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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.04.2001 - 3 B 198.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12382
BVerwG, 11.04.2001 - 3 B 198.00 (https://dejure.org/2001,12382)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.2001 - 3 B 198.00 (https://dejure.org/2001,12382)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 2001 - 3 B 198.00 (https://dejure.org/2001,12382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zulassung als Überwachungsorganisation - Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Auslaufen von Übergangsrecht bzw. Auslaufen von Recht wegen Nichtigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2001 - 3 B 198.00
    Die Beschwerde bezweifelt diesen (verfassungs-)rechtlichen Ansatz nicht, sondern macht geltend, das OVG habe dessen Folgen unzulänglich bewältigt; damit aber bewegen sich angefochtenes Urteil und Beschwerdevorbringen der Sache nach in den Bereichen auslaufenden (Übergangs-) bzw. - wegen Nichtigkeit - ausgelaufenen Rechts, was einer Revisionszulassung regelmäßig entgegen steht, und anerkannte Ausnahmen hiervon sind weder dargelegt noch ersichtlich (vgl. Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 S. 2 m.w.N.):.
  • BVerwG, 15.06.2000 - 3 C 10.99

    Begutachtungsstellen für Fahreignung; amtliche Anerkennung; Schutzbereich Art. 12 …

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2001 - 3 B 198.00
    Gegen den vom OVG im Grundsatz eingenommenen Rechtsstandpunkt ist auch aus Sicht des beschließenden Senats nichts zu erinnern; er entspricht der von der Klägerin selbst in den Vorinstanzen vertretenen Ansicht (vgl. Schriftsatz vom 8. Mai 2000 S. 9) und wird auch mit der Beschwerde nicht angegriffen (vgl. im Übrigen Urteil vom 15. Juni 2000 - BVerwG 3 C 10.99 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 10 zu § 66 Abs. 2 Satz 2 der Fahrerlaubnisverordnung).
  • VG Berlin, 10.03.2021 - 3 L 51.21

    Anspruch auf Beschulung im Präsensunterricht in Zeiten der SARS-CoV2-Pandemie

    Denn selbst im Falle eines - unterstellten - Verstoßes gegen das Zitiergebot wären jedenfalls die Grundsätze heranzuziehen, die das Bundesverfassungsgericht für Fallgestaltungen entwickelt hat, die trotz erkannter Verfassungswidrigkeit die weitere Anwendung der Rechtsnormen für eine Übergangszeit erfordern (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 22. September 2000 - 8 A 2429/99 -, juris Rn. 83, bestätigt von BVerwG, Beschluss vom 11. April 2001 - BVerwG 3 B 198/00 -, Rn. 11, juris und BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 21. März 2002 - 1 BvR 61/01 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2010 - 6 A 10154/10

    Widerruf der Gutachtentätigkeit eines TÜV-Ingenieurs

    Zwar ergingen die hier maßgeblichen Anerkennungsbescheide im Jahre 1990 auf der Grundlage der damaligen Nr. 7 der Anlage VIII zu § 29 StVZO, die auf einer unzureichenden Ermächtigungsgrundlage beruhte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 2001 - 3 B 198.00 - VRS 101, 315; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 22. September 2000, a.a.O.).
  • BVerfG, 21.03.2002 - 1 BvR 861/01

    Rechtsstellung einer Überwachungsorganisation freiberuflicher …

    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 2001 - BVerwG 3 B 198.00 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. September 2000 - 8 A 2429/99 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. März 1999 - 6 K 3296/97 - .
  • BVerwG, 03.04.2003 - 3 B 18.03

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung der Aufklärungspflicht durch …

    Nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster durch Urteil vom 22. September 2000 (- 8 A 2429/99 - NZV 2001, 184 ff.) die letztgenannte Vorschrift für - weil nicht auf einer genügenden gesetzlichen Ermächtigung beruhend - nichtig erklärt und nur im Sinne einer "Notkompetenz" anwendbar beurteilt hatte (vgl. auch den in diesem Verfahren ergangenen Beschluss des Senats vom 11. April 2001 - BVerwG 3 B 198.00 - sowie den vorerwähnten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2002 - 1 BvR 861/01 -), verlagerte sich das Hauptgewicht der Vorbringen der Verfahrensbeteiligten im Berufungsverfahren zunächst auf die Frage, ob die Klägerin etwas daraus herleiten kann, dass sie - so ihr Vorbringen - die personenbezogenen Anerkennungsvoraussetzungen nach altem Recht erfüllt habe, sowie später - als Folge des In-Kraft-Tretens des Gesetzes vom 11. September 2002 (BGBl I S. 3574) - darauf, ob durch die gültige Fassung der Anerkennungsvoraussetzungen den berechtigten verfassungsrechtlichen Interessen von Altbewerbern Genüge getan worden sei.
  • VG Koblenz, 07.12.2009 - 4 K 304/09

    Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs

    Den bisherigen Ausführungen steht nicht entgegen, dass sowohl die Anlage VIII zu § 29 StVZO in der Fassung vom 24.05.1989 als auch die Anlage VIII b zu § 29 StVZO in der Fassung vom 20.05.1998 ungültig waren, da sie nicht von der Ermächtigungsgrundlage des § 6 StVG a.F. gedeckt waren (vgl. OVG NRW, Urteil vom 22.09.2000 - 8 A 2429/99 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 B 198/00 - und BVerfG, Beschluss vom 21.03.2002 - 1 BvR 861/01 -) Denn die ungültigen Vorschriften der StVZO mussten zur Vermeidung eines verfassungsrechtlich unhaltbaren Zustands für eine Übergangszeit weiterhin angewandt werden.
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