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| BVerwG, 24.09.1997 - 3 B 116.97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Reichweite und Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 86 VwGO - Unmittelbarer Zurechnungszusammenhang zwischen hoheitlichen ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67
Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf …
Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 3 B 116.97
Ein Antrag, der - wie hier - nur hilfsweise gestellt ist, ein Antrag, der nur für den Fall gestellt wird, daß es auf das Beweisthema ankommen sollte, oder ein nur vorsorglich gestellter Beweisantrag löst nicht die Bescheidungspflicht nach § 86 Abs. 2 VwGO aus (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG V C 111/67 - <BVerwGE 30, 57 = MDR 1969, 419>). - BVerwG, 27.12.1988 - 3 B 29.88
Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 3 B 116.97
Ihm erwächst damit zwar die Pflicht, ggf. weitere Ermittlungen anzustellen, keineswegs aber durch die Beweisanträge der Beteiligten (Beschluß vom 27. Dezember 1988 - BVerwG 3 B 29.88 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 Nr. 36 m.w.N.).
- BVerwG, 07.03.2003 - 6 B 16.03
Anspruch auf rechtliches Gehör; Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts; …
Nur unbedingt gestellte Beweisanträge fallen in den Anwendungsbereich des § 86 Abs. 2 VwGO (Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 ; Beschluss vom 24. September 1997 - BVerwG 3 B 116.97 -).
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