Rechtsprechung
| BVerwG, 27.06.2007 - 3 B 130.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Gewährung von Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) bei erzwungener Spitzeltätigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 13.09.2006 - 5 A 245/05
- BVerwG, 27.06.2007 - 3 B 130.06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 01.11.1991 - 6 B 14.91
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 3 B 130.06
Dies ist nur dann der Fall, wenn ein Beteiligter durch das Gericht gehindert wird, sich vor einer gerichtlichen Entscheidung anwaltlicher Beratung zu bedienen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. November 1991 - BVerwG 6 B 14.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 240).Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ein Beteiligter, der sein Recht aus § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO auf Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe wahrnehmen will, dies gegenüber dem zur Entscheidung berufenen Gericht eindeutig äußert und zum Ausdruck bringt, dass ihm eine sachgerechte Prozessführung ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1992 - BVerwG 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252 = NJW 1993, 80; Beschluss vom 1. November 1991 - BVerwG 6 B 14.91 - a.a.O.; Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 41.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 149; Urteil vom 18. Juni 1970 - BVerwG 5 C 128.69 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 48).
- BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01
Rehabilitierung, berufliche; Ausschlussgründe; Verstoß des Betroffenen gegen …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 3 B 130.06
In dem Urteil vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23/01 - (BVerwGE 116, 100 = Buchholz 428.8 § 4 BerRehaG Nr. 1) hat der Senat dazu, unter welchen Voraussetzungen eine Spitzeltätigkeit unfreiwillig aufgenommen wurde, Folgendes ausgeführt:. - BVerwG, 28.08.1992 - 5 B 159.91
Mandatsniederlegung - Anspruch auf Terminänderung - Prozeßvertretung
Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 3 B 130.06
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ein Beteiligter, der sein Recht aus § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO auf Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe wahrnehmen will, dies gegenüber dem zur Entscheidung berufenen Gericht eindeutig äußert und zum Ausdruck bringt, dass ihm eine sachgerechte Prozessführung ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1992 - BVerwG 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252 = NJW 1993, 80;… Beschluss vom 1. November 1991 - BVerwG 6 B 14.91 - a.a.O.; Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 41.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 149; Urteil vom 18. Juni 1970 - BVerwG 5 C 128.69 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 48). - BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 41.82
Verletzung rechtlichen Gehörs - Verkündung des Endurteils - Vertagungsantrag - …
Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 3 B 130.06
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ein Beteiligter, der sein Recht aus § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO auf Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe wahrnehmen will, dies gegenüber dem zur Entscheidung berufenen Gericht eindeutig äußert und zum Ausdruck bringt, dass ihm eine sachgerechte Prozessführung ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1992 - BVerwG 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252 = NJW 1993, 80;… Beschluss vom 1. November 1991 - BVerwG 6 B 14.91 - a.a.O.; Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 41.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 149; Urteil vom 18. Juni 1970 - BVerwG 5 C 128.69 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 48). - BVerwG, 18.06.1970 - V C 128.69
Auszug aus BVerwG, 27.06.2007 - 3 B 130.06
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ein Beteiligter, der sein Recht aus § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO auf Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe wahrnehmen will, dies gegenüber dem zur Entscheidung berufenen Gericht eindeutig äußert und zum Ausdruck bringt, dass ihm eine sachgerechte Prozessführung ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1992 - BVerwG 5 B 159.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 252 = NJW 1993, 80;… Beschluss vom 1. November 1991 - BVerwG 6 B 14.91 - a.a.O.; Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 41.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 149; Urteil vom 18. Juni 1970 - BVerwG 5 C 128.69 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 48).
- BVerwG, 15.06.2022 - 8 B 9.22
Verletzung des Anspruchs des Klägers auf rechtliches Gehör; Recht auf anwaltliche …
Eine derartige Hinweispflicht bestand jedenfalls nicht, weil für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht kein gesetzlicher Vertretungszwang besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 B 130.06 - juris Rn. 7).Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ein Beteiligter, der sein Recht auf anwaltliche Vertretung aus § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO wahrnehmen will, dies gegenüber dem zur Entscheidung berufenen Gericht eindeutig äußert und zum Ausdruck bringt, dass ihm eine sachgerechte Prozessführung ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 B 130.06 - juris Rn. 8 m. w. N.).
- BSG, 01.08.2024 - B 5 R 65/24 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
Woraus sich für ein Gericht eine allgemeine Verpflichtung ergeben soll, die Beteiligten eines Verfahrens - insbesondere eines Verfahrens vor Tatsachengerichten, bei denen kein Vertretungszwang besteht - vor einer Entscheidung auf die Möglichkeit anwaltlicher Vertretung und der Inanspruchnahme von PKH hinzuweisen, ist ebenfalls nicht hinreichend dargelegt (vgl dazu BVerwG Beschluss vom 27.6.2007 - 3 B 130.06 - juris RdNr 7; BFH Beschluss vom 17.3.2009 - X S 4/09 <PKH> - juris RdNr 10; BVerfG Beschluss vom 30.8.1991 - 2 BvR 995/91 - juris RdNr 3). - VGH Bayern, 18.11.2020 - 9 ZB 20.31924
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Asylbewerbers aus Sierra Leone wegen …
Rn. 14 Der Kläger hat mit den von ihm angegebenen Verlegungsgründen nicht dargetan, dass ihm eine sachgerechte erstinstanzliche Prozessführung ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht möglich wäre (vgl. BVerwG, B.v. 27.06.2007 - 3 B 130.06 - Rn. 8 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".