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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.06.2007 - 3 B 107.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4407
BVerwG, 08.06.2007 - 3 B 107.06 (https://dejure.org/2007,4407)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2007 - 3 B 107.06 (https://dejure.org/2007,4407)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2007 - 3 B 107.06 (https://dejure.org/2007,4407)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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  • lexetius.com

    EV Art. 21 Abs. 1 und Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7; VZOG § 1a Abs. 1 Satz 2, § 11 Abs. 2
    Vermögenszuordnungsrecht; Vermögensbegriff; Zuordnung von Verbindlichkeiten; Objektbezug der Verbindlichkeiten; Grundmittelkreditvertrag; komplexer Wohnungsbau; Finanzierung von Wohnbaumaßnahmen.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Judicialis

    EV Art. 21 Abs. 1; ; EV Art. 21 Abs. 3; ; EV Art. 22 Abs. 1 Satz 7; ; VZOG § 1a Abs. 1 Satz 2; ; VZOG § 11 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Vermögensgegenstände i.S.d Vermögenszuordnungsgesetzes (VZOG) bei anteiligen Verbindlichkeiten aus Grundmittelkreditverträgen; Zulässigkeit der Annahme eines Nichteintritts des Übernehmers eines Grundstücks in objektbezogene schuldrechtliche Verträge im Falle der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EV Art. 21 Abs. 1 und Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7; VZOG § 1 a Abs. 1 Satz 2, § 11 Abs. 2
    Vermögenszuordnungsrecht; Vermögensbegriff; Zuordnung von Verbindlichkeiten; Objektbezug der Verbindlichkeiten; Grundmittelkreditvertrag; komplexer Wohnungsbau; Finanzierung von Wohnbaumaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögenszuordnungsrecht - Vermögenszuordnungsrecht; Vermögensbegriff; Zuordnung von Verbindlichkeiten; Objektbezug der Verbindlichkeiten; Grundmittelkreditvertrag; komplexer Wohnungsbau; Finanzierung von Wohnbaumaßnahmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1122 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.07.1994 - 7 C 36.93

    Rückübertragung eines Waldgrundstücks - Rückübertragung eines …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2007 - 3 B 107.06
    Die Zuordnung von Vermögensgegenständen nach dem Vermögenszuordnungsgesetz umfasst die Verbindlichkeiten, die konkret auf den zugeordneten Vermögensgegenstand bezogen sind (im Anschluss an das Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 7 C 36.93 - BVerwGE 96, 231).

    Mit dieser Bestimmung wird der Vermögensbegriff der Art. 21 und 22 des Einigungsvertrages - EV - umgesetzt, dessen Verständnis demjenigen der Vorschriften des Grundgesetzes für den Übergang des Reichsvermögens entspricht und der sich auf die zugehörigen Verbindlichkeiten erstreckt (näher dazu Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 7 C 36.93 - BVerwGE 96, 231 m.w.N.).

  • BGH, 09.10.1996 - VIII ZR 266/95

    Recht der Neuen Länder; Keine Herleitung des Eintritts des Übernehmers eines …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2007 - 3 B 107.06
    Zu Unrecht stellt die Klägerin dies unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Oktober 1996 - VIII ZR 266/95 - (BGHZ 133, 363) in Frage.
  • BGH, 09.02.1995 - VII ZR 29/94

    Übergang von Werklohnverbindlichkeiten auf den Eigentümer eines ehemals …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2007 - 3 B 107.06
    Insoweit hat sich der Bundesgerichtshof ausdrücklich die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätze zueigen gemacht (…a.a.O. S. 368 sowie Urteil vom 9. Februar 1994 - VII ZR 29/94 - BGHZ 128, 393 ).
  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 21/96

    Begriff des kommunalen Finanzvermögens; Passivierung von …

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2007 - 3 B 107.06
    Im Einklang damit hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Werklohnverbindlichkeiten für Baumaßnahmen, die der Errichtung eines Wohnblocks dienten, bei einem zur Wohnungsversorgung genutzten Grundstück zu den "Passiven" gehören, die konkret grundstücksbezogen sind, und daher der neue Eigentümer für die auf Bereitstellung der finanziellen Mittel eingegangene Verbindlichkeit einzustehen hat (Urteil vom 5. Dezember 1996 - VII ZR 21/96 - Neue Justiz 1997, 255 ).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 1.08

    Gemeindliche Kirchenbaulast; Vertrag; Gemeinde; Rat der Gemeinde; …

    Aus diesen Vorschriften lässt sich nur herleiten, dass mit den Vermögenswerten solche Verbindlichkeiten übergehen, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den übernommenen Vermögenswerten stehen(Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 7 C 36.93 - BVerwGE 96, 231 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 4; Beschluss vom 8. Juni 2007 - BVerwG 3 B 107.06 - Buchholz 428.2 § 1a VZOG Nr. 15; ebenso Bundesgerichtshof, Urteil vom 8. Dezember 1994 - III ZR 105/93 - BGHZ 128, 140 ;Urteil vom 6. Mai 2004 - III ZR 248/03 - VIZ 2004, 492 ).
  • BVerwG, 07.03.2011 - 3 B 90.10

    Vermögenszuordnungsrecht; Erlösauskehr; Verbindlichkeiten; zuordnungsfähige …

    Rn. 4 1. Die Beklagte ist der Auffassung, das angegriffene Urteil weiche von dem Beschluss des Senats vom 8. Juni 2007 - BVerwG 3 B 107.06 - (Buchholz 428.2 § 1a VZOG Nr. 15) ab.

    Es trifft zu, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 7 C 36.93 - BVerwGE 96, 231, daran anschließend Beschluss vom 8. Juni 2007 - a.a.O. - sowie Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 3 C 19.06 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 70) die Zuordnung von Vermögensgegenständen nach § 1a Abs. 1 Satz 2 VZOG die Verbindlichkeiten umfasst, die konkret auf den zugeordneten Vermögensgegenstand bezogen sind, also nicht nur dingliche Lasten und Berechtigungen, sondern auch Rechte und Pflichten aus Schuldverhältnissen; insoweit ist in der Tat der tatsächliche Objektbezug der Verbindlichkeit ausschlaggebend.

    Aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats ergibt sich nichts anderes, insbesondere nicht aus dem vom Kläger herangezogenen Beschluss vom 8. Juni 2007 (a.a.O.).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 19.06

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Vermögenszuordnung; …

    § 1a Abs. 1 Satz 2 VZOG stellt hierbei klar, dass dies nicht nur dingliche Lasten und Berechtigungen umfasst, sondern auch Rechte und Pflichten aus Schuldverhältnissen, soweit sie Gegenstand der Zuteilung nach Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV sind (Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 7 C 36.93 - BVerwGE 96, 231 ; Beschluss vom 8. Juni 2007 - BVerwG 3 B 107.06 -).
  • VG Berlin, 30.08.2011 - 27 A 213.08

    Freistellung von zur Zeit der DDR begründeten Verbindlichkeiten

    Denn die Zuordnung von Vermögensgegenständen nach dem Vermögenszuordnungsgesetz erstreckt sich auch auf die zugehörigen Lasten (BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2007 - 3 B 107.06 -, juris, Rn. 6).

    Mit dieser Bestimmung wird der Vermögensbegriff der Art. 21 und 22 des Einigungsvertrages - EV - umgesetzt, der sich auf die zugehörigen Verbindlichkeiten erstreckt (BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2007, a.a.O., Rn. 6, m.w.N.).

  • OVG Thüringen, 08.02.2023 - 4 KO 197/18

    Das Schicksal der Kirchenbaulasten im Beitrittsgebiet nach 1990

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1994 - 7 C 36.93 - Beschluss vom 8. Juni 2007 - 3 B 107.06 - BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - III ZR 248/03 - alle juris) lässt sich aus diesen Vorschriften nur herleiten, dass mit den Vermögenswerten solche Verbindlichkeiten übergehen sollen, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den übernommenen Vermögenswerten stehen.
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