Rechtsprechung
| VG Stade, 11.11.2010 - 3 B 1355/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verpflichtung zur Vorsprache bei einer Sammelanhörung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 48 Abs. 3 S. 1 AufenthG; § 82 Abs. 1 S. 1 AufenthG; § 82 Abs. 4 S. 1 AufenthG
Vorlagepflicht erforderlicher Reisedokumente eines sierraleonischen Staatsangehörigen für die Abschiebung in dessen Heimatstaat - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 80 Abs. 5, VwGO § 80 Abs. 3, AufenthG § 82 Abs. 4 S. 1, AufenthG § 48 Abs. 3, AufenthG § 82 Abs. 1 S. 1
Zwangsweise Vorführung bei Auslandsvertretung, Delegation, Sierra Leone, Sofortvollzug, vorläufiger Rechtsschutz, Passbeschaffung, Mitwirkungspflicht, Ermessen, ermächtigte Bedienstete, Vertretungen des Staates, Verlassenserlaubnis, Identitätsfeststellung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorlagepflicht erforderlicher Reisedokumente eines sierraleonischen Staatsangehörigen für die Abschiebung in dessen Heimatstaat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2010 - 2 M 132/10
Anordnung zur persönlichen Vorsprache vor der armenischen Expertenkommission bei …
Auszug aus VG Stade, 11.11.2010 - 3 B 1355/10
Der Wortlaut des § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.2.2008 spricht zwar u. a. von den "Vertretungen des Staates", aber § 82 Abs. 4 S. 1 AufenthG ist nicht räumlich in Bezug auf Gebäude der diplomatischen Vertretungen, sondern in Bezug auf handelnde Personen funktional zu verstehen (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31.5.2010 - 2 M 132/10 - zitiert nach juris ).Es ist kein sachlicher Grund dafür ersichtlich, die Aufgabenwahrnehmung der Auslandsvertretung auf dem Gebiet der Ausstellung von Heimreisedokumenten auf ihre Diensträume zu beschränken und Außentermine vom Anwendungsbereich des § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auszunehmen (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31.5.2010 - 2 M 132/10 -).
Im Hinblick auf die vom Antragsgegner eröffnete Möglichkeit, die Erlaubnis zum Verlassen des Landkreises auf den Zeitraum vom 14. bis 16. November 2010 auszudehnen, kann die Kammer es dahingestellt sein lassen, ob die vom Antragsteller geplante Anreise über Nacht bei dreimaligem Umsteigen noch zumutbar ist (vgl. zur Unzumutbarkeit einer nächtlichen Anreise zur Anhörung OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 31.5.2010 - 2 M 132/10 - zitiert nach juris).
- OVG Saarland, 01.04.2010 - 2 A 486/09
(Mitwirkungspflicht bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen
Auszug aus VG Stade, 11.11.2010 - 3 B 1355/10
Nach § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG hat der Ausländer vielmehr allgemein für den Vollzug des Ausländergesetzes notwendige Unterlagen "beizubringen", wobei die Behörde allenfalls Hinweis- und gegebenenfalls Unterstützungspflichten treffen (OVG Saarland, Beschluss vom 1.4.2010 - 2 A 486/09 - zitiert nach juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2006 - 8 S 39.06
Voraussetzungen für die Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden …
Auszug aus VG Stade, 11.11.2010 - 3 B 1355/10
Bei seiner Rüge, es bestünden erhebliche Bedenken hinsichtlich der Legitimation der Delegation, bei der er vorsprechen solle, berücksichtigt der Antragsteller nicht, dass es sich bei der Identitätsprüfung im Rahmen einer Sammelanhörung durch Staatsbedienstete des Heimatstaats um ein ausländisches Verwaltungsverfahren handelt, das deutschem Verwaltungsverfahren nicht unterliegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.6.2006 - OVG 8 S 39.06 -).
- VG Düsseldorf, 28.03.2013 - 24 K 5383/12
Einstufung der Erscheinens-Anordnung als Verwaltungsakt in Gestalt einer …
Es ist kein sachlicher Grund dafür ersichtlich, die Aufgabenwahrnehmung der Auslandsvertretung etwa auf dem Gebiet der Ausstellung von Heimreisedokumenten auf ihre Diensträume beschränkt zu sehen …".im Ergebnis ebenso:Verwaltungsgericht Berlin,Beschluss vom 6. Dezember 2010 - 16 L 254/10 - juris LS 3;Verwaltungsgericht Stade,Beschluss vom 11. November 2010 - 3 B 1355/10 - juris Rdnr. 7;Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern,Beschluss vom 31. Mai 2010 - 2 M 132/10 - juris Rdnr. 9.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".