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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 199/07.NC   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,53822
OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 199/07.NC (https://dejure.org/2007,53822)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.06.2007 - 3 B 199/07.NC (https://dejure.org/2007,53822)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 3 B 199/07.NC (https://dejure.org/2007,53822)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur Ermittlung der Ausbildungskapazität; Voraussetzungen für eine Erhöhung der Kapazitätszahlen; Ermittlung des Schwundes nach dem so genannten Hamburger Verfahren; Berücksichtigungsfähigkeit von ...

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 194/07

    Hochschulzulassung - Schwundberechnung im Studiengang Zahnmedizin nach dem sog. …

    Auszug aus OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 199/07
    Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt.
  • OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 194/07

    Hochschulzulassung - Schwundberechnung im Studiengang Zahnmedizin nach dem sog. …

    Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt.

    Einige Antragsteller (3 B 198/07.NC sowie 3 B 199/07 NC) meinen, die Schwundberechnung sei bereits deshalb fehlerhaft, weil bei einigen Übergangsquoten unzulässigerweise eine Schwundquote von mehr als 1 zum Ansatz gebracht sei.

    Die Antragsteller der Verfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC beantragen jeweils,.

  • OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 195/07

    Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur …

    Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt.
  • OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 196/07

    Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur …

    Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt.
  • OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 197/07

    Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur …

    Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt.
  • OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 198/07

    Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur …

    Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt.
  • OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 200/07

    Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur …

    Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt.
  • OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 202/07

    Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur …

    Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt.
  • OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 203/07

    Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur …

    Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt.
  • OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 204/07

    Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur …

    Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt.
  • OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 205/07

    Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur …

    Der Streitwert wird für die Beschwerdeverfahren 3 B 194/07.NC bis 3 B 199/07.NC (einschließlich) auf jeweils 5.000,-- Euro, für die übrigen Beschwerdeverfahren auf jeweils 1.000,-- Euro festgesetzt.
  • OVG Saarland, 13.06.2007 - 3 B 206/07

    Anspruch auf Zulassung zum Studiengang der Zahnmedizin; Schwundberechnung zur …

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