Rechtsprechung
| BVerwG, 05.04.2006 - 3 B 24.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs durch die Ablehnung eines Antrags auf Vernehmung eines präsenten Zeugen; Vortragen des Übergehens von Gründen durch ein Berufungsgericht; Überlassung von Betriebsteilen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 20.09.2005 - 10 LC 58/03
- BVerwG, 05.04.2006 - 3 B 24.06
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02
Irak, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, interne Fluchtalternative, …
Auszug aus BVerwG, 05.04.2006 - 3 B 24.06
Diese Pflicht wird erst verletzt, wenn es eine Ermittlung unterlässt, die sich nach den Umständen aufdrängen musste (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 31. Juli 2002 - BVerwG 1 B 128.02 - und vom 23. Juli 2003 - BVerwG 8 B 57.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 326 und 330 m.w.N.). - BVerwG, 29.03.2005 - 3 B 117.04
Landwirtschaftsrecht; gemeinsame Marktorganisation; Beihilfeantrag Tiere; …
Auszug aus BVerwG, 05.04.2006 - 3 B 24.06
Die von der Klägerin behauptete Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Beschluss des Senats vom 29. März 2005 - BVerwG 3 B 117.04 - (Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 112 = AUR 2005, 301) besteht nicht. - BVerwG, 23.07.2003 - 8 B 57.03
Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Anspruch auf rechtliches Gehör - …
Auszug aus BVerwG, 05.04.2006 - 3 B 24.06
Diese Pflicht wird erst verletzt, wenn es eine Ermittlung unterlässt, die sich nach den Umständen aufdrängen musste (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 31. Juli 2002 - BVerwG 1 B 128.02 - und vom 23. Juli 2003 - BVerwG 8 B 57.03 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 326 und 330 m.w.N.). - BVerwG, 25.11.1999 - 9 B 70.99
Auszug aus BVerwG, 05.04.2006 - 3 B 24.06
Das Gericht ist nicht verpflichtet, auf jegliches Vorbringen einzugehen, zumal wenn es hierauf nicht entscheidend ankommt (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64). - VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 10 S 385/05
Vorlagebeschluss zur Rückerstattung einer zu Unrecht bewilligten Beihilfe
Auszug aus BVerwG, 05.04.2006 - 3 B 24.06
Rn. 21 Ein besonderer Klärungsbedarf ergibt sich auch nicht aus dem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. Juni 2005 - 10 S 385/05 - (AUR 2006, 95).
- OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 156/07
Bewilligung von Flächenzahlungen und Rückforderung von Flächenzahlungen und …
Im Gegenschluss ist aus Art. 52a der Verordnung zu folgern, dass Art. 49 dieser Verordnung mit Ausnahme seines Absatzes 5 nicht auf Beihilfeanträge für die Antragsjahre vor 2002 anwendbar ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5. April 2006 - BVerwG 3 B 24.06 -, Buchholz 451.90 Sonstiges Europ. Recht Nr. 207).Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung vertreten, dass Rückforderungen nach § 10 Abs. 3 MOG und die damit verbundenen Festsetzungen von Zinsen auf Grundlage des § 14 MOG, die ihrerseits in materieller Hinsicht auf Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 zurückgehen, keine verwaltungsrechtlichen Sanktionen im Sinne der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 seien, weshalb Art. 2 Abs. 2 Satz 2 dieser Verordnung keine Anwendung finde (BVerwG, Beschluss vom 5. April 2006, a.a.O.).
Soweit der Senat der Klage stattgegeben hat, ist die Revision wegen Divergenz zu dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. April 2006 - BVerwG 3 B 24.06 - nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen.
- BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 7.10
Landwirtschaft; Flächenzahlung; Kulturpflanzen-Ausgleichszahlung; Übererklärung; …
Das hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 5. April 2006 - BVerwG 3 B 24.06 - Buchholz 451.90 Sonstiges Europ. Recht Nr. 207). - VGH Baden-Württemberg, 07.04.2011 - 10 S 2545/09
Aufhebung von Zuwendungsbescheiden; Marktentlastungs- und …
Lediglich darüber hinausgehende rückwirkende Rückforderungen werden als verwaltungsrechtliche Sanktionen im gemeinschaftsrechtlichen Sinne angesehen, für die Art. 5 der Verordnung einschlägig ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.12.2010 - 3 C 7.10 -, RdL 2011, 105; sowie Beschluss vom 05.04.2006 - 3 B 24.06 - Buchholz 451.90 Sonstiges Europarecht Nr. 207).
- BVerwG, 10.01.2018 - 3 B 59.16
Ausnutzung einer Zwangslage; Ausschließungsgründe; Berufliche Rehabilitierung; …
Das Ermessen wird nur dann fehlerhaft ausgeübt, wenn das Gericht von der Einholung eines Gutachtens absieht, obwohl sich ihm die Notwendigkeit dazu hätte aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. April 2006 - 3 B 24.06 - juris Rn. 14 m.w.N.). - VGH Bayern, 05.11.2013 - 19 B 09.1559
Rückforderung einer kulturlandschaftserhaltenden Subvention
Rn. 22 Dagegen ist die Inanspruchnahme von Vertrauensschutz in diesem Zusammenhang an den unionsrechtlichen Regelungen in Art. 14 Abs. 4 ff. VO 3887/1992 n.F. zu messen, denn sie verdrängen die nationalen Vertrauensschutzregelungen (vgl. BVerwG, U.v. 26.8.2009 a.a.O. und B.v. 29.3.2005 - 3 B 117/04 - RdL2005,224, und B.v. 5.4.2006 - 3 B 24/06 - Buchholz 451.90 Sonstiges Europ Recht Nr. 207; Entscheidung des Senats vom 16.2.2009 RdL 2010, 133 a.E.; OVG Lüneburg, U.v. 24.4.2008 - 10 LB 156/07 - AUR 2008, 371). - OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LB 8/12
Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Flächenzahlungen gem. Art. 49 Abs. 4 UAbs. 1 …
In Fällen der Rücknahme und des Widerrufs von Verwaltungsakten findet aber grundsätzlich nationales Recht Anwendung, weil das Recht der Europäischen Union für den (indirekten) Vollzug von Gemeinschaftsrecht durch die Behörden der Mitgliedstaaten keine allgemeinen Regelungen kennt und insofern keine speziellen Vorschriften des Rechts der Europäischen Union bestehen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 16. Februar 2009 - 19 B 08.2522 -, RdL 2010 133 m. w. N. der Rechtsprechung; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 3 C 22.02 -, Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 44 und Beschluss vom 5. April 2006 - BVerwG 3 B 24.06 -, Buchholz 451.90 Sonstiges Europ. Recht Nr. 207). - OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LB 100/22
Flächen, brachliegende; Gewalt, höhere; Greeningprämie; Günstigkeitsprinzip; …
Eine Verwaltungssanktion nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. c) VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 sieht demgegenüber vor, dass bei einem (teilweise) rechtswidrig erlangten Vorteil mehr als dieser Teil des Vorteils entzogen wird (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 5.4.2006 - 3 B 24.06 -, juris Rn. 20). - BVerwG, 12.06.2024 - 3 B 10.23
Kürzung der Ökologisierungszahlung gemäß Art. 26 Abs. 2 Unterabs. 1 Delegierte …
Rn. 12 Diese Frage verleiht dem Rechtsstreit keine grundsätzliche Bedeutung; denn sie lässt sich mit Hilfe der anerkannten Auslegungsmethoden hinreichend sicher beantworten, ohne dass es hierzu der Durchführung eines Revisionsverfahrens - und sei es zum Zwecke der Einholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Art. 267 Abs. 3 AEUV) - bedürfte (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. April 2006 - 3 B 24.06 - Buchholz 451.90 Sonstiges Europäisches Recht Nr. 207 Rn. 20 …und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9). - OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 10 LB 248/08
Einordnung der Festsetzung von Zinsen auf einen Rückforderungsbetrag als …
Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung vertreten, dass Rückforderungen nach § 10 Abs. 3 MOG und die damit verbundenen Festsetzungen von Zinsen auf der Grundlage des § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG, die ihrerseits in materieller Hinsicht auf Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 zurückgehen, keine verwaltungsrechtlichen Sanktionen im Sinne der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 seien, weshalb Art. 2 Abs. 2 Satz 2 dieser Verordnung keine Anwendung finde (BVerwG, Beschl. v. 5.4.2006 - 3 B 24.06 - Buchholz 451.90 Sonstiges Europ. Recht Nr. 207). - OVG Niedersachsen, 20.06.2008 - 8 LA 11/08
Voraussetzungen für die Zurücknahme von Zuwendungen zur Förderung des ländlichen …
Wenn also - wie hier aus den vorgenannten Gründen - die Voraussetzungen für ein aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen am Bestand der ihm gewährten Subvention nicht gegeben sind, so wäre es mit dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts unvereinbar, gleichwohl unter Rückgriff auf nationales Recht einen weitergehenden Vertrauensschutz anzunehmen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 24.4.2008, a. a. O., und Beschl. v. 18.7.2007 - 10 LA 233/05 -, AUR 2007, 375 ff.; BVerwG, Beschl. v. 5.4.2006 - 3 B 24/06 -, Buchholz 451.90 Sonstiges Europ. - OVG Niedersachsen, 17.06.2008 - 8 LA 123/07
Rücknahme einer aus Mitteln der Europäischen Gemeinschaft gewährten Zuwendung zur …
- VG Göttingen, 13.10.2010 - 2 A 223/09
Agrarförderung; Günstigkeitsprinzip; Rückforderung; verwaltungsrechtliche …
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