Rechtsprechung
| OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 199/07.NC |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur Ermittlung der Ausbildungskapazität; Voraussetzungen für eine Erhöhung der Kapazitätszahlen; Ermittlung des Schwundes nach dem so genannten Hamburger Verfahren; Berücksichtigungsfähigkeit von ...
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 194/07
Hochschulzulassung - Schwundberechnung im Studiengang Zahnmedizin nach dem sog. …
Auszug aus OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 199/07
Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt.
- OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 194/07
Hochschulzulassung - Schwundberechnung im Studiengang Zahnmedizin nach dem sog. …
Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt.Einige Antragsteller (3 B 198/07.NC sowie 3 B 199/07 NC) meinen, die Schwundberechnung sei bereits deshalb fehlerhaft, weil bei einigen Übergangsquoten unzulässigerweise eine Schwundquote von mehr als 1 zum Ansatz gebracht sei.
Die Antragsteller der Verfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC beantragen jeweils,.
- OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 195/07
Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur …
Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt. - OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 196/07
Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur …
Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt.
- OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 197/07
Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur …
Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt. - OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 198/07
Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur …
Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt. - OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 200/07
Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur …
Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt. - OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 202/07
Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur …
Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt. - OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 203/07
Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur …
Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt. - OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 204/07
Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur …
Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt. - OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 205/07
Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur …
Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt. - OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 206/07
Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur …
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