Rechtsprechung
| BVerwG, 28.11.2002 - 3 B 123.02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Förderungsvoraussetzungen nach dem Extensivierungsprogramm - Bewilligung eines jährlich neu festzusetzenden Bewirtschaftungszuschusses für Ernten - Ausschluss der künftigen Gewährung einer Extensivierungsprämie für stillgelegte Flächen durch ihre erstmalige Versagung - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Trier - 6 K 798/00
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2002 - 8 A 10235/02
- BVerwG, 28.11.2002 - 3 B 123.02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.05.1991 - 8 C 77.89
Erschließungsrecht: Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur …
Auszug aus BVerwG, 28.11.2002 - 3 B 123.02
Diese Bindung entfiele nur dann, wenn die vom Oberverwaltungsgericht vorgenommene Auslegung einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen ließe (vgl. Urteil vom 3. Mai 1991 - BVerwG 8 C 77.89 - BVerwGE 88, 166, 170). - BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere …
Auszug aus BVerwG, 28.11.2002 - 3 B 123.02
Ist - wie im vorliegenden Fall - die angefochtene Entscheidung auf mehr als eine für sich allein den Entscheidungsausspruch tragende Begründung gestützt, so kann die Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Zulassungsgrund geltend gemacht wird (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 310 § 132 Nr. 232 und vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 Nr. 197 m.w.N.). - BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen - …
Auszug aus BVerwG, 28.11.2002 - 3 B 123.02
Ist - wie im vorliegenden Fall - die angefochtene Entscheidung auf mehr als eine für sich allein den Entscheidungsausspruch tragende Begründung gestützt, so kann die Revision nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Zulassungsgrund geltend gemacht wird (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 310 § 132 Nr. 232 und vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 Nr. 197 m.w.N.).
- OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02
Einstweiliger Rechtschutz gegen die Beseitigung einer Jagdhütte, eines …
Ein weiterer Grund für den Sofortvollzug einer zu einem Eingriff in die Bausubstanz führenden Beseitigungsverfügung kann in einer durch das illegale Bauwerk hervorgerufenen Nachahmungsgefahr liegen, wobei allerdings - anders als bei der den Ordnungspflichtigen weniger belastenden Nutzungsuntersagung (vgl. hierzu etwa Beschluss des Senats vom 28. August 2002 - 3 B 123/02 -) - ein lediglich abstrakter Anreiz zur Nachahmung regelmäßig nicht ausreichen dürfte, sondern sich eine Ausweitung der illegalen Bautätigkeit im Umkreis des ungenehmigten Bauwerks bereits konkret abzeichnen muss. - VG Cottbus, 17.03.2009 - 7 L 104/08
Illegalität der Weiternutzung im Wald gelegener ehem. DDR -Wochenendhäuser
Mit dem Hinweis auf die Nachahmungswirkung hat der Antragsgegner in schlüssiger und substantiierter Weise einen weiteren Gesichtspunkt angeführt, der die sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung regelmäßig rechtfertigt (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2003 - 3 B 318/02 - LKV 2004, 232 f.; Beschluss vom 28. August 2002 - 3 B 123/02 -).
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