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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.2006 - 3 B 145.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19233
BVerwG, 17.05.2006 - 3 B 145.05 (https://dejure.org/2006,19233)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2006 - 3 B 145.05 (https://dejure.org/2006,19233)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - 3 B 145.05 (https://dejure.org/2006,19233)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zu Sondernutzungsgebühren für das zu Werbezwecken vorgenommene Abstellen eines Fahrzeuges auf einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßenfläche; Voraussetzung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2023 - 11 A 339/23

    Sondernutzungsgebühren für Abstellen von E-Scootern zulässig, pauschale …

    Im Weiteren hat es auch auf seinen Beschluss vom 17. Mai 2006 - 3 B 145.05 - hingewiesen, der wiederum eine Entscheidung des Senats betraf,.
  • BVerwG, 28.08.2012 - 3 B 8.12

    BierBike"; Sondernutzung; Gemeingebrauch; Sondernutzungserlaubnis; Nutzung der …

    Dementsprechend hat der Senat in seinem Beschluss vom 17. Mai 2006 - BVerwG 3 B 145.05 - (juris) keine Einwände gegen das dort angegriffene Berufungsurteil erhoben, in dem die Frage, ob eine verkehrsfremde Nutzung vorliegt - dort ging es um das Abstellen eines Fahrzeugs als Werbeanlage -, ebenfalls auf der Grundlage einer auf die objektiven Gegebenheiten abstellenden Gesamtschau beantwortet worden war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2017 - 11 A 432/17

    Begründen einer Sondernutzung durch einen Verstoß gegen Bestimmungen der …

    Rn. 34 vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. Juli 2005 - 11 A 4433/02 -, NWVBl. 2006, 58 (59) = juris, Rn. 47; nachgehend: BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2006 - 3 B 145.05 -, juris,.
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