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| BVerwG, 05.08.1997 - 3 B 155.97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung von selbständigem Gebäudeeigentum wegen einer Grundstücksbebauung mit einem Stahl-Glas-Gewächshaus - Gebäudecharakter von Gewächshäusern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 18.03.1997 - 1 K 553/95
- BVerwG, 05.08.1997 - 3 B 155.97
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.10.1993 - V ZR 156/92
Anwendung des Moratoriums auf eine zu Erholungszwecken überlassene Bodenfläche …
Auszug aus BVerwG, 05.08.1997 - 3 B 155.97
Sachenrecht">233 § 2 a Abs. 1 Buchst. a EGBGB verwandten Terminologie knüpft der Gebäudebegriff an die Begriffe des Gesetzes über die Bauordnung (BauO) vom 20. Juli 1990 (GBl DDR 1, 929) an (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1993 - V ZR 156/92 -, DtZ 1994, 68, 69;… Palandt/Bassenge, BGB, 52. Aufl., Art. 233 § 2 a EGBGB Rn. 3;… Münchener Kommentar zum BGB, Ergänzungsband zur 3. Auflage, Art. 233 § 2 a EGBGB, Rn. 4).
- BVerwG, 30.11.2005 - 3 B 25.05
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - …
Sachenrecht">233 § 2b EGBGB solche unbeweglichen baulichen Anlagen sind, die nach Art eines Gebäudes mit festen Baustoffen errichtet worden sind und dem Schutz oder der Unterbringung von Menschen, Tieren oder Sachen dienen (Beschlüsse vom 5. August 1997 - BVerwG 3 B 155.97 - juris und vom 30. Juni 1998 - BVerwG 3 B 82.98 Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 14, jeweils m.w.N.).
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