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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.06.2006 - 3 B 169.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10115
BVerwG, 06.06.2006 - 3 B 169.05 (https://dejure.org/2006,10115)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.2006 - 3 B 169.05 (https://dejure.org/2006,10115)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 2006 - 3 B 169.05 (https://dejure.org/2006,10115)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme als Erwerberin einer Schadensausgleichsleistung nach § 349 Abs. 5 S. 2 Gesetz über den Lastenausgleich (LAG) auf Rückzahlung von Lastenausgleich; Rückwirkung einer Rechtsnorm; Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mangels ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2006 - 3 B 169.05
    Rn. 5 Nach der Rechtsprechung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts entfaltet eine Rechtsnorm dann Rückwirkung, wenn der Beginn ihres zeitlichen Anwendungsbereichs normativ auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Norm rechtlich existent, das heißt gültig geworden ist (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 72, 200, 241).

    Im letzteren Fall handelt es sich um eine tatbestandliche Rückanknüpfung, soweit die Norm den Eintritt ihrer Rechtsfolgen von Gegebenheiten aus der Zeit vor ihrer Verkündung abhängig macht (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 a.a.O. S. 242).

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2006 - 3 B 169.05
    Rn. 7 Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts definiert die (echte) Rückwirkung dahin, dass der Gesetzgeber in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (Beschluss vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 99, 461/85 - BVerfGE 72, 175, 196; Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509, 1648/91 - BVerfGE 88, 384, 403).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Zinsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2006 - 3 B 169.05
    Rn. 7 Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts definiert die (echte) Rückwirkung dahin, dass der Gesetzgeber in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (Beschluss vom 13. Mai 1986 - 1 BvR 99, 461/85 - BVerfGE 72, 175, 196; Beschluss vom 25. Mai 1993 - 1 BvR 1509, 1648/91 - BVerfGE 88, 384, 403).
  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03

    Lastenausgleich; Rückforderung von Hauptentschädigung; Anrechnung einer …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2006 - 3 B 169.05
    Es kann offen bleiben, ob diese Frage bereits durch die vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidungen des Senats, die sich im Hinblick auf das 33. Änderungsgesetz zum Lastenausgleichsgesetz mit der Rückwirkungsproblematik befassen (Urteil vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 44.03 - und Beschluss vom 6. September 2004 - BVerwG 3 B 20.04 -), beantwortet ist.
  • BVerwG, 06.09.2004 - 3 B 20.04

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes; Zulässigkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.2006 - 3 B 169.05
    Es kann offen bleiben, ob diese Frage bereits durch die vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidungen des Senats, die sich im Hinblick auf das 33. Änderungsgesetz zum Lastenausgleichsgesetz mit der Rückwirkungsproblematik befassen (Urteil vom 15. Juli 2004 - BVerwG 3 C 44.03 - und Beschluss vom 6. September 2004 - BVerwG 3 B 20.04 -), beantwortet ist.
  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 40.06

    Schadensausgleich; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; …

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 6. Juni 2006 - BVerwG 3 B 169.05 - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dargelegt, dass die Einbeziehung von Erwerbsvorgängen aus der Zeit vor Inkrafttreten des 33. LAG-Änderungsgesetzes in den Regelungsbereich des § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG keine echte Rückwirkung darstellt, sondern lediglich eine Rückanknüpfung beinhaltet.
  • BVerwG, 18.06.2008 - 3 C 30.07

    Schadensausgleich; Schadensausgleichsleistung; Rechtsnachfolger des …

    Dies hat der Senat mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (…Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 40.06 - a.a.O. sowie Beschluss vom 6. Juni 2006 - BVerwG 3 B 169.05 - juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. September 2006 - 1 BvR 1798/06 - WM 2006, 2019).
  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 48.06

    Schadensausgleich; Rückforderung von Lastenausgleich wegen Schadensausgleich; …

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 6. Juni 2006 - BVerwG 3 B 169.05 - unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dargelegt, dass die Einbeziehung von Erwerbsvorgängen aus der Zeit vor Inkrafttreten des 33. LAG-Änderungsgesetzes in den Regelungsbereich des § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG keine echte Rückwirkung darstellt, sondern lediglich eine Rückanknüpfung beinhaltet.
  • BVerwG, 11.09.2006 - 3 B 78.06

    Anwendbarkeit des Lastenausgleichsgesetz (LAG) auf Übertragungsvorgänge vor dem …

    Rn. 2 Das angefochtene Urteil weicht vom Beschluss des Senats vom 6. Juni 2006 - BVerwG 3 B 169.05 - (juris) ab.
  • BVerwG, 16.10.2008 - 3 C 10.08

    Gewährung eines Vermögenswertes zum Zwecke des Schadensausgleichs unter …

    Dies hat der Senat mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (…Urteil vom 28. Februar 2007 -- BVerwG 3 C 40.06 -- a.a.O. sowie Beschluss vom 6. Juni 2006 -- BVerwG 3 B 169.05 -- juris; BVerfG, Kammerbeschluss vom 7. September 2006 -- 1 BvR 1798/06 -- WM 2006, 2019).
  • LSG Sachsen, 26.07.2006 - L 3 B 301/05 AS-ER

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, angemessene Unterkunftskosten bei selbst …

    Soweit die Unterkunftskosten jedoch tatsächlich nur in der von der Bg. als angemessene angesehene Höhe zu übernehmen wären, wofür nach der Rechtsprechung des Senats ebenfalls einiges spricht (vgl. Beschluss des Senats v. 09.03.2006, Az. L 3 B 169/05 AS-ER), ergäbe sich noch ein weit geringerer Anspruch auf Alg II, als bisher Leistungen ausgezahlt werden.
  • SG Dresden, 10.07.2006 - S 34 AS 293/05
    Ein Wohnungswechsel kann von einem Eigenheimbewohner nicht ohne weiteres verlangt werden (vgl. dazu Beschluss des Sächs. LSG vom 09.03.2006, Az. L 3 B 169/05 AS-ER).
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