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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.09.1998 - 3 B 116.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9727
BVerwG, 14.09.1998 - 3 B 116.98 (https://dejure.org/1998,9727)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1998 - 3 B 116.98 (https://dejure.org/1998,9727)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1998 - 3 B 116.98 (https://dejure.org/1998,9727)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht - Regelungen zur notwendigen Anerkennung medizinisch- psychologischer Untersuchungsstellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 223
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82

    Bebauungspläne Hamburg

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1998 - 3 B 116.98
    Das Urteil des Berufungsgerichts beruht zum einen auf der zutreffenden Erkenntnis, daß im Hinblick auf untergesetzliche Vorschriften wie die vom Berufungsgericht als nichtig beurteilte Norm dem Bundesverfassungsgericht nicht das - für nachkonstitutionelle Bundesgesetze geltende (vgl. BVerfGE 70, 35 57 stRspr) - Verwerfungsmonopol zusteht (vgl. BVerfGE 1, 184 189 ff. stRspr).
  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1998 - 3 B 116.98
    Zum anderen hat das Berufungsgericht zu Recht angenommen, daß eine verfassungswidrige Regelungslücke ausnahmsweise für eine Übergangsfrist hingenommen werden muß, um eine sonst eintretende Funktionsunfähigkeit staatlicher Einrichtungen zu vermeiden, die der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferner stünde als der bisherige Zustand, daß sich aber die Befugnisse der Behörden und Gerichte zu Eingriffen in verfassungsrechtlich geschützte Positionen bis zur Herstellung eines verfassungsmäßigen Zustandes durch den Gesetzgeber auf das reduzieren, was im konkreten Fall für die geordnete Weiterführung eines funktionsfähigen Betriebes unerläßlich ist (vgl. BVerfGE 41, 251 267; stRspr).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1998 - 3 B 116.98
    Das Urteil des Berufungsgerichts beruht zum einen auf der zutreffenden Erkenntnis, daß im Hinblick auf untergesetzliche Vorschriften wie die vom Berufungsgericht als nichtig beurteilte Norm dem Bundesverfassungsgericht nicht das - für nachkonstitutionelle Bundesgesetze geltende (vgl. BVerfGE 70, 35 57 stRspr) - Verwerfungsmonopol zusteht (vgl. BVerfGE 1, 184 189 ff. stRspr).
  • OVG Thüringen, 23.10.2012 - 2 EO 132/12

    Fehlerhafte Auswahlentscheidung bei sog. gebündelten Dienstposten ohne vorherige …

    Des Weiteren hat es das Fehlen einer ausreichenden (gesetzlichen) Grundlage vorübergehend hingenommen, wenn es zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung unerlässlich war und die ansonsten eintretenden Folgen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferner stünden als der bisherige Zustand (vgl. zur Versetzung in der Schule BVerwG…, Urteil vom 14. Juli 1978 - VII C 11.76 - Juris, Rn. 18; zur Anerkennung med.-psych. Untersuchungsstellen BVerwG, Beschluss vom 14. September 1998 - 3 B 116.98 - Juris).
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