Rechtsprechung
| BVerwG, 26.11.1974 - III B 24.73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Maßgebliche Verhältnisse für die Schadensberechnung bei in dem Verlust von Anteilsrechten an Kapitalgesellschaften bestehenden Entziehungsschäden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 14.12.1972 - 7 A 136/66
- BVerwG, 26.11.1974 - III B 24.73
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.11.1971 - III C 87.70
Anspruch auf Kriegslastenausgleich
Auszug aus BVerwG, 26.11.1974 - III B 24.73
Bei Vertreibungsschäden an entzogenen Anteilsrechten an Kapitalgesellschaften ist der Schaden des Verfolgten in der Höhe auf den 1. Januar des Jahres zu berechnen, in dem die Rechte entzogen worden sind (Anschluß an Urteil vom 4. November 1971 - BVerwG III C 87.70 - [ZLA 1972, 74]).Wie der beschließende Senat in seinem Urteil vom 4. November 1971 - BVerwG III C 87.70 - [ZLA 1972, 74] entschieden hat, ist in Schadensfällen der vorliegenden Art Bewertungsstichtag der 1. Januar des Jahres, in dem die Anteilsrechte entzogen worden sind.
- BVerwG, 08.04.1974 - III B 9.71
Formanforderungen an Entscheidungen über Anträge auf Schadensfeststellung
Auszug aus BVerwG, 26.11.1974 - III B 24.73
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt einer Sache nur dann grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, wenn sie grundsätzliche, der Klärung bedürftige Rechtsfragen aufwirft, die in einem künftigen Revisionsverfahren einer der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts dienenden Beantwortung zugeführt werden können (vgl. Beschlus des Senats vom 8. April 1974 - BVerwG III B 9.71 -).
- BVerwG, 28.11.1979 - 3 B 65.78 Diese Rechtsfrage deckt sich indessen mit der im Urteil des beschließenden Senats vom 4. November 1971 - BVerwG 3 C 87.70 - (Buchholz 427.207 § 6 Nr. 10 = ZLA 1972, 74) und im Beschluß vom 26. November 1974 - BVerwG 3 B 24.73 - (Buchholz, a.a.O., Nr. 19 = RzW 1975, 286) bereits entschiedenen Rechtsfrage, wie auch der Beteiligte nicht verkennt.
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