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| VGH Bayern, 05.05.2015 - 3 B 12.2148 |
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- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BeamtVG 2006 § 35; BeamtVG 1994 § 45
Gewährung von Unfallausgleich gegenüber einem Beamten auf Grundlage einer dienstunfallbedingten Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE); Wesentliche Änderung des durch den Dienstunfall eingetretenen Gesundheitszustands; Annahme des erforderlichen Kausalzusammenhangs ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Unfallausgleich gegenüber einem Beamten auf Grundlage einer dienstunfallbedingten Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE); Wesentliche Änderung des durch den Dienstunfall eingetretenen Gesundheitszustands ; Annahme des erforderlichen Kausalzusammenhangs ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 5.01
Beamter - Dienstunfall - Unfallfürsorge - fristgerechte Meldung von Unfallfolgen.
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2015 - 3 B 12.2148
Ab diesem Zeitpunkt läuft die Dreimonatsfrist des § 45 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG (vgl. BVerwG. U.v. 28.2.2002 - 2 C 5/01 - IÖD 2002, 200 - juris Rn. 9).Dass er nur mit einer solchen Möglichkeit rechnen musste, genügt nicht (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 2 C 5/01 - juris Rn. 10).
Die Unfallfolgenanzeige wahrte die Dreimonatsfrist des § 45 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG 1994, wenn für den Kläger als medizinischer Laie erst durch das nervenärztliche Gutachten Dr. R... vom 30. Juni 1994 erkennbar wurde, dass seine psychischen Beschwerden unmittelbar auf den Dienstunfall beruhen könnten (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 2 C 5/01 - juris Rn. 11).
Vielmehr sollen nach zehn Jahren nur Auseinandersetzungen über den Geschehensablauf und über den Kausalzusammenhang eines Körperschadens vermieden werden (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.2002 - 2 C 5/01 - juris Rn. 18).
- VGH Bayern, 16.07.2008 - 14 B 05.2548
Dienstunfall; Meldefrist; Unfallfolgen; Unfallfolgen bemerkbar geworden; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2015 - 3 B 12.2148
In diesem Fall deckt die damalige Meldung des Dienstunfalls die später eingetretene weitere Unfallfolge nicht ab (vgl. BayVGH, U.v. 16.7.2008 - 14 B 05.2548 - juris Rn. 8;… BVerwG, U.v. 21.9.2000 - 2 C 22/99 - NVwZ 2001, 328 - juris Rn. 13).Der selbständige Fristenlauf für später auftretende Unfallfolgen rechtfertigt sich aus dem Sinn und Zweck des § 45 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG, wonach durch die rechtzeitige Unfallmeldung vermieden werden soll, dass notwendige Ermittlungen hinsichtlich des Unfallgeschehens und des Kausalzusammenhangs erst nach vielen Jahren und unter kaum zu bewältigenden Schwierigkeiten festgestellt werden müssen (vgl. BayVGH, U.v. 16.7.2008 - 14 B 05.2548 - juris Rn. 9).
- VGH Bayern, 04.12.2014 - 14 ZB 12.2449
Dienstunfall (Verkehrsunfall); keine Beweisführung mittels Anscheinsbeweises …
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2015 - 3 B 12.2148
Das Unfallereignis tritt dann im Verhältnis zu der schon gegebenen Bedingung (dem vorhandenen Leiden oder der Vorschädigung) derart zurück, dass die bereits gegebene Bedingung als allein maßgeblich anzusehen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. bereits BVerwG, U.v. 20.4.1967 - II C 118.64 - BVerwGE 26, 332 ; vgl. weiter BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 14 ZB 12.2449 - juris Rn. 6 m.w.N.).Ein Anspruch ist nur dann anzuerkennen, wenn der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und dem Körperschaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, U.v. 25.2.2010 - 2 C 81.08 - NVwZ 2010, 708;… BVerwG, B.v. 4.4.2011 - 2 B 7.10 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 14 ZB 12.2449 - juris Rn. 7).
- BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 22.99
Meldefrist für Dienstunfall; Meldung eines Dienstunfalls nach Ablauf der …
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2015 - 3 B 12.2148
In diesem Fall deckt die damalige Meldung des Dienstunfalls die später eingetretene weitere Unfallfolge nicht ab (…vgl. BayVGH, U.v. 16.7.2008 - 14 B 05.2548 - juris Rn. 8; BVerwG, U.v. 21.9.2000 - 2 C 22/99 - NVwZ 2001, 328 - juris Rn. 13). - BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 81.08
Dienstunfall; Risikoverteilung; Zeckenbiss; Borrelioseinfektion; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2015 - 3 B 12.2148
Ein Anspruch ist nur dann anzuerkennen, wenn der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und dem Körperschaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, U.v. 25.2.2010 - 2 C 81.08 - NVwZ 2010, 708;… BVerwG, B.v. 4.4.2011 - 2 B 7.10 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 14 ZB 12.2449 - juris Rn. 7). - BVerwG, 22.01.2009 - 2 A 3.08
Dienstunfall; Risikoverteilung; räumlicher Machtbereich des Dienstherrn; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2015 - 3 B 12.2148
Hiernach sind (mit-)ursächlich für einen eingetretenen Körperschaden nur solche Bedingungen im natürlich-logischen Sinn, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg bei dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl. BVerwG, U.v. 29.1.2009 - 2 A 3.08 - BayVBl 2009, 347). - BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64
Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei …
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2015 - 3 B 12.2148
Das Unfallereignis tritt dann im Verhältnis zu der schon gegebenen Bedingung (dem vorhandenen Leiden oder der Vorschädigung) derart zurück, dass die bereits gegebene Bedingung als allein maßgeblich anzusehen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. bereits BVerwG, U.v. 20.4.1967 - II C 118.64 - BVerwGE 26, 332 ;… vgl. weiter BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 14 ZB 12.2449 - juris Rn. 6 m.w.N.). - BVerwG, 23.10.2013 - 2 B 34.12
Dienstunfall; Sportlehrer; Achillessehnenriss; Ursachenbegriff
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2015 - 3 B 12.2148
Dem Beamten sollen dagegen diejenigen Risiken verbleiben, die sich aus anderen als dienstlichen Gründen, insbesondere aus persönlichen Anlagen, Gesundheitsschäden und Abnutzungserscheinungen ergeben (BVerwG, B.v. 23.10.2013 - 2 B 34.12 - juris Rn. 8). - BVerwG, 04.04.2011 - 2 B 7.10
Rücknahme der Anerkennung eines Ereignisses als Dienstunfall wegen Zweifeln an …
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2015 - 3 B 12.2148
Ein Anspruch ist nur dann anzuerkennen, wenn der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und dem Körperschaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, U.v. 25.2.2010 - 2 C 81.08 - NVwZ 2010, 708; BVerwG, B.v. 4.4.2011 - 2 B 7.10 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 14 ZB 12.2449 - juris Rn. 7). - OVG Bremen, 29.10.2008 - 2 A 38/05
Unfallausgleich; maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage; wesentliche …
Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2015 - 3 B 12.2148
Für die Verpflichtungsklage auf einen Unfallausgleich ist der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt für die Anspruchsvoraussetzungen die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. OVG Bremen, U.v. 29.10.2008 - 2 A 38/05 - juris Rn. 55; OVG Lüneburg, B.v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 - juris Rn. 9; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Hauptband I, Stand: Okt. - BVerwG, 07.05.1999 - 2 B 117.98
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
- BVerwG, 15.09.1966 - II C 95.64
Minderung der Erwerbsfähigkeit - Beschränkung der Erwerbsfähigkeit des Klägers - …
- VGH Bayern, 07.01.2015 - 3 ZB 12.1391
Dienstunfallfürsorge; Erweiterung der festgestellten Dienstunfallfolgen; …
- BVerwG, 16.09.1980 - 6 B 44.80
Voraussetzungen für die Weitergewährung des Unfallausgleichs
- OVG Niedersachsen, 29.11.2000 - 2 L 3371/00
Maßgebliche Sach- und Rechtslage; Sachaufklärungspflicht; Unfallausgleich; …
- VGH Bayern, 18.10.2006 - 3 B 03.2950
- VG München, 17.01.2024 - M 5 K 20.1746
Teilklagerücknahme, Dienstunfall, Unfallausgleich, Minderung der Erwerbsfähigkeit …
Im Berufungsverfahren verpflichtete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof unter Aufhebung dieses Urteils mit Urteil vom 5. Mai 2015 (3 B 12.2148) den Beklagten, dem Kläger Unfallausgleich auf der Grundlage einer dienstunfallbedingten Gesamt-MdE von 50 v.H. beginnend ab dem *.Rn. 16 Mit Beschluss vom 20. Oktober 2021 hat das Gericht Beweis erhoben zu der Frage, ob sich beim Kläger aus orthopädischer und psychiatrischer Sicht seit dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Mai 2015 (3 B 12.2148) und der dort festgesetzten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf orthopädischem Gebiet von 20 bzw. 25 v.H. und auf psychiatrischem Gebiet von 25 bzw. 30 v.H. eine Veränderung der dienstunfallbedingten MdE ergeben hat.
Rn. 27 a) Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen einer Verpflichtungsklage, die auf die Gewährung von Unfallausgleich gerichtet ist, ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BayVGH, U.v. 5.5.2015 - 3 B 12.2148 - juris Rn. 23;… OVG Bremen, U.v. 29.10.2008 - 2 A 38/05 - juris Rn. 55;… OVG Lüneburg, B.v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 - juris Rn. 9).
Rn. 34 Die Sachverständige hat unter Bezugnahme auf die einschlägige Gutachtenliteratur in überzeugender Weise dargelegt, dass für die orthopädischen Schäden des Klägers eine Teil-MdE von 20 v.H. bzw. 25 v.H. festzusetzen sei und sich dementsprechend seit dem Urteil des BayVGH vom 5. Mai 2015 (3 B 12.2148) und der dort festgesetzen MdE keine Veränderungen der dienstunfallbedingten MdE ergeben hätten.
Oktober 2018, d.h. vom Ersten des der Antragstellung nachfolgenden Monats (vgl. zwar nicht ausdrücklich, aber im Ergebnis BayVGH, U.v. 5.5.2015 - 3 B 12.2148 - juris).
- VG Augsburg, 06.07.2017 - Au 2 K 15.1698
Bestimmung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Gewährung von Unfallausgleich
Das Unfallereignis tritt dann im Verhältnis zu der schon gegebenen Bedingung (dem vorhandenen Leiden oder der Vorschädigung) derart zurück, dass die bereits gegebene Bedingung als allein maßgeblich anzusehen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. bereits BVerwG, U.v. 20.4.1967 - II C 118.64 - BVerwGE 26, 332;… vgl. weiter BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 14 ZB 12.2449 - juris Rn. 6 m.w.N.; vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 5.5.2015 - 3 B 12.2148 - juris Rn. 30).Dem Beamten sollen dagegen diejenigen Risiken verbleiben, die sich aus anderen als dienstlichen Gründen, insbesondere aus persönlichen Anlagen, Gesundheitsschäden und Abnutzungserscheinungen ergeben (…BVerwG, B.v. 23.10.2013 - 2 B 34.12 - juris Rn. 8; vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 5.5.2015 - 3 B 12.2148 - juris Rn. 31).
Ein Anspruch ist nur dann anzuerkennen, wenn der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und dem Körperschaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, U.v. 25.2.2010 - 2 C 81.08 - NVwZ 2010, 708;… BVerwG, B.v. 4.4.2011 - 2 B 7.10 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 14 ZB 12.2449 - juris Rn. 7; vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 5.5.2015 - 3 B 12.2148 - juris Rn. 32;… U.v. 29.7.2010 - 3 B 09.659 - juris Rn. 30).
Rn. 42 Für die Verpflichtungsklage auf einen Unfallausgleich ist der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt für die Anspruchsvoraussetzungen die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - etwa des Widerspruchsbescheids (vgl. BayVGH, U.v. 5.5.2015 - 3 B 12.2148 - juris Rn. 23 unter Bezugnahme auf OVG Bremen, U.v. 29.10.2008 - 2 A 38/05 - juris Rn. 55;… NdsOVG, B.v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 - juris Rn. 9).
- VG Bayreuth, 18.01.2022 - B 5 K 20.694
Unfallausgleich, Festsetzung der dienstunfallbedingten Gesamt-MdE, Kausalität …
Rn. 17 Für die hier vorliegende, letztlich auf einen Unfallausgleich i.S.v. § 35 BeamtVG zielende Verpflichtungsklage ist der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt für die Anspruchsvoraussetzungen die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BayVGH, U.v. 5.5.2015 - 3 B 12.2148 - juris Rn. 23;… OVG Bremen, U.v. 29.10.2008 - 2 A 38/05 - juris Rn. 55;… NdsOVG, B.v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 - juris Rn. 9).Das Unfallereignis tritt dann im Verhältnis zu der schon gegebenen Bedingung (dem vorhandenen Leiden oder der Vorschädigung) derart zurück, dass die bereits gegebene Bedingung als allein maßgeblich anzusehen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. bereits BVerwG, U.v. 20.4.1967 - II C 118.64 - BVerwGE 26, 332;… vgl. weiter BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 14 ZB 12.2449 - juris Rn. 6 m.w.N.; vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 5.5.2015 - 3 B 12.2148 - juris Rn. 30).
Dem Beamten sollen dagegen diejenigen Risiken verbleiben, die sich aus anderen als dienstlichen Gründen, insbesondere aus persönlichen Anlagen, Gesundheitsschäden und Abnutzungserscheinungen ergeben (…BVerwG, B.v. 23.10.2013 - 2 B 34.12 - juris Rn. 8; vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 5.5.2015 - 3 B 12.2148 - juris Rn. 31).
Ein Anspruch ist nur dann anzuerkennen, wenn der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und dem Körperschaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwG, U.v. 25.2.2010 - 2 C 81.08 - NVwZ 2010, 708;… BVerwG, B.v. 4.4.2011 - 2 B 7.10 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 14 ZB 12.2449 - juris Rn. 7; vgl. zum Ganzen: BayVGH, U.v. 5.5.2015 - 3 B 12.2148 - juris Rn. 32;… U.v. 29.7.2010 - 3 B 09.659 - juris Rn. 30).
- VG München, 16.07.2015 - M 12 K 15.836
Notwendige und angemessene Kosten der Heilbehandlung
Rn. 10 Durch Urteil des BayVGH vom 5. Mai 2015 (3 B 12.2148) wurde der Beklagte verpflichtet, dem Kläger Unfallausgleich auf der Grundlage einer dienstunfallbedingten Gesamt-MdE von 50 v.H. beginnend ab 1. Juli 2006 zu gewähren und die Kosten für die am 17. Juni 2006 beantragte psychologisch-ambulante Behandlung zu übernehmen.Der Kläger verweist zusätzlich auf das Urteil des BayVGH vom 5. Mai 2015 (3 B 12.2148).
Rn. 36 Dieses Ergebnis steht überdies im Einklang mit dem Urteil des BayVGH vom 5. Mai 2015 (3 B 12.2148), in dem der Dienstunfall vom 12. Oktober 1988 zumindest als wesentlich mitwirkende Teilursache für die sich im Laufe der Jahre entwickelte Persönlichkeitsänderung bei chronischem Schmerzsyndrom des Klägers angesehen wurde.
- VG Minden, 19.04.2018 - 12 K 4995/16 Rn. 65 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 1967 - II C 118.64 -, juris Rn. 44 = BVerwGE 26, 332 unter Verweis auf BVerwG, BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1967 - VI C 96.65 - BayVGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 14 ZB 12.2449 -, juris Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 5. Mai 2015 - 3 B 12.2148 -, juris Rn. 30).
Rn. 69 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 2 B 34.12 -, juris Rn. 8; BayVGH, Urteil vom 5. Mai 2015 - 3 B 12.2148 -, juris Rn. 31.
- VG Hannover, 03.05.2022 - 13 A 1061/19
Beweislast; PTBS; Unfallausgleich
Das Unfallereignis tritt dann im Verhältnis zu der schon gegebenen Bedingung (dem vorhandenen Leiden oder der Vorschädigung) derart zurück, dass die bereits gegebene Bedingung als allein maßgeblich anzusehen ist (ständige Rechtsprechung; vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 20. April 1967 - II C 118.64 - BVerwGE 26, 332; vgl. zum Ganzen: BayVGH, Urteil vom 05. Mai 2015 - 3 B 12.2148 - juris, Rn. 30).Rn. 28 Für die Verpflichtungsklage hinsichtlich eines Unfallausgleichs ist der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt für die Anspruchsvoraussetzungen die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier des Widerspruchsbescheides (vgl. BayVGH, Urteil vom 05. Mai 2015 - 3 B 12.2148 - juris, Rn. 23; Nds. OVG…, Beschluss vom 29. November 2000 - 2 L 3371/00 - juris, Rn. 9).
- OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2024 - 2 LB 1/22
Verletzung einer Lehrerin durch Schüler - Anerkennung von Dienstunfallfolgen und …
Gesundheitliche Änderungen nach diesem Zeitpunkt sind in einem Verfahren, in dem über die Gewährung von Unterhaltsbeitrag oder Unfallausgleich gestritten wird, unerheblich, da es nicht Aufgabe des Gerichts ist, den für die Gewährung dieser Leistungen maßgeblichen, verschiedenen Änderungen unterworfenen Gesundheitszustand des Beamten während der Dauer des gerichtlichen Verfahrens "rechtlich unter Kontrolle zu halten" (vgl. u. a. OVG Bremen…, Beschluss vom 3. Mai 2019 - 2 LA 16/18 -, Rn. 11; OVG Sachsen…, Urteil vom 12. März 2019 - 2 A 71/16 -, Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 23. November 2015 - 1 A 857/12 -, Rn. 77 f.; Bayerischer VGH, Urteil vom 5. Mai 2015 - 3 B 12.2148 -, Rn. 23; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 29. November 2000 - 2 L 3371/00 -, Rn. 9; jeweils juris). - VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 5 K 13.438
"Mobbing" als Dienstunfall (verneint); Dauereinwirkung; fehlendes plötzliches …
Denn nach der im Dienstunfallrecht geltenden Theorie der wesentlich mitwirkenden Ursache besteht ein Kausalzusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und dem Körperschaden nicht, wenn eine krankhafte Veranlagung so leicht ansprechbar ist, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen keiner besonderen, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes, alltägliches Ereignis zum selben Erfolg geführt hätte (…vgl. BVerwG, B.v. 8.3.2004 - 2 B 54.03 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 5.5.2015 - 3 B 12.2148 - juris Rn. 31). - VGH Bayern, 14.12.2015 - 3 B 13.920
Unfallausgleich infolge eines Dienstunfalls
Rn. 57 Für die Verpflichtungsklage auf einen Unfallausgleich ist der maßgebliche Beurteilungszeitraum für die Anspruchsvoraussetzungen die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BayVGH, U. v. 5.5.2015 - 3 B 12.2148 - juris Rn. 23;… OVG Bremen, U. v. 29.10.2008 - 2 A 38/05 - juris Rn. 55;… OVG Lüneburg, B. v. 29.11.2000 - 2 L 3371/00 - juris Rn. 9). - VG Neustadt, 17.06.2015 - 1 K 660/14
Beamtenrecht-Anerkennung eines Leidens als Folge eines Dienstunfalls
Auch in der Entscheidung vom 5.5.2015 (Az.: 3 B 12.2148) geht der VGH Bayern davon aus, dass erstmals sechs Jahre nach dem Dienstunfall eintretende psychische Beschwerden von der fristgerechten früheren Meldung des Dienstunfalls nicht mehr umfasst sind; der selbstständige Fristlauf für später auftretende Unfallfolgen rechtfertige sich aus dem Sinn und Zweck des § 45 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG, wonach durch die rechtzeitige Unfallmeldung vermieden werden solle, dass notwendige Ermittlungen hinsichtlich des Unfallgeschehens und des Kausalzusammenhangs erst nach vielen Jahren und unter kaum zu bewältigenden Schwierigkeiten festgestellt werden müssen. - VG München, 18.12.2015 - M 12 K 15.947
Anerkennung von Dienstunfallfolgen aus einem über vierzig Jahre zurückliegenden …
- VG München, 11.06.2015 - M 12 K 15.995
Lehrerin; Bandscheibenvorfall; degenerative Vorschäden; regelgerechte Bewegung; …
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