Rechtsprechung
| BVerwG, 26.02.2007 - 3 B 120.06 (3 PKH 23.06) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumens der Frist zur Einlegung der Nichzulassungsbeschwerde - Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes für das verwaltungsgerichtliche Verfahren
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumens der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für das verwaltungsgerichtliche Verfahren; Hinreichende ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 07.09.2006 - 3 K 112/03
- BVerwG, 26.02.2007 - 3 B 120.06 (3 PKH 23.06)
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 20.10.2006 - 3 B 120/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VG Schleswig, 20.10.2006 - 3 B 120/06
Um das prüfen zu können, bedarf es unter Umständen einer Differenzierung von Tatbestandsmerkmal zu Tatbestandsmerkmal (BVerwG, Urteil vom 25.02.1977, IV C 22.75, BVerwGE 52, 122). - BVerfG, 25.05.1976 - 2 BvL 1/75
Verfassungsmäßigkeit der im PBefG enthaltenen Ermächtigungsgrundlage zur …
Auszug aus VG Schleswig, 20.10.2006 - 3 B 120/06
Der Sinn und Zweck dieser Regelung entspricht dem allgemeinen Ziel, das im Personenbeförderungsgesetz zum Ausdruck kommt, nämlich das wirtschaftliche Interesse des Beförderungsunternehmers und das auf Gewährleistung sicherer und ausreichender Beförderungsmöglichkeiten gerichtete Interesse der Allgemeinheit so weit wie möglich in einen Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfG, Urteil vom 25.05.90 - 2 BvL 1/75, Juris).
- LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 5 KR 518/07
Krankenversicherung - direkte Abrechnung mit Personenbeförderungsunternehmen - …
Hintergrund dieser Regelung ist die weitgehende Einschränkung der Vertragsfreiheit im Pflichtfahrbereich durch Beförderungs- und Tarifpflicht, zu deren Ausgleich auskömmliche Tarife im Pflichtfahrbereich gesetzlich vorgeschrieben sind (§§ 39 Abs. 2, 51 Abs. 3 PBefG); dieses System sollen Sondervereinbarungen für den Pflichtfahrbereich nicht aus dem Gleichgewicht bringen (vgl. etwa VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20.10.2006, - 3 B 120/06 - auch zur Frage subjektiver Rechte aus § 51 Abs. 2 PBefG). - OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2009 - 4 LB 3/08
Sondervereinbarung im Personenbeförderungsrecht
Dies habe die Beigeladene zu 6) bereits im Verfahren 3 B 120/06 mitgeteilt.Rn. 50 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch derjenigen des beigezogenen einstweiligen Rechtsschutzverfahrens 3 B 120/06 und 3 B 188/06 - und die Verwaltungsakte des Beklagten Bezug genommen.
- VG Freiburg, 11.09.2008 - 2 K 1256/07
Keine Klagebefugnis der gesetzlichen Krankenkasse gegen Feststellungen der …
Nach § 54 Abs. 1 PBefG unterliegt der Unternehmer hinsichtlich der Erfüllung dieses Gesetzes sowie der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen der Aufsicht der Genehmigungsbehörde (so auch VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.10.2006 - 3 B 120/06 -, Juris).Über den Schutz der Verkehrsanbieter in ihrer Gesamtheit hinaus kann damit nur der einzelne Taxiunternehmer die Verletzung eigener Rechte geltend machen, nämlich dann, wenn es durch die Umsetzung der Sondervereinbarung zu derartigen Verwerfungen und Verschiebungen auf dem Verkehrsmarkt kommt, dass die Nachfrage nach Beförderungen im Pflichtfahrbereich nur noch von marginaler Bedeutung ist und deshalb insbesondere die durch die Rechtsverordnung festgelegten Entgelte nicht mehr auskömmlich im Sinne von § 39 Abs. 2 PBefG sind (vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.10.2006 - 3 B 120/06 -), oder dann, wenn die Aufsichtsbehörde zu Unrecht die Wirksamkeit der Sondervereinbarung verneint.
- LSG Hessen, 23.03.2017 - L 8 KR 260/15
Kündigung eines Vertrages über die Vergütung von Liegend-Krankentransporten und …
Das vertraglich ermittelte Entgelt kann im Rahmen der Rechtskontrolle dahingehend überprüft werden, ob die Krankenkasse durch ihre Machtposition die Ordnung am Marktes gestört hat (zur Störung der Ordnung des Verkehrsmarktes nach § 51 Abs. 2 PBefG bei der Festsetzung von Beförderungsentgelten: VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. Oktober 2006, Az. 3 B 120/06). - BSG, 25.09.2017 - B 3 KR 30/17 B Das vertraglich ermittelte Entgelt kann im Rahmen der Rechtskontrolle dahingehend überprüft werden, ob die Krankenkasse durch ihre Machtposition die Ordnung am Marktes gestört hat (zur Störung der Ordnung des Verkehrsmarktes nach § 51 Abs. 2 PBefG bei der Festsetzung von Beförderungsentgelten: VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. Oktober 2006, Az. 3 B 120/06).
- FG Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 1 V 1346/09
Zur Frage der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG bei Krankenfahrten
Die Sondervereinbarungen sind daher sowohl sozialversicherungsrechtlich als personenbeförderungsrechtlich üblich und anerkannt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. April 2007 L 5 KR 518/07 ER-B, juris; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Oktober 2006 3 B 120/06, juris). - VG Schleswig, 19.02.2008 - 3 A 74/07 Die Beigeladenen haben im Verfahren 3 B 120/06, welches ebenfalls die Rechtmäßigkeit der Vereinbarung zum Gegenstand hatte, mitgeteilt, dass sie im Rahmen gemeinsamer Beratungen im Anschluss an den seinerzeitigen Erörterungstermin zu dem Ergebnis gekommen sind, die Abrede, wonach bei eventuellem Abschluss von Einzelverträgen die Krankenkassen bei der Preisfindung den deutlich erhöhten Arbeitsaufwand berücksichtigen werden bzw. der durch Einzelverträge entstehende zusätzliche Verwaltungsaufwand entgeltmindernd wirksam wird, aus der Vereinbarung ersatzlos herauszunehmen.
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