Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 18.05.2007 - 3 B 10324/07 |
Verfahrensgang
- VG Trier - 3 L 173/07
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.05.2007 - 3 B 10324/07
Wird zitiert von ... (5)
- VG Trier, 29.09.2017 - 3 L 9243/17
Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von …
Da im Zusammenhang mit den Maßnahmen nach § 45 LDG für eingehende Beweiserhebungen kein Raum ist, beschränkt sich die Prüfung des Sachverhalts auf die Frage, ob anhand des bisherigen Ermittlungsergebnisses unter Berücksichtigung der vorhandenen Beweismittel und von Rückschlüssen, die durch die allgemeine Lebenserfahrung gerechtfertigt sind, zumindest der hinreichend begründete Verdacht eines Dienstvergehens besteht, das mit ausreichendem Grad von Wahrscheinlichkeit zur Verhängung der schwersten Disziplinarmaßnahme führt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Mai 2007 - 3 B 10324/07.OVG). - OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2021 - 2 B 11504/20
Dienstgeschäftsführungsverbot eines Lehrers des Koblenz-Kollegs bleibt bestehen
Da im Zusammenhang mit den Maßnahmen nach § 45 LDG für eingehende Beweiserhebungen kein Raum ist, beschränkt sich die Prüfung des Sachverhalts auf die Frage, ob anhand des bisherigen Ermittlungsergebnisses unter Berücksichtigung der vorhandenen Beweismittel und von Rückschlüssen, die durch die allgemeine Lebenserfahrung gerechtfertigt sind, zumindest der hinreichend begründete Verdacht eines Dienstvergehens besteht, das mit ausreichendem Grad von Wahrscheinlichkeit zur Verhängung der schärfsten Disziplinarmaßnahme führt (OVG RP, Beschluss vom 18. Mai 2007 - 3 B 10324/07.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP). - VG Trier, 14.05.2013 - 3 L 388/13
Disziplinarmaßnahme bei pflichtwidriger Weitergabe interner polizeilicher …
Rn. 23 In Anwendung dieser Rechtsgrundsätze hat die Rechtsprechung der Disziplinargerichte allein wegen pflichtwidriger Weitergabe interner Informationen durch Polizeibeamte, insbesondere über laufende Ermittlungsmaßnahmen, namentlich nach vorheriger Abfrage polizeilicher Informationssysteme, noch nicht auf die höchste Maßnahme erkannt, sie jedoch dann regelmäßig ausgesprochen, wenn weitere erhebliche Pflichtverstöße, insbesondere Straftaten im Amt (insbesondere Bestechlichkeit oder sonstige erschwerende Umstände hinzutraten (vgl. BDH…, Urteil vom 25. Oktober 1961, a.a.O. bei gleichzeitiger Annahme amtsbezogener Geldzuwendungen, BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - 1 D 37.97 - Juris, Dienstgradherabsetzung; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. Oktober 1997 - D 17 S 13/97 - Juris, Dienstentfernung im Hinblick auf Ermittlungen gegen das organisierte Verbrechen; OVG Saarland, Urteil vom 22. Februar 2006 - 7 R 1/05 - Juris, Dienstentfernung im Hinblick auf weitere Pflichtverstöße; BayVGH, Urteil vom 24. November 2004 - 16a D 03.2668 - Juris m.w.N. aus der Rechtsprechung des BayVGH, Degradierung bei gleichzeitiger Strafvereitelung bzw. Degradierung um zwei Stufen; Urteil vom 15. Mai 2002 - 16 D 01.950 - Juris, bei gleichzeitiger Verfolgung Unschuldiger; Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 16 DS 02.162 - Juris, voraussichtliche Dienstentfernung bei gleichzeitiger versuchter Strafvereitelung, Nds. OVG, Urteil vom 14. April 2005 - 1 NDH L 3/04 - Juris, Dienstentfernung bei gleichzeitiger Bestechlichkeit, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 1999 - 6d A 1552/98.O - Juris, Dienstentfernung jedenfalls im Hinblick auf gleichzeitige Bestechlichkeit; VGH Mannheim, Urteil vom 10. März 2008 - DL 16 S 5/07, Höchstmaßnahme wegen hinzutretender Delikte der Körperverletzung, Nötigung und des Umgangs mit Betäubungsmitteln - Juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. April 2010 - 3 A 10228/10 -, Entfernung bei gleichzeitiger Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit und Subventionserschleichung; Beschluss vom 27. April 2009 - 3 B 10325/09 - Dienstentfernung bei weiteren Verstößen im dienstlichen Kernbereich, Beschluss vom 18. Mai 2007 - 3 B 10324/07 - Entfernung bei Weitergabe an Bekannte aus dem Drogenmilieu und eigenem BTM-Konsum; Urteil vom 9. Mai 2000 - 3 A 10469/00 -, Degradierung bei Vorliegen von Milderungsgründen). - VG Trier, 20.07.2010 - 3 L 329/10
Vorläufige Dienstenthebung in Polizeidatenaffäre
Die Aussetzung nach § 15 Abs. 4 LDG betrifft nur das Disziplinarverfahren selbst, nicht dagegen die unabhängig davon mögliche Einleitung und Durchführung von Maßnahmen nach § 45 LDG (OVG RP Beschluss vom 18. Mai 2007 -3 B 10324/07.OVG -).Rn. 23 Auch in der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz traten bisher zusätzliche Dienstpflichtverletzungen neben die Datenabfrage und auch -weitergabe, wenn es zur Entfernung aus dem Dienst kam (Urteil vom 19. April 2010 -3 A 10228/10-
; Beschluss vom 27.04.2009 -3 B 10325/09- ; Beschluss vom 18.05.2007 -3 B 10324/07- ; Urteil vom 09.05.2000 - 3 A 10469/00 - juris ). - OVG Rheinland-Pfalz, 05.10.2021 - 3 B 11113/21
Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten nach erstinstanzlicher Entscheidung
Da im Zusammenhang mit verwaltungsgerichtlichen Überprüfungen von Maßnahmen nach § 45 LDG für eingehende Beweiserhebungen kein Raum ist, beschränkt sich die Prüfung des Sachverhalts auf die Frage, ob anhand des bisherigen Ermittlungsergebnisses unter Berücksichtigung der vorhandenen Beweismittel und von Rückschlüssen, die durch die allgemeine Lebenserfahrung gerechtfertigt sind, zumindest der hinreichend begründete Verdacht eines Dienstvergehens besteht, das mit einem ausreichenden Grad von Wahrscheinlichkeit zur Entfernung des Beamten aus dem Dienst führen wird (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 18. Mai 2007 - 3 B 10324/07.OVG - BeckRS 2007, 148373; und vom 27. Mai 2010 - 3 B 10571/10.OVG -, ESOVGRP;… Gansen, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, Loseblattkommentar, Stand April 2021, § 63 BDG Rn. 13).
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