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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.02.1999 - 3 B 169.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14389
BVerwG, 12.02.1999 - 3 B 169.98 (https://dejure.org/1999,14389)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1999 - 3 B 169.98 (https://dejure.org/1999,14389)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1999 - 3 B 169.98 (https://dejure.org/1999,14389)
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09

    Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos

    Sie legt auch nicht dar, mit welchem rechtlichen Gesichtspunkt, auf den die Vorinstanz sein Urteil gestützt hat, auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen ohne richterlichen Hinweis nicht hätte zu rechnen brauchen (zu diesen Voraussetzungen Beschluss vom 12. Februar 1999 - BVerwG 3 B 169.98 - juris).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 2 B 22.09

    Disziplinarverfahren gegen Steuerbeamten; Beamtenbeisitzer im gerichtlichen …

    Eines gerichtlichen Hinweises bedarf es allerdings nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen mit diesem Gesichtspunkt nicht zu rechnen brauchte (Beschluss vom 12. Februar 1999 - BVerwG 3 B 169.98 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.11.2008 - 2 B 30.08

    Entlassung aus dem Dienst als Folge eines Verstoßes gegen das …

    Eines gerichtlichen Hinweises bedarf es allerdings nur dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen mit diesem Gesichtspunkt nicht zu rechnen brauchte (Beschluss vom 12. Februar 1999 - BVerwG 3 B 169.98 - juris Rn 3).
  • BVerwG, 03.04.2003 - 3 B 18.03

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung der Aufklärungspflicht durch …

    Berücksichtigt man, dass diese Anerkennungsvoraussetzungen der Klägerin nicht bekannt sein konnten, weil sie vor der gefällten Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof nicht offenbart worden und auch nicht ohne weiteres aus Wortlaut, Sinn und Zweck der herangezogenen Vorschriften zu entnehmen waren (vgl. Beschluss vom 12. Februar 1999 - BVerwG 3 B 169.98 - SächsVBl 1999, 184), sie vielmehr vom Verwaltungsgerichtshof deswegen entwickelt worden sein dürften, um den im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2002 dargelegten Maßstäben und angedeuteten Zweifeln zu genügen, so verbietet es sich von vornherein, an klägerisches Vorbringen, welches die Erfüllung solcher Voraussetzungen darzutun sucht, unangemessen strenge Anforderungen zu richten.
  • BVerwG, 18.07.2002 - 4 BN 17.02

    Vorliegen einer revisionsbegründenden Überraschungsentscheidung - Wirksamkeit …

    Es kann dann im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 2 BvR 126/94 - DVBl 1995, 34 f.; BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 1999 - BVerwG 3 B 169.98 - SächsVBl 1999, 184).
  • OVG Sachsen, 18.03.2010 - A 5 B 649/07

    Rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung, grundsätzliche Bedeutung, …

    Die Gesichtspunkte, auf welche es bei der Entscheidung ankam, waren somit für die durch einen Rechtsanwalt vertretenen Kläger erkennbar, so dass das Gericht nicht verpflichtet war, eine insoweit andere rechtliche Sicht oder eine andere Sachverhalts- und Beweiswürdigung vor Erlass des Urteils bekannt zu geben (BVerwG, Beschl. v. 12.2.1999 - 3 B 169/98 -, SächsVBl 1999, 184).
  • BVerwG, 29.01.2004 - 4 B 107.03

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache sowie …

    Anhaltspunkte dafür, dass das Berufungsgericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abgestellt hat, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 1999 - BVerwG 3 B 169.98 - SächsVBl 1999, 184), sind dem Beschwerdevorbringen nicht zu entnehmen.
  • OVG Sachsen, 24.09.2009 - A 5 B 242/07

    Asyl, Aserbaidschan, staatenlos, rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung

    Jedenfalls waren die Gesichtspunkte, auf welche es bei der Entscheidung ankam, für die durch einen Rechtsanwalt vertretenen Kläger erkennbar, so dass das Gericht nicht verpflichtet war, eine insoweit andere rechtliche Sicht oder eine andere Sachverhalts- und Beweiswürdigung vor Erlass des Urteils bekannt zu geben (BVerwG, Beschl. v. 12.2.1999 - 3 B 169/98 -, SächsVBl 1999, 184).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2000 - 1 L 4549/99

    Ernstliche Zweifel; Gegenvorstellung; Zwangsmittelfestsetzung; …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 11.5.1999 - 9 B 1076.98 - 12.2.1999 - 3 B 169.98 - 1.2.1999 - 10 B 4.98 -) und des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 31.5.1995 - 2 BvR 736/95 - und vom 13.10.1994 - 2 BvR 126/94 -, DVBl. 1995, 34 = InfAuslR 1995, 69) muss ein Gericht nur dann auf einen rechtlichen Gesichtspunkt gesondert vorab hinweisen, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretener Rechtsauffassungen nicht damit zu rechnen brauchte, das angerufene Gericht werde auf diesen abstellen.
  • VG Stuttgart, 14.07.2005 - 17 K 1515/05

    Unzulässigkeit der Klage eines Pfarrers vor dem Verwaltungsgericht betreffend …

    Zwar kann eine Überraschungsentscheidung, worauf sich der Kläger beruft, den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.08.2003, Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 56, und Beschluss vom 12.02.1999 - 3 B 169/98 - ).
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