Rechtsprechung
| BVerwG, 27.11.2008 - 3 B 24.08 (3 C 21.08) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 21.11.2007 - 1 A 108/07
- BVerwG, 27.11.2008 - 3 B 24.08 (3 C 21.08)
- BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 21.08
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 21.08
Schadensausgleich; Schadensausgleichsfiktion; Rückforderung von Lastenausgleich …
Auszug aus BVerwG, 27.11.2008 - 3 B 24.08
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 21.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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Rechtsprechung
| VG Dessau-Roßlau, 07.03.2008 - 3 B 24/08 DE |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässige Kriterien für eine Annahme der ein Versammlungsverbot rechtfertigenden Gefahrenprognose; Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot; Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbots
Kurzfassungen/Presse
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Entscheidung zum Verbot einer Gedenkveranstaltung in Dessau anlässlich des 7. März 1945
Verfahrensgang
- VG Dessau-Roßlau, 07.03.2008 - 3 B 24/08 DE
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2008 - 3 M 394/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus VG Dessau-Roßlau, 07.03.2008 - 3 B 24/08
Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit liegt dann vor, wenn eine konkrete Sachlage vorliegt, die bei Durchführung der Versammlung nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge den Eintritt eines Schadens mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lässt und deshalb bei ungehindertem Geschehensablauf zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233, 341/81 -, BVerfGE 69, 315 f.). - BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag
Auszug aus VG Dessau-Roßlau, 07.03.2008 - 3 B 24/08
Ein Versammlungsverbot scheidet aus, solange das mildere Mittel der Erteilung von Auflagen nicht ausgeschöpft ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 - NJW 2001, S. 1409 f. [BVerfG 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01]; Beschluss vom 01. Mai 2005 - 1 BvQ 22/01 -, NJW 2001, 2076 f.). - BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 22/01
Einstweiliger Rechtsschutz gegen ein Versammlungsverbot; "Gegen Sozialdumping und …
Auszug aus VG Dessau-Roßlau, 07.03.2008 - 3 B 24/08
Ein Versammlungsverbot scheidet aus, solange das mildere Mittel der Erteilung von Auflagen nicht ausgeschöpft ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 - NJW 2001, S. 1409 f. [BVerfG 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01]; Beschluss vom 01. Mai 2005 - 1 BvQ 22/01 -, NJW 2001, 2076 f.).
- BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03
Zulässigkeit eines Versammlungsverbots
Auszug aus VG Dessau-Roßlau, 07.03.2008 - 3 B 24/08
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Veranstalter von rechtsradikalen Versammlungen sich nach bisherigen Erfahrungen im Hinblick auf die Beachtung rechtlicher Grenzen häufig opportunistisch verhalten und jedenfalls während einer Versammlung bemüht sind, die Grenze zur Strafbarkeit nicht zu überschreiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05. September 2003 - 1 BvQ 12/03 -, NVwZ 2004, 90, 92) [BVerfG 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03]. - BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94
Effektivität des Rechtsschutzes im Verfahren auf (Wieder-) Herstellung der …
Auszug aus VG Dessau-Roßlau, 07.03.2008 - 3 B 24/08
Bloße Vermutungen ohne das Vorliegen hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte genügen dafür nicht (BVerfG, Beschluss vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, 834, 835) [BVerfG 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94]. - BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82
Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung - …
Auszug aus VG Dessau-Roßlau, 07.03.2008 - 3 B 24/08
Beruht die sofortige Vollziehbarkeit - wie hier - auf einer behördlichen Anordnung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO, bedarf es daneben noch eines besonderen Vollzugsinteresses, da die voraussichtliche Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts für sich allein nur das allgemeine Interesse an seiner Vollziehung begründet, nicht zugleich jedoch auch deren Dringlichkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1982 - 2 BvR 77/82 - NVwZ 1982, 241). - OVG Thüringen, 12.04.2002 - 3 EO 261/02
Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; Demonstration; …
Auszug aus VG Dessau-Roßlau, 07.03.2008 - 3 B 24/08
Nicht gestützt werden kann die Verbotsverfügung auch auf die von der Antragsgegnerin im angefochtenen Bescheid geäußerten Zweifel daran, ob der Antragsteller überhaupt der wirkliche Veranstalter ist, wobei dies gleich in zweierlei Hinsicht von Bedeutung ist: Zum einen stellt eine etwaige Täuschung über den wirklichen Veranstalter die Redlichkeit und damit die Ernsthaftigkeit der Bereitschaft zur Kooperation in Frage, zum anderen wird dadurch die Effektivität eventuell gebotener Sicherheitsmaßnahmen erheblich in Frage gestellt, weil die Behörde letztlich Gefahr läuft, ihre Verfügungen "an den Falschen" zu adressieren, also nicht an den wirklichen Veranstalter, der regelmäßig größeren Einfluss auf die Einhaltung ordnungsbehördlicher Vorgaben hat als ein als Anmelder auftretender "Strohmann" (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 12. April 2002 - 3 EO 261/02 -, [...], Rdnr. 36). - VGH Baden-Württemberg, 22.01.1994 - 1 S 180/94
Versammlungsverbot bei Gefahr von volksverhetzenden ausländerfeindlichen …
Auszug aus VG Dessau-Roßlau, 07.03.2008 - 3 B 24/08
Im Hinblick auf die grundlegende Bedeutung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit dürfen für ein vorbeugendes Verbot der geplanten Veranstaltung keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose gestellt werden (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Januar 1994 - 1 S 180/94 -, NVwZ-RR 1994, 393 m.w.N.).
- VG Göttingen, 03.07.2024 - 3 B 173/24
Satzung zur Errichtung des Quartiers Weender Straße / Kornmarkt in Göttingen …
Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte läge nur vor, wenn die Zahlung dem Antragsteller einen nicht wieder gut zu machenden Schaden zufügen würde, der auch durch eine etwaige spätere Rückzahlung nicht ausgeglichen werden könnte (so bereits Beschlüsse der Kammer vom 15.04.1997 - 3 B 3135/96 -, vom 03.06.1998 - 3 B 3047/98 -, vom 07.07.2000 - 3 B 3279/00 -, vom 02.12.2005 - 3 B 547/05 - juris, Rn 3, und vom 13.03.2008 - 3 B 24/08 -, vom 09.11.2007 - 3 B 312/07 -, vom 15.05.2006 - 3 B 219/06 - und vom 03.02.2010 - 3 B 605/09 -, 19.03.2019 - 3 B 80/19).
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