Rechtsprechung
| BVerwG, 25.06.1982 - 3 B 13.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Abgelegenheit eines Ortes oder Ortsteiles - Ordnungsmäßigkeit der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung eines Ortes - Entfernungsdifferenz zweier Apotheken zu einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 09.09.1980 - 6 K 11/80
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1981 - 2 A 133/80
- BVerwG, 25.06.1982 - 3 B 13.82
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1982 - 3 B 13.82
Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die weitere Entwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwGE 13, 90 [91];… Weyreuther, Revisionszulassung und die Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der Obersten Bundesgerichte, veröffentlicht in der Schriftenreihe der Neuen Juristischen Wochenschrift, Heft 14 Rdnr. 84 mit weiteren Hinweisen, auch auf die Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte). - BVerwG, 09.07.1974 - I C 24.73
Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Vorschriften über die Eröffnung …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1982 - 3 B 13.82
Die wesentlichen Rechtsfragen, insbesondere zur Verfassungsmäßigkeit des § 11 Abs. 1 der Apothekenbetriebsordnung und der Auslegung der Tatbestandsmerkmale dieser Vorschrift - wann ein Ort oder Ortsteil "abgelegen" und die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung dieses Ortes nicht "ordnungsgemäß" im Sinne der Vorschrift ist - sind von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Urteil vom 9. Juli 1974 - BVerwG 1 C 24.73 - [BVerwGE 45, 331 = Buchholz 418.21 Nr. 1] siehe auch Urteil vom 25. Juli 1978 - BVerwG 1 C 35.76 - [BVerwGE 56, 186 = Buchholz a.a.O. Nr. 2]). - BVerwG, 25.07.1978 - 1 C 35.76
Betreiben von Rezeptsammelstellen - Verfassungsmäßige Ermächtigung
Auszug aus BVerwG, 25.06.1982 - 3 B 13.82
Die wesentlichen Rechtsfragen, insbesondere zur Verfassungsmäßigkeit des § 11 Abs. 1 der Apothekenbetriebsordnung und der Auslegung der Tatbestandsmerkmale dieser Vorschrift - wann ein Ort oder Ortsteil "abgelegen" und die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung dieses Ortes nicht "ordnungsgemäß" im Sinne der Vorschrift ist - sind von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Urteil vom 9. Juli 1974 - BVerwG 1 C 24.73 - [BVerwGE 45, 331 = Buchholz 418.21 Nr. 1] siehe auch Urteil vom 25. Juli 1978 - BVerwG 1 C 35.76 - [BVerwGE 56, 186 = Buchholz a.a.O. Nr. 2]).
- VG Köln, 16.02.2016 - 7 K 947/14
Keine Rezeptsammelstelle für Merkenich
Rn. 21 - vgl. Urteil vom 09.07.1974 - I C 24.73 -, BVerwGE 45, 331, 338; Beschluss vom 25.06.1982 - 3 B 13.82 -, Buchholz 418.21 ApBO Nr. 3 -,. - VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 9 S 1039/96
Kein Abwehrrecht eines Apothekers gegen eine andere Rezeptsammelstelle
Ein Kundenkreis oder ein festes Einzugsgebiet gehört jedoch nicht zum eigentumsrechtlich geschützten Bestand einer Apotheke (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25.06.1982 - 3 B 13.82 -, Buchholz 418.21 ApBO Nr. 3).
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