Rechtsprechung
| BVerwG, 10.01.2005 - 3 B 140.04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 12.11.2004 - 1 N 48.04
- BVerwG, 10.01.2005 - 3 B 140.04
- BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 2070/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.04.1999 - 6 B 8.99
Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung; Verwerfung der Berufung; …
Auszug aus BVerwG, 10.01.2005 - 3 B 140.04
Die von der Klägerin erhobene Beschwerde ist unzulässig, weil - abgesehen von anderen Zulassungserfordernissen - mangels Zulassung der Berufung im vorliegenden Streitverfahren feststeht, dass es unter keinen Umständen statthaft die Revisionsinstanz erreichen kann; nach dem System der Zulassungsberufung kann eine Sache nur dann statthaft in die Revisionsinstanz gelangen, wenn sie zuvor aufgrund einer Zulassung der Berufung zulässigerweise die zweite Instanz durchlaufen hat (vgl. Beschluss vom 22. April 1999 - BVerwG 6 B 8.99 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 8).
- BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 2070/10
Nichtannahmebeschluss: Im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis (§§ 23 Abs …
gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Januar 2005 - BVerwG 3 B 140.04 - .
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Rechtsprechung
| VG Göttingen, 03.05.2004 - 3 B 140/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Juristischer Vorbereitungsdienst kein zwingender Beurlaubungsgrund für Zollinspektor
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 65 BBG; § 72e Abs 1 Nr 1 BBG; § 72e Abs 2 S 1 BBG; § 72e Abs 2 S 3 BBG; § 13 Abs 1 SUrlV
Beurlaubungsgrund; juristischer Vorbereitungsdienst; Nebentätigkeit; Nebentätigkeitsgenehmigung; Referendariat; Sonderurlaub; Urlaub - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 01.07.1999 - 1 WB 37.99
Gewährung von Sonderurlaub für einen Berufssoldaten unter Wegfall der Geldbezüge …
Auszug aus VG Göttingen, 03.05.2004 - 3 B 140/04
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der die Kammer folgt, kommt eine Beurlaubung aus wichtigem Grund nicht schon dann in Betracht, wenn der Beamte seine Belange selbst für wichtig erachtet, sondern nur, wenn sie bei objektiver Betrachtung gewichtig und schützwürdig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.7.1999 - 1 WB 37/99 - Buchholz 236.12 § 9 Nr. 6; Beschluss vom 24.8.1993 - 1 WB 56.93 - ZBR 1994, 183).Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um einen besonders langen, sich über einen Zeitraum von zwei Jahren erstreckenden Sonderurlaub, können die persönlichen Belange des Beamten als wichtiger Grund nur dann anerkannt werden, wenn er sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.7.1999, a.a.O.; Beschluss vom 30.1.1996 - 1 WB 46.95 - Buchholz 236.12 § 9 Nr. 1; Beschluss vom 19.5.1992 - 1 WB 137.91 - ZBR 1992, 310).
- BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 28.84
Materiellrechtliche Wirkung von Prozeßerklärungen
Auszug aus VG Göttingen, 03.05.2004 - 3 B 140/04
Selbst wenn die Antragsgegnerin den Antragsteller bei Durchführung seines Jurastudiums unterstützt oder gefördert haben sollte, so könnte allein daraus noch kein Bindungswille im vorgenannten Sinne abgeleitet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.2.1986 - 4 C 28.84 - NJW 1986, 2267; BFH, Urteil vom 11.12.1987 - III R 168/86 - BStBl. II 1988, 232). - BFH, 11.12.1987 - III R 168/86
Ein Erledigungsvorschlag des FA im Einspruchsverfahren stellt grundsätzlich keine …
Auszug aus VG Göttingen, 03.05.2004 - 3 B 140/04
Selbst wenn die Antragsgegnerin den Antragsteller bei Durchführung seines Jurastudiums unterstützt oder gefördert haben sollte, so könnte allein daraus noch kein Bindungswille im vorgenannten Sinne abgeleitet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 7.2.1986 - 4 C 28.84 - NJW 1986, 2267; BFH, Urteil vom 11.12.1987 - III R 168/86 - BStBl. II 1988, 232).
- VG Osnabrück, 26.02.2003 - 3 A 185/02
Beurlaubung; Bewerberüberhang; Examensvorbereitung; Rechtspfleger; Sonderurlaub; …
Auszug aus VG Göttingen, 03.05.2004 - 3 B 140/04
Der Antragsteller muss sich aber entgegenhalten lassen, dass er keinen Anspruch darauf hat, dass der Dienstherr ihm seinen derzeitigen Beamtenstatus auch während der Ausbildung für einen anderen Beruf erhält und ihm dadurch optimale Chancen für eine spätere Rückkehr in den alten oder einen Anschlussberuf im öffentlichen Dienst verschafft (vgl. VG Osnabrück, Urteil vom 26.2.2003 - 3 A 185/02 -). - VG Schleswig, 07.11.1997 - 11 B 44/97
Auszug aus VG Göttingen, 03.05.2004 - 3 B 140/04
Demzufolge muss es hier bei dem in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatz bleiben, dass ein Beamter keinen Anspruch auf Beurlaubung zur Ableistung eines Referendardienstes hat (vgl. VGH München, Beschluss vom 12.4.1983 - 3 B 82 A.2135 -, sowie VG Schleswig, Beschluss vom 7.11.1997 - 11 B 44/97 -, jeweils juris). - BVerwG, 30.01.1996 - 1 WB 46.95
Recht der Soldaten: Voraussetzungen für den Anspruch auf Verlängerung eines …
Auszug aus VG Göttingen, 03.05.2004 - 3 B 140/04
Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um einen besonders langen, sich über einen Zeitraum von zwei Jahren erstreckenden Sonderurlaub, können die persönlichen Belange des Beamten als wichtiger Grund nur dann anerkannt werden, wenn er sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 1.7.1999, a.a.O.; Beschluss vom 30.1.1996 - 1 WB 46.95 - Buchholz 236.12 § 9 Nr. 1; Beschluss vom 19.5.1992 - 1 WB 137.91 - ZBR 1992, 310). - BVerwG, 19.05.1992 - 1 WB 137.91
Wehrrecht - Sonderurlaub - Nebentätigkeitsgenehmigung
Auszug aus VG Göttingen, 03.05.2004 - 3 B 140/04
Handelt es sich - wie im vorliegenden Fall - um einen besonders langen, sich über einen Zeitraum von zwei Jahren erstreckenden Sonderurlaub, können die persönlichen Belange des Beamten als wichtiger Grund nur dann anerkannt werden, wenn er sich in einer Ausnahmesituation befindet, die sich als wirkliche Zwangslage darstellt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 1.7.1999, a.a.O.; Beschluss vom 30.1.1996 - 1 WB 46.95 - Buchholz 236.12 § 9 Nr. 1; Beschluss vom 19.5.1992 - 1 WB 137.91 - ZBR 1992, 310). - BVerwG, 24.08.1993 - 1 WB 56.93
Urlaubsrecht - Sonderurlaub - Kassenärztliche Praxis - Zulassung
Auszug aus VG Göttingen, 03.05.2004 - 3 B 140/04
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der die Kammer folgt, kommt eine Beurlaubung aus wichtigem Grund nicht schon dann in Betracht, wenn der Beamte seine Belange selbst für wichtig erachtet, sondern nur, wenn sie bei objektiver Betrachtung gewichtig und schützwürdig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1.7.1999 - 1 WB 37/99 - Buchholz 236.12 § 9 Nr. 6; Beschluss vom 24.8.1993 - 1 WB 56.93 - ZBR 1994, 183). - BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 112.97
Beamtenrecht - Verfassungsmäßigkeit des Verzichts auf Nebentätigkeit bei …
Auszug aus VG Göttingen, 03.05.2004 - 3 B 140/04
Dieser rigide Nebentätigkeitsverzicht, der die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung des Dauerurlaubs sicherstellen soll, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.11.1997 - 2 B 112.97 - juris; Beschluss vom 29.1.1993 - 2 B 209.92 - Buchholz 232§ 72 a Nr. 4). - BVerwG, 29.01.1993 - 2 B 209.92
Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung - Verzicht auf entgeltliche Nebentätigkeit …
Auszug aus VG Göttingen, 03.05.2004 - 3 B 140/04
Dieser rigide Nebentätigkeitsverzicht, der die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung des Dauerurlaubs sicherstellen soll, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.11.1997 - 2 B 112.97 - juris; Beschluss vom 29.1.1993 - 2 B 209.92 - Buchholz 232§ 72 a Nr. 4).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - 1 A 142/12
Gewährung von Urlaub ohne Dienstbezüge für die Ableistung des juristischen …
vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. März 2013- 1 WB 24.12 -, juris, Rn. 18, und vom 1. Juli 1999- 1 WB 37.99 -, RiA 2000, 33 = juris, Rn. 3, jeweils m.w.N.; vgl. ferner VG Göttingen, Beschluss vom 3. Mai 2004 - 3 B 140/04 -, juris, Rn. 7 (zu einer Beurlaubung für den zweijährigen juristischen Vorbereitungsdienst im Lande Hessen), und Baßlsperger, SUrlV, OnlineKommentar bei JURION, § 13 SUrlV Rn. 6, zweiter Absatz. - VG Berlin, 04.12.2013 - 7 K 647.12
Polizeibeamter erhält keinen Sonderurlaub für Referendariat
Der Kläger muss sich aber entgegenhalten lassen, dass er keinen Anspruch darauf hat, dass der Dienstherr ihm seinen derzeitigen Beamtenstatus auch während der Ausbildung für einen anderen Beruf erhält und ihm dadurch optimale Chancen für eine spätere Rückkehr in den alten oder einen Anschlussberuf im öffentlichen Dienst verschafft (vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 3. Mai 2004 - 3 B 140/04 - juris, Rn. 6). - VG Köln, 24.11.2011 - 15 K 2958/10 Rn. 36 so auch Verwaltungsgericht (VG) Göttingen, Beschluss vom 3.5.2004 - 3 B 140/04 -, zitiert nach Juris m.w.N.
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