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Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 02.01.2018

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 23.04.2018 - 3 B 210/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10289
OVG Sachsen, 23.04.2018 - 3 B 210/17 (https://dejure.org/2018,10289)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.04.2018 - 3 B 210/17 (https://dejure.org/2018,10289)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. April 2018 - 3 B 210/17 (https://dejure.org/2018,10289)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 2 i.V.m. § 45 GewO, § 35 Abs. 6 Satz 2 GewO
    Gewerbeuntersagung; Wiedergestattung; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit; Verlust der Existenzgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94

    Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.04.2018 - 3 B 210/17
    In Fällen der Unzuverlässigkeit wegen lang andauernder wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit steht der Ausschluss des Betroffenen aus dem Wirtschaftsverkehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang, und zwar selbst dann, wenn der Betroffene dadurch den sozialen Sicherungssystemen zur Last fallen sollte (OVG NRW, a. a. O. Rn. 9 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 9. März 1994 - 1 B 33.94 -, juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2017 - 4 B 1334/16

    Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden aufgrund von …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.04.2018 - 3 B 210/17
    Rn. 8 Diese über Jahre hin aufgelaufen Schulden stehen nach den oben genannten Maßstäben schon für sich genommen in Anbetracht der Betriebsgröße der Annahme einer gewerberechtlichen Zuverlässigkeit entgegen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 9. März 2017 - 4 B 1334/16 -, juris Rn. 6, wonach schon Verbindlichkeiten von 13.000,- EUR und Steuerschulden von knapp 3.000,- EUR die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen können).
  • OVG Sachsen, 21.10.2014 - 3 B 77/14

    Detektei kein Bewachungsgewerbe i.S.v. § 34a GewO; Verletzung steuerlicher …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.04.2018 - 3 B 210/17
    Da zum ordnungsgemäßen Betrieb eines Gewerbes unter anderem die Erfüllung der steuerlichen Zahlungs- und Erklärungspflichten gehört, kann auch eine nachhaltige Verletzung dieser Pflichten je nach den Umständen des Einzelfalls den Schluss auf gewerberechtliche Unzuverlässigkeit rechtfertigen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21. Oktober 2014 - 3 B 77/14 -, juris Rn. 5 f. m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2015 - 4 A 593/15

    Gewerbeuntersagung zur Betreibung eines Kiosks wegen Handeltreiben mit …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.04.2018 - 3 B 210/17
    Ist - wie hier - die Verweigerung einer Wiedergestattung des Gewerbes wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich, so ist es nicht unverhältnismäßig, dem Schutz der Allgemeinheit Vorrang vor dem Interesse des Betroffenen zu geben, seine Existenzgrundlage behalten zu können (OVG NRW, Beschl. v. 22. Dezember 2015 - 4 A 593/15 -, juris Rn. 23).
  • VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und …

    Ist - wie hier - die Gewerbeuntersagung auch wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich, so ist es nicht unverhältnismäßig, dem Schutz der Allgemeinheit Vorrang vor dem Interesse des Betroffenen zu geben, seine Existenzgrundlage behalten zu können (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 23. April 2018 - 3 B 210/17 -, juris).
  • VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19

    Widerruf von gewerberechtlichen Erlaubnissen und Untersagung der Ausübung von …

    Ist - wie hier - die Gewerbeuntersagung auch wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich, so ist es nicht unverhältnismäßig, dem Schutz der Allgemeinheit Vorrang vor dem Interesse des Betroffenen zu geben, seine Existenzgrundlage behalten zu können (vgl. SächsOVG, B. v. 23.04.2018 - 3 B 210/17 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2026 - 5 MB 8/26

    Erweiterte Untersagung der Ausübung eines Gewerbes

    Steuerrückstände sind nur dann geeignet, einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig erscheinen zu lassen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbebetreibende seine steuerlichen Verpflichtungen vernachlässigt hat, ist von Bedeutung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 5. März 1997, a.a.O.; OVG Schleswig…, Urteil vom 19. November 1993 - 3 L 91/92 -, juris Rn. 17; OVG Bautzen, Beschluss vom 23. April 2018 - 3 B 210/17 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 23.05.2018 - 3 B 334/17

    Gewerbeuntersagung; Steuerschulden

    Ist - wie hier - die Verweigerung einer Wiedergestattung des Gewerbes wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich, so ist es nicht unverhältnismäßig, dem Schutz der Allgemeinheit Vorrang vor dem Interesse des Betroffenen zu geben, seine Existenzgrundlage behalten zu können (SächsOVG, Beschl. v. 23. April 2018 - 3 B 210/17 -, juris Rn. 10;… BVerwG, Beschl. v. 9. März 1994 - 1 B 33.94 -, juris Rn. 3).
  • VG Magdeburg, 06.12.2018 - 3 A 204/17

    Widerruf einer Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit bei Bestehen von …

    Ist - wie hier - die Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich, so ist es nicht unverhältnismäßig, dem Schutz der Allgemeinheit Vorrang vor dem Interesse des Betroffenen zu geben, seine Existenzgrundlage behalten zu können (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. April 2018 - 3 B 210/17 -, juris Rz. 10 [m. w. N.]).
  • VG Bayreuth, 28.06.2023 - B 10 K 21.1088

    Versagung der Gaststättenerlaubnis, Verstöße gegen steuerrechtliche Zahlungs- und …

    Auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (SächsOVG B. v. 23.4.2018 - 3 B 210/17 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 14.09.2018 - 3 B 293/17

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit; …

    Ist - wie hier - die Verweigerung einer Wiedergestattung des Gewerbes wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich, so ist es nicht unverhältnismäßig, dem Schutz der Allgemeinheit Vorrang vor dem Interesse des Betroffenen zu geben, seine Existenzgrundlage behalten zu können (SächsOVG, Beschl. v. 23. April 2018 - 3 B 210/17 -, juris Rn. 10;… BVerwG, Beschl. v. 9. März 1994 - 1 B 33.94 -, juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 02.01.2018 - 3 B 210/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13290
VG Schleswig, 02.01.2018 - 3 B 210/17 (https://dejure.org/2018,13290)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02.01.2018 - 3 B 210/17 (https://dejure.org/2018,13290)
VG Schleswig, Entscheidung vom 02. Januar 2018 - 3 B 210/17 (https://dejure.org/2018,13290)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung - …

    Auszug aus VG Schleswig, 02.01.2018 - 3 B 210/17
    Lehnt der Halter erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben, insbesondere dann, wenn es um die Aufklärung von Verkehrsordnungswidrigkeiten geht, die nur sinnvoll ist, wenn der Täter vor Ablauf der 3-monatigen Verjährungsfrist so rechtzeitig mittelt werden kann, dass die daran anknüpfenden verkehrsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet werden können (st. Rspr.des BVerwG, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3/80 -, juris).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus VG Schleswig, 02.01.2018 - 3 B 210/17
    Das ist z.B. dann der Fall, wenn er von der Bußgeldstelle nicht unverzüglich - also in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Tat - mit dem Verkehrsverstoß konfrontiert wird, und diese lange Zeit ursächlich dafür ist, dass er sich nicht erinnern kann, wer der verantwortliche Fahrer war (BVerwG, Beschluss vom 14.05.1997, 3 B 28/97).
  • OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 B 40/16

    Fahrtenbuchauflage; Anordnung der sofortigen Vollziehung; besondere Begründung

    Auszug aus VG Schleswig, 02.01.2018 - 3 B 210/17
    In Fällen, in denen das besondere Vollzugsinteresse mit der Begründung des Verwaltungsakts selbst zusammenfällt, darf die Behörde die Begründung ausnahmsweise auch so fassen, dass sie für eine Vielzahl anderer Fälle verwendet werden kann (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Juli 2016 - 3 B 40/16 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1995 - 4 L 127/95

    Fahrtenbuch; Firmenfahrzeug

    Auszug aus VG Schleswig, 02.01.2018 - 3 B 210/17
    Rn. 9 Art und Umfang der Ermittlungstätigkeit können sich an der Einlassung des Fahrzeughalters ausrichten (vgl. hierzu zB OVG Schleswig, Urteil vom 13.09.1995, 4 L 127/95).
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