Rechtsprechung
| VG Greifswald, 18.10.2000 - 3 B 1770/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2004 - 1 L 58/02
Anschlussbeitrag, Abgeltungsfläche, Regelungslücke, Analogie, sachliche …
Mit Beschluss vom 18. Oktober 2000 - 3 B 1770/00 - hat das Verwaltungsgericht dem Antrag der Klägerin auf vorläufigen Rechtsschutz vom 14. September 2000 unter Abänderung des ablehnenden Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 11. Januar 2000 - 3 B 3052/99 - dahingehend stattgegeben, dass es die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Bescheide des Beklagten vom 26. Juli 1999 insoweit angeordnet hat, als der jeweils festgesetzte Beitrag den Betrag von 1.467,60 DM übersteigt, und im Übrigen den Antrag abgelehnt.Hinsichtlich der Begründung wird auf den in der beigezogenen Verfahrensakte zum Az. 3 B 1770/00 befindlichen Beschluss verwiesen.
Für die weiteren Einzelheiten wird auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge, die Gerichtsakte, ferner auf die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Greifswald Az. 3 B 1770/00 und 3 B 3052/99, auf die beigezogenen Grundbuchauszüge (Beiakte C), die auf die gerichtliche Verfügung vom 16. Februar 2004 vom Beklagten übersandten Unterlagen (Beiakte D) und die beigezogene Globalberechnung Abwasserbeitrag Amt Y., Stand Januar 1995 (Beiakte E), verwiesen, die sämtlich zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung vom 24. März 2004 gemacht worden sind.
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