Rechtsprechung
| BVerwG, 23.09.1999 - 3 B 108.99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verfahrenseinstellung wegen Rücknahme der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Wird zitiert von ...
- VG Potsdam, 11.01.2002 - 4 L 1127/01 Angesichts der gesetzlichen Entscheidung für den grundsätzlichen Vorrang des Interesses des Bauherren daran, von einer Baugenehmigung sofort Gebrauch machen zu können, ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs eines Dritten lediglich dann geboten, wenn dieser in der Hauptsache offensichtlich oder doch zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder sonstige atypische Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Baugenehmigung zu rechtfertigen vermögen (ständige Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg, vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. Juni 2000 - 3 B 108/99 - und vom 27. Oktober 2000 - 3 B 7/00 -).
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