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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.2001 - 3 B 12.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17229
BVerwG, 09.03.2001 - 3 B 12.01 (https://dejure.org/2001,17229)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.2001 - 3 B 12.01 (https://dejure.org/2001,17229)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 2001 - 3 B 12.01 (https://dejure.org/2001,17229)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2010 - 3 N 107.08

    Rücknahme von Leistungsbescheiden der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien

    Diese Auffassung verkennt, dass nur ein materiell richtiger Rechenschaftsbericht Grundlage der Festsetzung staatlicher Mittel nach § 23 Abs. 4 Satz 1 PartG 1994 sein kann (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 17. Juni 2004, a.a.O., S. 86; OVG Berlin, Urteil vom 12. Juni 2002 - OVG 3 B 12.01 -, DVBl. 2002, 1426, 1427).

    Abzustellen ist daher auf eine Beurteilung im Einzelfall unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Rechenschaftspflicht (…vgl. BVerfG, a.a.O., S. 96; OVG Berlin, Urteil vom 12. Juni 2002, a.a.O., S. 1429).

  • VG Cottbus, 20.06.2024 - 3 K 1072/22

    Baurecht, Bauvorlagen/Bescheidungsfähigkeit, Brandschutz, Gebühren für …

    Eine neue Nutzung bedarf danach auch dann einer Genehmigung, wenn sie mit der ursprünglich einmal genehmigten identisch sein sollte (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2001 - 3 B 12/01.Z -, Lechner/Busse in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Kommentar, Stand Februar 2012, Rdnr. 413 zu Artikel 57).".
  • VG Cottbus, 09.07.2014 - 3 L 76/14

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Im Übrigen ist die einmal erteilte Baugenehmigung bei einer qualifizierten Nutzungsänderung verbraucht mit der Folge, dass eine neue Nutzung auch dann einer (neuen) Genehmigung bedarf, wenn sie mit der ursprünglich einmal genehmigten Nutzung identisch sein sollte (OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 18. Mai 2001 - 3 B 12/01.Z -).
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