werden kann, an den sich § 1 Abs. 1 letzter Halbs. BerRehaG anlehnt und wonach in der Regel bei einer Einkommenseinbuße von ca. 20 v.H. davon auszugehen ist, dass ein sozialer Abstieg vorliegt (Beschluss vom 2. Februar 2004 - BVerwG 3 B 103.03 - juris Rn. 7;… Urteil vom 6. April 2000 a.a.O. Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 11.06.2009 - 3 B 134.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle eines auf die …

    Er bezieht sich zwar etwa auf die Urteile des Senats vom 19. Mai 2005 - BVerwG 3 C 36.04 -, vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 3 C 35.01 - und vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 34.99 - sowie die Beschlüsse des Senats vom 2. Februar 2004 - BVerwG 3 B 103.03 -, vom 11. September 2007 - BVerwG 3 B 34.07 - und vom 5. Dezember 2007 - BVerwG 3 B 47.07 -.
  • VG Berlin, 08.05.2008 - 9 A 179.06

    Keine berufliche Rehabilitierung nach Verlassen der DDR

    Nach seiner Ausbildung (auf die es in diesem Zusammenhang allein ankommt - vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2004 - 3 B 103.03 - [...]) ist der Kläger Bibliothekar und Diplom-Philosoph.
  • BVerwG, 13.05.2020 - 8 B 69.19

    Nichtzulassungsbeschwerde in einem Rechtsstreit über die Duldung der Herstellung …

    Um dies darzulegen, muss der Beschwerdeführer aufzeigen, dass die Frage nicht schon anhand der üblichen Auslegungsregeln unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung aus dem Gesetz zu beantworten ist (BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 und vom 2. Februar 2004 - 3 B 103.03 - juris Rn. 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2010 - L 5 R 5143/08
    Bei der Auslegung des Begriffs "sozial gleichwertiger Beruf" wird dabei auf die Rechtsprechung zu § 30 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a Bundesversorgungsgesetz zurückgegriffen, an den sich § 1 Abs. 1 letzter Halbs. BerRehaG anlehnt und wonach in der Regel bei einer Einkommenseinbuße von ca. 20 v.H. davon auszugehen ist, dass ein sozialer Abstieg vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2004 - BVerwG 3 B 103.03 - …und vom 9. März 2010 a.a.O.;… Urteil vom 6. April 2000 a.a.O. jeweils veröffentlicht in Juris).
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