Rechtsprechung
| BVerwG, 29.04.1986 - 3 B 12.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 02.10.1984 - 9 A 104.83
- BVerwG, 29.04.1986 - 3 B 12.85
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 17.04.1975 - III C 79.73
Betriebsvermögen beschränkende Verfügungen als allgemeine Maßnahmen der …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1986 - 3 B 12.85
Ein gegenteiliger Schluß läßt sich auch nicht aus dem von der Beschwerde zitierten Urteil des Senats vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 - (BVerwGE 48, 150 [BVerwG 17.04.1975 - III C 79/73]) ziehen.Schließlich rechtfertigt auch die Rüge nicht die Zulassung der Revision, das Verwaltungsgericht habe in Abweichung vom Urteil des Senats vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 79.73 - (Buchholz 427.6 § 4 Nr. 10) "zu Unrecht ... verneint, daß das Bestehen der Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich des Sperrkontos, auf das die Tilgungsraten aus der Einzelschuldbuchforderung fließen sollen, seinerseits einen lastenausgleichsrechtlich relevanten Schadenstatbestand erfüllt." Die Beschwerde meint zu Unrecht, in dem angezogenen Urteil habe das Bundesverwaltungsgericht die Frage behandelt, "ob ein Wegnahmeschaden vorliegt, wenn der DDR-Finanzminister die an sich nach § 11 Abs. 2 des DDR-Devisengesetzes mögliche Genehmigung zum Transfer versagt hat." Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage seinerzeit ausdrücklich offengelassen.
- BVerwG, 09.06.1982 - 3 C 78.81
Sparguthaben als Wirtschaftsgüter eines Betriebsvermögens im Sinne des …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1986 - 3 B 12.85
Dies hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. u.a. Urteil vom 9. Juni 1982 - BVerwG 3 C 78.81 - ; zuletzt Urteil vom 6. Februar 1986 - BVerwG 3 C 42.85 -).Das angefochtene Urteil weicht mit seinen Ausführungen zum Schadenszeitpunkt (§ 8 BFG) nicht von dem Urteil des erkennenden Senats vom 9. Juni 1982 - BVerwG 3 C 78.81 - (…a.a.O.) ab.
- BVerwG, 06.02.1986 - 3 C 42.85
Ausschlussfrist für einen Schadenfeststellungsantrag des Erben eines …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1986 - 3 B 12.85
Dies hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. u.a. Urteil vom 9. Juni 1982 - BVerwG 3 C 78.81 - ; zuletzt Urteil vom 6. Februar 1986 - BVerwG 3 C 42.85 -).
- BVerwG, 07.08.1980 - 3 B 11.80
Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Lastenausgleichsverfahren …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1986 - 3 B 12.85
Die übrigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die die Klägerin nennt (Beschluß - nicht Urteil, wie die Klägerin unrichtig angibt - vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 3 ER 211.76 - ; Beschluß vom 7. August 1980 - BVerwG 3 B 11.80 - Urteil vom 16. Juni 1983 - BVerwG 3 C 16.82 - nicht wie die Klägerin unrichtig zitiert: 3 C 16.83 -), ergeben gleichfalls keinen Zulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO; sie befassen sich mit der Antragsfrist des § 30 Abs. 3 Satz 1 BFG als einer materiellen Ausschlußfrist und stehen mit dem angefochtenen Urteil, das sich auf diese Rechtsprechung ausdrücklich bezieht, in Übereinstimmung. - BVerwG, 27.03.1980 - 3 C 42.79
Wegnahme eines Mietwohngrundstücks - Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR - …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1986 - 3 B 12.85
Entgegen der Auffassung der Klägerin weicht das angefochtene Urteil nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 1980 - BVerwG 3 C 42.79 - (Buchholz 427.6 § 4 Nr. 31) ab, "indem es nicht bereits die Begründung der Einzelschuldbuchforderung als Objektschaden an enteignetem Betriebsvermögen ansieht". - BVerwG, 16.06.1983 - 3 C 16.82
Feststellung eines Schadens an Gegenständen der Berufsausübung - Versäumung der …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1986 - 3 B 12.85
Die übrigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die die Klägerin nennt (Beschluß - nicht Urteil, wie die Klägerin unrichtig angibt - vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 3 ER 211.76 - ; Beschluß vom 7. August 1980 - BVerwG 3 B 11.80 - Urteil vom 16. Juni 1983 - BVerwG 3 C 16.82 - nicht wie die Klägerin unrichtig zitiert: 3 C 16.83 -), ergeben gleichfalls keinen Zulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO; sie befassen sich mit der Antragsfrist des § 30 Abs. 3 Satz 1 BFG als einer materiellen Ausschlußfrist und stehen mit dem angefochtenen Urteil, das sich auf diese Rechtsprechung ausdrücklich bezieht, in Übereinstimmung. - BVerwG, 08.10.1976 - 3 ER 211.76
Auszug aus BVerwG, 29.04.1986 - 3 B 12.85
Die übrigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die die Klägerin nennt (Beschluß - nicht Urteil, wie die Klägerin unrichtig angibt - vom 8. Oktober 1976 - BVerwG 3 ER 211.76 - ; Beschluß vom 7. August 1980 - BVerwG 3 B 11.80 - Urteil vom 16. Juni 1983 - BVerwG 3 C 16.82 - nicht wie die Klägerin unrichtig zitiert: 3 C 16.83 -), ergeben gleichfalls keinen Zulassungsgrund im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO; sie befassen sich mit der Antragsfrist des § 30 Abs. 3 Satz 1 BFG als einer materiellen Ausschlußfrist und stehen mit dem angefochtenen Urteil, das sich auf diese Rechtsprechung ausdrücklich bezieht, in Übereinstimmung.
- BVerwG, 13.11.1987 - 3 B 14.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Dies hat der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (Beschluß vom 24. Januar 1983 - BVerwG 3 B 82.82 - Beschluß vom 2. April 1986 - BVerwG 3 B 13.84 - IFLA 1986, 168; Beschluß vom 29. April 1986 - BVerwG 3 B 12.85 - IFLA 1987, 11; vgl. auch Urteil vom 6. Februar 1986 - BVerwG 3 C 42.85 - BVerwGE 72, 368 m.w.N.) Gesichtspunkte, die Veranlassung geben, diese Rechtsfrage wieder aufzugreifen, enthält die Beschwerdeschrift nicht; sie sind auch nicht ersichtlich.
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